Volltext : Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

1552

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und  underthanen  mit  einpringung  und  betzalung  angeregter  underschidlicher
  anlage  bei  christenlichem  gewissen  und  seinem  trawen  und
glauben  trewlich  ertzaige,  also  daß  dieselb  vor  dem  dritten  sonntag
der  Hailigen  fasten,  den  man  nennt  den  sonntag  oculi,  zum  lengsten
5  bei  den  verordenten  steürherren  on  alle  ausrede  trewlich  erlegt  und
geantwurt  werde,  damit  sie  zu  rechter  zeit  den  verordneten  einnemern
sürter  behendigt  und  zugestellt  werden  mög.
Deß  will  sich  ain  ersamer  rath  bei  ainem  Heden  ungewaigert  versehen, ­
  ime  auch  sein  gebürliche  straff  gegen  den  ungehorsamen  oder
i»  verzüglichen  hierinn  vorbehallten  haben,  darnach  wisse  sich  menigclich
zu  richten,  actum,  durch  ainen  rath  erkent  aufs  den  16.  februarii  der
wenigern  zall  im  52.  jare.
Vom  fürftenfrieg«. 1
[163b]  Wie  die  von  Augspurg  knecht  annamen 1  2  3
ii  In  disem  jarb  zu  faßnacht,  da  nam  die  stat  Augspurg  drei  fehnlen
  landsknecht  an,  und  am  donnerstag  nach  mitfasten,  da  sagt  ain
rat,  er  wisse  von  kainem  feinbtc 3 ,  und  an  dem  fr  eitag  vormittag,  da
a)  Diese  Überschrift  ergänzt.  b)  Auch  in  disem  jar,  26.  o>  sie  wissen  nichts  von  kainem
scindt,  26.

1.  S.  zum  Ganzen  die  mit  dem  3.  März  1552  beginnenden  Auszeichnungen  in
Mails  Memorialbuch  „Schätze"  Cod.  118  im  Augsburger  Stadtarchiv,  Bl.  26vd  ss.
2.  In  diesem  Stück  wird  summarisch  über  die  Vorgänge  vom  31.  März  bis
zum  4.  April  berichtet,  die  dann  im  folgenden  einzeln  noch  ausführlicher  erzählt
werden.
3.  Gasser  c.  1866s.,  Stetten,S.  476  ff.  —  S.  die  verschiedenen  Vorkehrungen,
die  der  Rat  angesichts  der  drohenden  Gefahr  schon  seit  Anfang  März  traf,  bei  Radlkofer
  S.  157ff.,  Roth,  S.  420ff.  —  Die  Eröffnungen,  die  der  kleine  Rat  dem
großen  am  31.  März  machte,  finden  sich  in  den  Ratsdekr.  1552,  Bl.  36  b  (unb  im
großen  Ratsbuch,  Bl.  41  b).  „Ultima  Marin,"  heißt  es  dort,  „ist  durch  Herrn  statpfleger
  Rehling  er  ainem  großen  rat  ain  fürhalten  beschehen  auf  die  mainung:  es
hett  ain  clainer  erber  rat  sich  bei  den  beschwerlichen  ieusfen  um  etwas  kriegsvolck
beworben,  der  burger  damit  zü  verschonen,  und  müßt  sich  nit  zü  erinnern,  daß  er
jemand  zü  ainem  übertzug  oder  thätlicher  Handlung  ursach  gegeben,  wollt  es  auch
noch  nit  thun.  aber  nichts  minder  wer  die  nacht  kundschaft  kamen,  daß  das  kriegsvolck
sein  Nachtlager  zü  Nördlingen  gehabt  und  den  paß  zü  Thunawörde  erlangt,  und
wer  die  gemain  sag,  der  zug  wurde  auf  Augspurg  sürgenomen.  und  wiewol  ain  rate
hoffet,  man  solt  dise  stat  aus  erzelten  Ursachen  unangefochten  lassen,  jedoch  wolt  die
Notdurft  ervordern  zu  bedencken:  dieweil  die  exempel  vor  äugen  und  alberait  etlich
stätt  eingenomen,  auch  in  der  Widersacher  gewalt  steen,  was  man  der  ro.  kay.  mt.,
unserm  allergenedigisten  Herrn,  und  dem  heiligen  reich,  auch  gemainer  stat  schuldig,
der  Hoffnung,  do  sich  jemand  wurde  umb  dise  stat  annemen,  Gott  wurde  die  Unschuld
ansehen  und  diser  stat  hilslich  und  beistendig  sein,  der  ungetzweisleten  Hoffnung,  daß
menigclich  die  vorsteend  not  bedencken,  mundt  und  Hertz  züsamensetzen;  und  wo  solches
beschehe,  were  zü  hoffen,  man  möcht  sich  dises  unrats  entschütten,  züvoran  dieweil
            
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