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Diarium Paul Hektar Mairs von 1560—1563
Ain bot ertrinckt
M 565b. An disem 16. junio» ist bei Fridperg ain reitender Pot, so
von hie widerumb nach Saltzburg verreiten wöllen, ertruncken.
Wetter schlecht in ain stadel
M 566a. [53a] An disem 16. junio b hat das weiter zü Fridberg in ain s
stadel geschlagen, und ist der stadel gar abgebrunen°.
Aufschlag der goldguldin
M 566a. Am freitag adj. 12. junio a hat man in der mintz den wirten
an das ungelt den goldgulden nit mer umb 72 sonder umb 74 kr. gebend
*Zwen dieb gefangen "
Am mittwuchen adj. 24. junio hat man zwen dieb gefangen und
in die Eisen gefiert, die haben auf der Blaichen etliche barchatduech
gestolen^.
a) Am 16. junii. d) Adj. 16. junii. c) verbrunnen. d) Am freit, den 12. junii.
Versicherung gegen den Herrn einnemern" zu thun. Seine „Einlegung" in die Fronfest
war auf Antrag seiner Frau und der nächsten „Gefreundten" erfolgt, deren wieder
holtes Zureden, sich zu bessern, nicht hatte verfangen wollen. „Dieweil aber,"
schreiben sie dann in einer Eingabe an den Rat, jetzt „sein gediemuetigtes fürhaben
mörcklichen gespürdt würdt und sein endtlich entschlossener sürsatz zu bekärung aines
eingezogenen Wesens und Wandels... so fül rödlicher anzaig von sich gibt und
fürohin geben soll, daß durch leiblichen jetzigen seinen verhasst an ime diß herein-
und widergebracht, was durch zuchtwort außerhalb diß räucheren Wegs dozumal
nicht hat erhalten werden mögen, auch er anjetzo erfaren, was underschaid zwischen
guetlicher und ernstlicher ermanung sei, derohalben er selbst eines reformierten
lebens nicht weniger als der begnadigung der bueß und entlassung gefengklichs
enthalts mit reu und erkandtnus begert, beförderst und über diß alles, weil E. h.,
v. u. e. f. w. ire gehorsambe burgerschaft anderer gestalt nicht, wann wie die ge-
treue öltern ire linder mit guten Mitteln und doch uff sänftmuetige Versöhnung zü
der zucht bringen und halten": wird aus das dringlichste gebeten, den Gefangenen
„seiner gefengklichen Verstrickung anjetzo günstigklich zu entlassen und zü befreien."
Dieser Supplikation folgten rasch nacheinander noch mehrere andere, darunter eine
„der Gastgeben und Schenken" der Stadt Augsburg, die seine „sehr wolgeübte
kunstreiche Erfarung" im Dienste priesen. Auf dieses hin erkannte der Rat am 11. Juli,
nachdem Menhart etwa vier Wochen lang „gesessen": „Christoph Menhart hat über
etlichs der Herrn statpfleger und gehaimen vätterlichs ermanen und undersagen nit
allain seinem dienst und ambt unsleissig vorgestanden, sonder auch übel gehaust
und das sein unnützlich verthan und verschwendet, derhalb er etlich tag in den Eisen
enthalten und volgends auf ain urphed wider ausgelassen worden." (Ratsdekr.,
Bl. 67 a). In sein Amt ließ man ihn nicht mehr „einkommen"; ja es kam sogar soweit,
daß er sich entschloß, die Stadt zu verlassen. Eine Chronik im Lock. gern,. 5799 weiß
von ihm (Bl. 27 b) zu berichten, daß er im Jahre 1571 (bei Lepanto) in einer Schlacht
der „Venediger gegen die Türken" („auf dem mör") gefallen sei, 41 Jahre alt,
18 Jahre (also seit 1553) verheiratet.
1. Nach Beschluß des Rates vom 11. Juni 1562 (Ratsdekr., Bl. 40 b>.
2. S. unten S. 172,17.