Volltext : Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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Diarium  Paul  Hektot  Mails  von  1560—1563

*Der  Rat  stellt  das  brotbachen  ein»
Ll  515».  [27a]  Auf  disen  mittwuchen  hat  manu  den  armen  leuten,  so
ain  e.  rat  die  laib  brot  wochenlich  geben  lassen*,  abkindt,  und  ist  das
dachen  abgeschafft  worden.

"Münzen  5
M  511b.  Auf  8.  octobris  hat  man  alhie  widerumb  zugelassen  und  erlaubt, ­
  daß  man  alle  müntzen  wie  vorhin  wider  nemen  und  ausgeben
müge^.
*Rückkehr  der  schützen  von  Stuttgart
Auf  adj....  octobris  seind  die  hieige  gesanten  stachelschützen  von  io
Stuttgarten  von  dem  schießen^  widerumb  herkomen  und  haben
5  fanen  bei  60  fl  gewunen.

*Traids
M  515b.  Auf  dornstag  und  freitag  adj.  17.  und  18.  octobris«  hat  das
traid  in  der  Schrand,  das  schaff  keren  30,  31  ß,  der  rogken  26,  26V2  15
und  27  ß,  die  gersten  15  und  16  ß,  der  Haber  22  Katzen  goltem.
*Vigil  für  Anton  Fuggers
M  511».  Auf  montag  adj.  21.  octobris*  zü  aubents  hat  man  dem
Herren  Anthoni  Fugger  in  seiner  Herschaft  zü  Babenhausen  vigilias
und  darnach  am  aftermontag  zü  morgens  besingknus  gar  herrlichen  20
gehalten,  es  seind  108  gaistliche  Personen  und  vom  adel  darbei  gewesen.

*Besingnus  Anton  Fuggers
M  511».  Auf  mittwuchen  adj.  30.  octobris  hat  man  obgedachtem  Herren
Anthoni  Fugger  selig  achte  zu  Augspurg  in  allen  Pfarrkirchen  mit
»)  Unter  „Teuerungen".  b)  aus  mitwochen  den  20.  octobris  hat  man.  0)  aus  8.  october
ist  Wider  zugelassen  worden  alle  müntzen  zu  nemen.  d)  Unter  „Teuerungen",  e)  fr.  den
17.  u.  18.  oct.  f)  „gölten"  fehlt.
1.  S.  oben  S.  40,  41.
2.  Das  ist  nicht  ganz  richtig.  Der  Rat  beschloß  am  5.  Oktober  1560  nur:  „Der
müntz  halb  soll  in  geringen  und  klainen  bezallungen  etwas  durch  die  finger  gesehen,
aber  auf  die  achtung  gehabt  werden,  so  die  verboten  müntz  hauffenweis  hereinbringen." ­
  Ratsdekr.,  Bl.  88b.  —  Vgl.  oben  S.  63.
3.  S.  oben  S.  62.  Das  Schießen  hatte  am  5.  Oktober  geendet.
4.  In  den  Hdschr.  heißt  es  irrig  „adj.  22.  octobris".  Wir  haben  dies  richtig  gestellt.
            
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