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Weberchronik von Clemens Jäger
graben, rinckmauren, bollwercken, Kasteien, auch pflöstren, prunnen-
werck, seuberung der statt, laitung des Lechs und andre notwendige
fachen [unter sich haben und haben die hiefür gemachten arbeiten^
an des rats allerlai sorten besölter diener zu betzalen*—- dis alles
die Herren baumaister aus krafft des rats in irem baumaisterampt zu ->
verrichten befelch tragen, man hat darneben auch» des rats geschworen
ampt, wölichs seine sondre conditiones und ordnung hat, die verfor-
tailigung in den bürgerlichen gepeuen zu verhieten, wöliches, ainem
erberen rat und dem freien stand zu ehren, billich hierinnen nit ver
gessen werden soll 2 . *
Das römisch censorisch und sittenrichterampt
Zudem hat der römisch senat ain ampt, dem gemainen nutz
vast dienstlich, im geprauch gehapt, wöliches auch von dem rat zu
Rom mit sondren redlichen, tapferen Herren des rats von der gemaind
und den patricibus besetzet worden ist. dises ampt ist hernacher über 15
ain lange zeit aus Ursachen, daß die tugent bei den Römern ver
fallen wollte, zu halten angefangen worden, domit die tugent und
a) tragen und haben, darneben auch b.
gemacht werden möge und nicht, wie geschehen, gewartet, biß aus einem kleinen ein
grosser schaden werde. 3) Weilen auch der gemainen stadt sehr vil, ja das meiste
daran gelegen, daß die zufuhr auf dem Lech und Wertach wohl versorget, als sollen
die Herren baumeistere immer und immer solchen bau denen mit Baiern habenden
Verträgen gemäß erhalten und den geringsten anlaß nit geben, daß mit Baiern
einiger aufstoß zu besorgen. 4) Sollen die Herren baumeistere aus die wassertürm
durch ire unterhabende brunnenmeister, pallier samt iren tagwerckern sorgen, da
mit alles in guetem gang erhalten werde, auf daß sich kein Kurzer wegen seines zu
geben habenden wasserzins zu beschweren habe rc. 5) Sollen gleichfalls die Herren
baumeistere auch auf das Pflaster der stadt durch ire underhabende pslastermeister,
pallier und gesind samt karren, damit das Pflaster sauber und gut erhalten werde,
szu achtens veranstalten. 6. Sollen sie auch alle und jede bediente ordenlich, nachdem
sie bei iren ämtern, wohin sie gehören, aufgenommen worden, einschreiben, teils um
inen ire besoldungen zu bezalen, teils aber— das Gott gnädig abwenden wolle—,
da ein feuersbrunst aufkäme, jeder wüßte, was er zu verrichten und zu tun haben
möchte." (Cgm. 2730.) — Auch den Baumeistern wurde nach der Amtsordnung
von 1466 für jede Sitzung ein Sold von 16 Pfennigen bezahlt (später mehr).
1. Das Konsulatbuch Jägers enthält tol. 37 ein Vollbild, das die Baumeister
stube und die die Handwerker bezahlenden Baumeister darstellt. Diese Auszahlung
geschah in der Regel am Samstag oder Montag jeder Woche.
2. Dieses Amt versah eine Baukommission, bestehend aus Ratsherren und
„gschworenen", vom Rate bestellten Werkleuten, die alle bei diesem angezeigten
Bauprojekte zu prüfen, zu begutachten und darauf zu dringen hatten, daß bei der
Ausführung die baupolizeilichen Vorschriften eingehalten würden.— Vgl. Schu-
mann S. 148.