Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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den», wie er dann schon von seinem schönen garten*, Heusern und der 
Herschaft Retz^, auch von seinem großen Handel komen, darzü in große 
schuld und eußerst verderben durch seinen großen bracht und über- 
messig Hoffart^ geraten ist. 
Menhardt auf dem Sigelhaus 
M 565b. Adj. 8. jurtiob ist der Christoff Menhart auf dem Siglhaus^ 
auf das Rathaus für die Herren gefordert, in die Eisen gefiert, doch 
am mitwuchen widerumb ausgelassen worden^, ist erst adj. 16.° aus 
kamen. 
a) von seinem sitz selbr gestürzt werden. b) Adj. 1. junio. c) „16." entlehnt aus M. 
1. Dieser prachtvolle Garten war in der Nacht zum 1. September 1552 auf An 
stiften des kaiserlichen Kriegs ob ersten Jos Niclas von Zollern durch eine Horde von 
Söldnern verwüstet und zum Teil durch Brand zerstört worden <R o th,A. Res.-G., 
IV, S. 517 und unten Mairs Chron. S.405. Wie sehr man ihm dies auf Seite 
seiner Feinde gönnte, zeigt das Gedicht „Jacoben Herbrots Gartenclag" (im Augs 
burger und Stuttgarter Herbrotbuch und im Cgin. 1307, Bl. 310b ff.). 
2. Siehe Hecker, Herbrot, I. c., S. 79. Herbrot hatte diese Herrschaft (Althof- 
Rötz) von Graf Julius I. von Hardegg um 40000 Gulden erkauft; sie ist in der Her- 
brotschen Bilanz von 1564 mit 50000 bewertet. Siehe zu dieser Herrschaft die 
„Darstellung des Erzherzogtums Österreich unter der Enns", Bd. V (Viertel unterm 
Manhartsberg), Wien 1835, S. 232 ff., 281 ff. 
3. „Großen Bracht" und „übermeßig Hoffart" hat Herbrot und die Seinen, 
wie viele Zeugnisse erkennen lassen, tatsächlich an den Tag gelegt und dadurch viel- 
fach Ärgernis erregt. Ebenso sicher ist aber, wie alle Sachverständigen bei Verhören 
und sonst bekundeten, daß ihn dies nicht „umgebracht" hätte, wenn ihm nicht schließ 
lich in seinem „Handel" unüberwindliche Schwierigkeiten erwachsen wären, die zum 
guten Teil auf eine Art „Verschwörung" seiner vielen ihn tödlich hassenden Wider 
sacher zurückzuführen waren. 
4. Es stand auf dem Weinmarkt beim Weinstadel; seinen Namen hatte es davon, 
daß in ihm die Weine zur „Verungeltung" gesiegelt wurden. 
5. Christoph Menhart, der Sohn des Christoph Menhart und der Anna Linden- 
mair, seit 1553 mit Ursula Sattler verheiratet, befand sich laut Bestallungsbrief seit 
14. Februar 1554 im Amte. Es war eines der begehrtesten und bestbezahlten, die die 
Stadt zu vergeben hatte. Er bezog „vom Ungelt" jährlich 240 sl, vom Unschlit 40 sl, 
für die „Einbringung der Zins" 50 fl, für die Einbringung des Zins vom Honig 
5 fl etc., Summa 335 fl. Es war aber auch seiner Natur nach ein heikles Amt, und er 
mußte eigens geloben, sich „ains züchtigen lebens und Wandels zü erzaiger. und des 
übrigen Weins als seinds der verschwigenhait gentzlich zu eussern und enthalten". 
Trotzdem geriet er nach und nach auf die schiefe Ebene, wofür er seine Frau ver 
antwortlich machte, mit der er nicht gut lebte. Er beklagte sich: „er hab sein weib 
9 jar gehabt, die ime nie kain Heller, auch von seinem dienstgelt nichts geben noch 
gelassen, sich auch sonsten in vil weg ungebürlich gegen im gehalten, daraus vil 
unwillzwischen inen entstanden, und [ex] desto mer in geselschaftgetrachtet." (Urgicht 
vom 8. Juni 1562.) Er kam so in Umgang mit stadtbekannten Zechern und Schlem- 
mern, „verschwendete seinem weib und kind das ir unutzlich", verletzte die eheliche 
Treue, vernachlässigte sein Amt und „vertat" schließlich auch „die zins, so er seiner 
Amtsverwaltung halben eingebracht", in „liederlichem"Treiben, so daß seine „Freunde" 
sich genötigt sahen, „für ine in 3 Posten an gutem, verbrieftem gelt biß in die 9000 gld.
	        

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