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Diarium Paul Hektar Mails von 1560—1563
*Becken»
M 514a. Auf samstag adj. 20. julii hat man den decken geboten, daß
sie die 8 ä laib umb 7 fierdung sollen schwerer dachen; doch welche
das körn theur einkauftv, dise mögen solichs in vorhin gesatztem gewicht
abdachen. 5
Christoff Craffter
M 504a. Auf mittwuchen adj. 24. juli- ist der Cristoff Kraffter schulden
halben auf hailig Kreitzerthurn gefengklich gelegt worden*, dann er
bis 196 m fl schuldig ist.
*Traida 10
M 514a. Auf fr eitag adj. 26. julii hat der rogken widerumb auf
geschlagen, und hat ain schaff gölten 26, 25, 24 und 23 ße.
*Kindsdiebin bestraft
M 503b. Auf sambstag adj. 27. julio hat man die magd, so den juden
ain junges kneblin gen Oberhausen getragen und inen verkaufen is
wöllen, mit rüten ausgestrichen und ir die stat verholen^.
Ain gaul ertrinckt, und der darauf, kompt darvon
LI 504a. Auf disen sambstags zü abents hat des Herren doctor Timo
theus Jungen^ diener durch das Wasser reiten wöllen, so die Wertach
a> Unter „Teuerungen". b) einlauffen. o> den SS. julii. <t> Unter „Teuerungen",
e) gölten 23, 24, 25 bis in 26 ß. f) Adj. 27. julii hat man dise inagdt mit nieten aus-
gehauen und ir die statt verbotten. g) Aus s anrbst. den 27. julii.
Er schlich sich später wieder ein und hoffte, auf Fürbitte des Ende 1562 in die Stadt
kommenden Königs Maximilian begnadigt zu werden. Die Fürbitte erfolgte auch,
aber der Rat weigerte sich, ihr zu willfahren und erkannte am 14. Januar 1563:
„Ulrich Fend ist diebstals halb die stat sein leben lang verboten, aber darüber hinnen
betreten und wider hinausgefuert worden mit angehängter droe ainer leibesstraff."
(Strasbuch, Bl. Io.)
1. S. oben S. 42. — Gegen die Verwahrung Craffters in diesem verhältnis
mäßig milden Gefängnis wurde von einigen Gläubigern desselben protestiert,
worauf der Rat am 6. August 1560 folgende Erklärung abgab: „Es ist auf etlicher
Cristoff Craffters zu Straßburg habender gleubiger gesandten Legeren, ine, Craffter,
in ain hertere gevencknus zu legen, erkannt, daß inen solch begeren soll abgeschlagen
werden, in ansehung, daß die gevencknussen fder schuldnerf allain verwarungen und
kain straff sein sollen; doch soll ime hinfüro der zugang abgeschafft und niemand on
der Herrn burgermaister vorwissen und derselben scheinpoten zu ime gelassen werden."
Ratsdekr., Bl. 65 a. S. aber unten S. 54.
2. S. oben S. 48.
3. Dr. Timotheus Jung, Sohn des Dr. Ambrosius I. des Älteren, immatri
kuliert zu Tübingen 1536, 1541 zu Bologna, verheiratet seit 1555 mit der Augs-