Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Die Ausrichtung des Augsburger Zunftregiments 
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steurn auch ser schwerlich zu geben waren, auch dieselben und andre 
ungelt, so aufs allerlai gattungen geschlagen, imerzu aufgehept und 
darnach widerumb» von dem rat zu geben auffgericht wurden, und 
dannocht ain erber rat und gmaine statt aus den schulden, darinnen 
-sie waren, nicht komen mochten* — das und andre Ursachen mer 
macheten und richteten t> stetigs ain Unwillen zwischen der gemaind 
und ainem rat alhie an; schock) konnte der rat die lasten nicht mtnbern] 
denn des kaisers und des reichs geschassten warend ser ütl 2 ; zudem 
mußt man auch an den grüben und der - statt rinckmauren bauen und 
die statt bevestnen 2 . darneben hetten wir stetigs anfechtung von dem 
bischof alhie von des ungelts wegen, das wir von Augspurg neulich, 
von dem wein zu nemen, ausgerichtet* und darumb Privilegien und 
freihaiten von kaiser Carol erlangt und ausgepracht hetten 5 , wöliche 
der bischof gern widerfochten und abgedruckt haben wollt-i«. überdas, 
a) widerumb etwa» höher c. b) Die Worte „macheten und richteten ... an", das in 
den Hdjchr. steht nach „und ainem rat alhie", wurden nach Erfordernis der Satzkonstrultion 
hierher gestellt. v) „der" fehlt b, c. d) und uns abgetrungen haben wolt e. 
1. S. oben S. 73 f. 
2. In der Tat hatten alle schwäbischen Reichsstädte damals schwer zu kämpfen, 
um den vielen und hohen an sie gestellten Anforderungen zu genügen. Die Augs 
burger mußten 400 Pfund Pfennige Reichssteuer bezahlen, dem Reichsoberhaupt, 
wenn es in die Stadt kam, außer anderem Geschenke und Darlehen reichen, alle die 
fürstlichen und anderen vornehmen Gäste, die man zu empfangen hatte, gastfreund 
lich bewirten, „verehren" und durch Veranstaltungen von „Kurzweilen" ergötzen, 
sich mit geworbenen Söldnern an den vom Kaiser befohlenen oder von den Ber- 
kündeten beschlossenen Kriegszügen beteiligen: sie hatten große Ausgaben zu machen, 
um sich der Straßenräuber zu erwehren, die Straßen einigermaßen „rein zu halten" 
und das Geleite für die Kaufleute zu bestellen; sie mußten häufig Boten und Kund 
schafter aussenden und eine Menge oft recht kostspieliger Gesandtschaften an den 
kaiserlichen Hof, an die Herzoge von Bayern, den Grafen von Württemberg, an 
die größeren oder kleineren Herren der umliegenden Gebiete, an andere Reichs 
städte und auf die zahlreichen Bundestage abordnen— und das alles aus den ver 
hältnismäßig knappen Mitteln, die Hosfmann, Baurechnungen, S. 3, zusammen 
gestellt hat. 
3. Die Baurechnungen weisen Ausgaben für die der Stadt gehörenden Ge 
bäude, für Wege und Stege, für Brücken, Bauten am Lech, an der Wertach, an den 
Kanälen, an den Mauern, Türmen, Toren und Befestigungen aus. Zu den Bauten 
an den Mauern und Toren s. hauptsächlich Hofsmann, Die Tore und Befestigungen 
der Stadt Augsburg usw. in der Z. S. N., Bd. XIII, S. 1 ff.; Schumann S. 68 f 
4. S. oben S. 140,22. 
5. Datiert Nürnberg, 29. Juni 1360 <Augsb. Urk.-B., I I, S. 80, Nr. 532). 
6. Schon zwei Tage, nachdem der Rat am 22. Nov. 1363 die Erhebung eines 
Ungeldes beschlossen hatte, erließ Bischof Marquart von Randeck <1348—1365) von 
Buchloe aus, wo er eben weilte, an den Pfarrer von St. Moritz den Befehl, das 
Volk in der Predigt zu mahnen, daß es gegen dieses Ungeld Stellung nehme, da der 
Rat zu seinem Beschluß nicht berechtigt gewesen sei. Augsb. Urk.-B., II, S. 119, 
Nr. 578. — Über den Verlauf dieses Streites, soweit er bekannt ist, s. Glasschröder, 
M. von Randeck usw. in der Z. S. N. Bd. XX I I <1895). S. 110 f.
	        

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