1548
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und Zimbrecht Hosser gewesen», daß sie zü burgermaistern sollten
widerumb gewelt werden nach dem gebrauch, daß man sie one ursach
nit verendert fyatb 1 .
Da nun die zeit nachnet, da man- welen sollt, da kam der Zim-
s brecht Hosser für ain rat, bat umb erlassung des burgermaisterambts,
zaigt an, daß er achtzig jar alt were und gieng im am geher ab und
erbot sich, ssW mit dem aidt darvon zü nemen, daß er seiner leibs-
schwachait halben das burgermaisterambt nit smer^s verwalten künde,
und dieweil ain rat auch wußt, daß es an im selbst auch also wasa,
io ward er der wal des burgermaisterambts allain erlassend
Es war auch der burgermaister Jerg Herwart zuvor zü den andern
burgermaistern komen und sie gebetten, im hilflich zü sein, daß er
des burgermaisterambts erlediget werden mecht^, dann er kündt es
seiner leibesschwachait halben« nit mer verwesen, und wo er es weiter
is tragen sollt, mueßte er sich des schlags besorgen, mit vil andern umb-
stenden. das haben ime die burgermaister abgeschlagen und in auf
das höchst darfür gebeten, aber es half alls nit. zaigt an, wo in ain
rat welen wurde, so wollte er sein burgerrecht aufgeben, darauf haben
die burgermaister mit seinen freundten gehandlet, hieigen und zu
2o Ulm 1 2 3 4 , in darvon zü weisen, in ansehung, daß der reichstag hie zü
Augspurg wer, und was ainem rat gegen der kay. may. darauf stiende,
und was für nachtailige reden ainem rat und gemainer stat daraus
volgen wurden, es ward im auch tröstlichen zügesagt, daß in ain rat
a) und der Hans Welser und Jacob Herbcot vom burgermaisterampt gingen und jetzt an
dem Jörg Herwardt und Zimprechi Hoser gewesen, daß sie usw., öl L. b) selten on ursach
verendert hat, öl I« o> daß man, öl L. cl) „was" ergänzt aus öl I« o> Ebenso
„halben".
1. Die Augsburger Bürgermeister konnten nach Ablauf ihres Amtsjahres nicht
sofort, sondern erst im übernächsten Jahre wieder gewählt werden. Das war festes
Herkommen, ebenso aber auch, wie der Chronist richtig sagt, daß man bei den er
wählten Bürgermeistern so lange blieb, bis sich diese durch ihr Verhalten mißliebig
machten. Hoser und Herwart waren Bürgermeister gewesen seit 1538 in allen Jahren
mit gerader Zahl, also zuletzt 1546; Welser 1537, dann 1543 und — mit Herbrot—
1545 und 1547. Demnach traten Welser und Herbrot nach dem Jahre 1547 ab, und
Herwart und Hoser waren nun „an der Reihe". Man erwartete, wenigstens von Seite
Herwärts, um so weniger eine Weigerung, die jetzt freilich sehr unangenehme und
drückende Bürde des Bürgermeisteramtes wieder zu übernehmen, als er zur „Kriegs
partei" gehört hatte und nun „Ehren halber" gewissermaßen verpflichtet war, die
Folgen der von ihm im Jahre 1546 begünstigten Politik mitzutragen.
2. S. Roth. A. R.-G., I I I, S. 509, 152. — Ratsdekr., 17. Dez. 1547, Bl. 75a.
3. Die ganze Verhandlung, die Herwart in dieser Sache mit dem Rate am
2. und 5. Januar 1548 pflog, steht in den Ratsdekreten des Jahres 1548 und ist
gedruckt bei Roth, III, S. 525.
4. Herwart war ein geborner Ulmer.