Volltext : Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Die  Ausrichtung  des  Augsburger  Zunstregiments

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Das  römisch  questorampt
Nachmalen  hat  der  römisch  senat  questores  \  das  send  schätz  -
und  rentmaister,  gehapt,  wöliche  der  statt  Rom  renten,  gölten,
schatzungen,  steuren  und  anlagen  in  kriegs-  und  bürgerlichen  fachen
5  und  hendlen  habend  einbringen  und  in  die  römisch  schatzkamer  verschließen ­
  und  behalten  miessen.  solich  ampt  hat  ain  senat  allwegen
den  zunftmaistern  und  etlichen  patricibus  zu  verwalten  verlihen,
deren  auch  etliche  an  der  antzal  gewesen  send 1  2  3  4 .  dise  questores  habend
weder  reichen  noch»  armen  kam  Nachlassung  zu  ton  macht  gehapt,
i°  sonder  alles,  was  zu  dem  römischen  schätz  gehörig,  zu  dem  fleißigisten
eingepracht.  und  wann  ain  römischer  [33a]  burgermaister  über  amen
streit  triumphiert  hat  und  zu  Rom  cöstlich  eingeritten  ist,  so  hat  er
das  gewonen  gut  in  die  römisch  schatzkamer  überantwurten  und  den
questores  rechnung  darvon  halten  miessen.  und  wo  es  im  gefehlet
i5  hat,  so  habend  in  die  questores  darumb  vor  dem  römischen  senat
verklagt  und  aus  dem  rat  und  zunften  gesetzt,  als  dann  dem  Scipio
Asiaticus  auch  beschehen^.  und  dargegen  diejenigen,  so  guten,  getreuen ­
  fleiß  hierinnen  in  disem  questorampt  gehapt,  als  der  ernsthafft
Cato  in  disemd  ampt  gewesen,  der  ist  hoch  gelopt  worden*  und  hat
20  ho  che  danckperkait  von  dem  römischen  senat  darumb  entpfangen.
diser  fachen  halben  möchten--  aus  den  römischen  Historien,  so  Valerius
Anthios 5 ,  Maximus 6 ,  Livius  und  andre  mer  [geschriben],  vil  herlicher
  exempel  fürgepracht  und  ertzelt  werden.
Abgleichung
25  Gleicher  gestalt  hat  auch  ain  erber  rat  solichs  ampt  vom  ansang
der  zunftlichen  regierung  bis  aufs  dise  zeit  bei  ime  in  dem  Prauch
a)  „noch"  von  uns  gesetzt  statt  „und"  in  den  Hdschr.  b)  „seinem"  vor  „disem"  haben
wir  gestrichen.  o)  „möchten"  steht  in  den  Hdschr.  am  Ende  des  Satzes.
1.  Wahrscheinliche  Quelle—allerdings  sehr  frei  benützt—Fenestella,
lib.  II,  cap.  III.
2.  Die  Zahl  der  unter  Oberaufsicht  des  Senats  stehenden,  ursprünglich  von  den
Konsuln  ernannten  patrizischen  Quästoren,  denen  hauptsächlich  die  Verwaltung  des
Staatsschatzes  oblag,  betrug  anfangs  zwei,  wurde  aber  im  Lause  der  Zeit  nach
Bedürfnis  vermehrt  und  von  den  Tributkomitien  gewählt.  Der  Zukitt  von  Plebejern
zur  Quästur  wurde  im  Jahre  421  durchgesetzt,  409  das  Amt  zum  ersten  Male  von
Plebejern  bekleidet  (Pauly,  VI,  1,  S.  352  ff.).
3.  Livius  (Deutsch),  Bl.  cccxciiii  ff.
4.  Ebenda,  Bl.  ccccxnv.
5.  Q.  Valerius  Antias.
6.  Valerius  Maximus.
Städtechroniken  XXXIV.

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