1563
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Herr David Paumgartner
M 587a. Es soll auch Herr David Paumgartner zu Paumgarten und
Hohenschwangen verdorben und ob 300000 fl schuldig sein^.
1. Siehe hierzu (Fugger betr.): Ehrend erg, I, S. 170 ff.; Maas en-Ruf,
Hans Jakob Fugger (München und Freising 1922), S. 34 ss. — Die Baumgartner:
Ehrenberg, S.192; Hormayr, Die goldene Chronik von Hohenschwangau (1824),
S. 199 ff.; Krag, Die Baumgartner (1919), S. 110 ff. — Die Nachricht von diesen
Bankrotten verbreitete sich blitzschnell überallhin. Ende Juni 1563 schreibt Ambrosius
Blaurer, der einer der Gläubiger der Herbrot war und deshalb aus die Angelegen
heiten der Augsburger Kaufleute ein „Aufmerken" hatte, an Heinrich Bullinger:
„In Augsburg fallieren öfter unvermutet Kaufleute; so ist vor 14 Tagen bekannt
geworden, daß Hans Jakob Fugger, der älteste der Fugger und einer der geheimen
Räte (s. über ihn Bd. Vll, S. 408, 7), gar vornehm und dem Fürsten von Bayern
verttaut wie ein Bruder, falliert habe und bis zu 1200000 Gulden schulde, was in
Augsburg kein Mensch geglaubt hätte." Er ist ein großer „Widerchrist", und obwohl
er große Herrschaften und Grafschaften im Elsaß und andere Güter hat, fürchtet
man, es geht viel verloren, während andre meinen, der Fürst von Bayern und die
von Augsburg würden ihn nicht fallen lassen. Ebenso steht es mit David Baum
gartner (einem Sohne des 1549 verstorbenen Hans Baumgartner), der etwa 600000 fl
Schulden gemacht hat; trotz etlicher Herrschaften und vieler Guthaben werden viele
Leute zu Schaden kommen, wenn nicht sein sehr vermöglicher Bruder Hans Jörg
sich seiner annimmt. Schieß, 111, S. 773; Krag, I. c. — Die Sache Hans Jakob
Fuggers schien sich verhältnismäßig glatt regeln zu wollen. Noch am 9. November
1563 konnte der wohl unterrichtete Arzt und Chronist Gasser an Graf Joachim von
Ortenburg, Fuggers Schwager, schreiben (Götz und Theobald, Beitr. zur Gesch.
Herz. Albrechts V., Bd. VI, S. 143): Fuggers „fachen stond bei uns nit übel, er
begatt die zins und vertröst, bald, wer da wöll, abzulesen; darnach laßt man im ru."
Es kam dann aber doch anders. Hans Jakob mußte dahin „accordieren", daß die
Firma Fugger seine Schulden, damit aber auch alle seine Güter übernahm mit Aus
nahme des von ihm 1554 von dem Grafen Ladislaus vom Haag erworbenen Schlosses
Taufkirchen, wo er, wenn er nicht in München weilen mußte, nun seinen ständigen
Wohnsitz hatte. Er wurde nun zunächst Musikintendant des Herzogs Albrecht V. von
Bayern, schloß sich auf das engste an diesen an, machte im Winter 1565 auf 1566
mit ihm eine Reise nach Italien, wurde 1570 in den Geheimen Rat aufgenommen
und endlich zum Hofkammerpräsidenten erhoben. Er starb am 15. Juli 1575. Was
der ihm sehr befreundete Herzog für ihn getan, ist zusammengestellt bei O. Hartig.
Die Gründung der Münchener Hofbibliothek durch Albrecht V. und Joh. Jak. Fugger
(Abhdlg. der K. B. Akad. d. W., pil.-philol.-hist. Cl., Bd. XXV111, S. 32 ff.).— David
Baumgartner büßte, wie Hormayr (Hohenschwangau) ausführlich erzählt, sein ur
sprünglich sehr ansehnliches Vermögen ein, schlug sich dann zu dem berüchtigten
Ritter Wilhelm von Grumbach und ging mit diesem unter. Am 18. April 1567 wurde
er zu Gotha enthauptet. — Sein Bruder Hans Georg konnte, auch wenn er gewollt
hätte, dem in Schulden versinkenden Bruder nicht helfen (Krag, S.114ff.>; er
geriet zum Teil infolge des Herbrotschen Bankrottes selbst in Vermögensverfall und
mußte von 1565 bis 1570 zu Augsburg in harter Schuldhaft sitzen (Krag, S. 116 ss.).
— Diese und andere in den letzten Jahren vorgekommenen Bankrotte <s. oben
S. 78ff.) veranlaßten den Rat zu einem unter dem 7. Mai 1564 erschienenen Erlaß
(zum Teil gedruckt bei Hellmann, Das Konkursrecht der Reichsstadt Augsburg,
S. 80), der neue, scharfe Maßnahmen gegen betrügerische Falliten verkündigte und
mit den Worten begann: „Nachdem jetzo ein zeit her etliche burger alhie von wegen
des schuldenlast, darmit sie sich überladen, ausgestanden, ausgetreten und flüchtigen
suß (aus der Stadt) gesetzt, also daß solich täglich austreten und fallieren.. . schier
gantz gemain und wie ein handtwerkh getrieben werden will," ... so befiehlt hiermit