Einleitung
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der Beachtung vieler späterer Historiker, und einiges davon kommt in
unserer Ausgabe von Mails Chronik B nun doch noch in den Druck.
Aber wir sind mit der Aufzählung der Schießschen Geschichts
werke noch nicht zu Ende. Er spricht ein paarmal von einem „Neben
buch" (oder einer „Nebenchronik"), das bestimmt war, zu seinen
Hauptchroniken gehörende längere Schriftstücke aufzunehmen*. Ein
solches (Chronik IX) hat sich, von Schieß geschrieben und von ihm ge
zeichnet, in der fürstlich Ottingschen Bibliothek zu Mayingen erhalten?
Er wird es wohl aus den ihm zugänglichen Sammlungen Mairs
zusammengestellt haben. Betitelt ist es:
Warhaffte Beschreibung/ etlicher namhafften Handlung/
vnnd geschichten, so sich zwischen kaisern, königen, / chur
fürsten, fürsten vnnd Herrn, den merern thail zu/Augs-
purg vnnd zum thail sonst im heiligen reich teut-/scher
Nation, von dem 1519. jar an biß auf das 1566. / verloffen
haben., / Welliches alles in die Augspurger Chronicam /
also nach lengs einzufüeren ein Überfluß ge-/wesen und
gar ein übergrosses büch daraus / worden were, / Dero-
halben sollichs in ein besonder nebenbuech nach/ordnung
der jarzalen zusamen verfaßt, wie dann/aller desselben
innhalt im nachvolgenden re-/gister auffs kürtzest ange-
zaigt wirdet.
Das Buch umfaßt 38, meist umfangreichere, teils die Reichs-, teils
die Augsburger Stadtgeschichte betreffende Schriftstücke aus der Zeit
von 1519 — dem Beginn der Regierungszeit Karls V. — bis zum
Jahre 1559, so daß das Werk, da es nach Angabe des Titels bis 1566
reichen sollte, nicht vollständig ist.
Und noch ein zweites „Nebenbuch", auf das Schieß in seinen
Chroniken Ll 2, M3 verweist haben wir zum Schlüsse zu nennen.
1. Siehe z. B. in der Chronik M1,S8I. 702b, wovon der StreitschriftM elhorns
gegen seine Augsburger Amtsgenossen (1555) die Rede ist. „Mag," heißt es hier, (diese
Schrift) „hie beigelegt oder zu derCronica neben andern schrifsten in am neben -
buoch ausgezaichnet werden." A.S. — Abraham Schieß. Die Schrift ist auch
wirklich in der Nebenchronik enthalten.
2. Signatur: Nr. UI, Deutsch 2, Fol. 15; gezeichnet von Schieß (A. S.) nach
Stück 1b, das Bl. 171a beginnt.
3. Wo von zwei den Kalenderstreit betreffenden Schriitstücken gesprochen wird
mit den Worten: „mögen in ain nebenbuoch sambt andern mer beilagen, die sich
daraus reverieren, geschrieben werden."