Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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Diarium Paul Hektar Mails von 1560—1563 
*Becken» 
M 514a. Auf samstag adj. 20. julii hat man den decken geboten, daß 
sie die 8 ä laib umb 7 fierdung sollen schwerer dachen; doch welche 
das körn theur einkauftv, dise mögen solichs in vorhin gesatztem gewicht 
abdachen. 5 
Christoff Craffter 
M 504a. Auf mittwuchen adj. 24. juli- ist der Cristoff Kraffter schulden 
halben auf hailig Kreitzerthurn gefengklich gelegt worden*, dann er 
bis 196 m fl schuldig ist. 
*Traida 10 
M 514a. Auf fr eitag adj. 26. julii hat der rogken widerumb auf 
geschlagen, und hat ain schaff gölten 26, 25, 24 und 23 ße. 
*Kindsdiebin bestraft 
M 503b. Auf sambstag adj. 27. julio hat man die magd, so den juden 
ain junges kneblin gen Oberhausen getragen und inen verkaufen is 
wöllen, mit rüten ausgestrichen und ir die stat verholen^. 
Ain gaul ertrinckt, und der darauf, kompt darvon 
LI 504a. Auf disen sambstags zü abents hat des Herren doctor Timo 
theus Jungen^ diener durch das Wasser reiten wöllen, so die Wertach 
a> Unter „Teuerungen". b) einlauffen. o> den SS. julii. <t> Unter „Teuerungen", 
e) gölten 23, 24, 25 bis in 26 ß. f) Adj. 27. julii hat man dise inagdt mit nieten aus- 
gehauen und ir die statt verbotten. g) Aus s anrbst. den 27. julii. 
Er schlich sich später wieder ein und hoffte, auf Fürbitte des Ende 1562 in die Stadt 
kommenden Königs Maximilian begnadigt zu werden. Die Fürbitte erfolgte auch, 
aber der Rat weigerte sich, ihr zu willfahren und erkannte am 14. Januar 1563: 
„Ulrich Fend ist diebstals halb die stat sein leben lang verboten, aber darüber hinnen 
betreten und wider hinausgefuert worden mit angehängter droe ainer leibesstraff." 
(Strasbuch, Bl. Io.) 
1. S. oben S. 42. — Gegen die Verwahrung Craffters in diesem verhältnis 
mäßig milden Gefängnis wurde von einigen Gläubigern desselben protestiert, 
worauf der Rat am 6. August 1560 folgende Erklärung abgab: „Es ist auf etlicher 
Cristoff Craffters zu Straßburg habender gleubiger gesandten Legeren, ine, Craffter, 
in ain hertere gevencknus zu legen, erkannt, daß inen solch begeren soll abgeschlagen 
werden, in ansehung, daß die gevencknussen fder schuldnerf allain verwarungen und 
kain straff sein sollen; doch soll ime hinfüro der zugang abgeschafft und niemand on 
der Herrn burgermaister vorwissen und derselben scheinpoten zu ime gelassen werden." 
Ratsdekr., Bl. 65 a. S. aber unten S. 54. 
2. S. oben S. 48. 
3. Dr. Timotheus Jung, Sohn des Dr. Ambrosius I. des Älteren, immatri 
kuliert zu Tübingen 1536, 1541 zu Bologna, verheiratet seit 1555 mit der Augs-
	        
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