64
Diarium Paul Hektot Mails von 1560—1563
*Der Rat stellt das brotbachen ein»
Ll 515». [27a] Auf disen mittwuchen hat manu den armen leuten, so
ain e. rat die laib brot wochenlich geben lassen*, abkindt, und ist das
dachen abgeschafft worden.
"Münzen 5
M 511b. Auf 8. octobris hat man alhie widerumb zugelassen und er
laubt, daß man alle müntzen wie vorhin wider nemen und ausgeben
müge^.
*Rückkehr der schützen von Stuttgart
Auf adj.... octobris seind die hieige gesanten stachelschützen von io
Stuttgarten von dem schießen^ widerumb herkomen und haben
5 fanen bei 60 fl gewunen.
*Traids
M 515b. Auf dornstag und freitag adj. 17. und 18. octobris« hat das
traid in der Schrand, das schaff keren 30, 31 ß, der rogken 26, 26V2 15
und 27 ß, die gersten 15 und 16 ß, der Haber 22 Katzen goltem.
*Vigil für Anton Fuggers
M 511». Auf montag adj. 21. octobris* zü aubents hat man dem
Herren Anthoni Fugger in seiner Herschaft zü Babenhausen vigilias
und darnach am aftermontag zü morgens besingknus gar herrlichen 20
gehalten, es seind 108 gaistliche Personen und vom adel darbei gewesen.
*Besingnus Anton Fuggers
M 511». Auf mittwuchen adj. 30. octobris hat man obgedachtem Herren
Anthoni Fugger selig achte zu Augspurg in allen Pfarrkirchen mit
») Unter „Teuerungen". b) aus mitwochen den 20. octobris hat man. 0) aus 8. october
ist Wider zugelassen worden alle müntzen zu nemen. d) Unter „Teuerungen", e) fr. den
17. u. 18. oct. f) „gölten" fehlt.
1. S. oben S. 40, 41.
2. Das ist nicht ganz richtig. Der Rat beschloß am 5. Oktober 1560 nur: „Der
müntz halb soll in geringen und klainen bezallungen etwas durch die finger gesehen,
aber auf die achtung gehabt werden, so die verboten müntz hauffenweis herein
bringen." Ratsdekr., Bl. 88b. — Vgl. oben S. 63.
3. S. oben S. 62. Das Schießen hatte am 5. Oktober geendet.
4. In den Hdschr. heißt es irrig „adj. 22. octobris". Wir haben dies richtig gestellt.