Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

164 
Weberchronik von Clemens Jäger 
werden möcht, es haben aber die erberen von der gmaind an die 
Herren vom rat begeret, daß sie als die rät der erberen gmaind amen 
brief zu ainer gedächtnus, daß die zunftliche regierung mit ainem 
freuntlichen, guten friden angefangen worden sei», auffrichten walten, 
damit in künftig zeit der zunftlich stand und regiment in diser statt s 
Augspurg von mencklich unangefochten bleiben möcht, dessen sich 
die Herren [52b] des rats in mainung, daß es von onnöten were», 
gleichwol erstlich gewidert, aber zuletst sich mit gutem willen dohin 
begeben haben, daß sie amen pergamentin brieff in namen aines rats 
und gantzer gmaind, reich und arm diser statt Augspurg, auffgericht 1° 
und den mit der statt großem insigel und mit« irer aller des rats, näm 
lich mit dreißig anhangenden insigeln, verfestnet und bestettet Habens 
wölicher brieff der zunften freihait, und daß sie ewig wehren sollen, 
klärlichen ausweiset, und diser brieff Wirt järlichen hinder den ge- 
schwornen burgermaister von der gmaind in behaltungsweis gelegt, 1° 
und so das jar seines ampts verscheint, so Wirt er dem andren er- 
wölten geschwornen burgermaister von der gmaind gleicher gestalt 
überantwurt. und ist diser brauch bis aufs dise unsere zeit gantz fleißig 
a) Die Worte „daß die zunftliche regierung — angefangen worden sei" aus c. b) ebenso 
„in mainung . . . were". c) „mit" fehlte. 
1. Bgl. 3)irr, Studien usw., S. 166 s.— Der sog. erste Zunftbrief vom 24. No 
vember 1368 ist also erst einen Monat nach Beginn des „Zunstauflauss" ent 
standen. Die Urkunde liegt in zwei Ausfertigungen vor, von denen das Original 
der einen im Stadtarchiv zu Augsburg, das der anderen im Reichsarchiv zu München 
aufbewahrt wird. Der Inhalt und Wortlaut der Urkunde ist in beiden Exemplaren 
der gleiche; verschieden sind nur die Unterschriften. In dem Augsburger Stück sind 
unterschrieben die 30 Herren des abtretenden bisherigen Rates laufgeführt bei 
Frensdorfs, Beil. I zu Chron. A, S. 133, 8), deren Siegel mit Ausnahme des 
Welserschen, das jetzt fehlt, noch daran hangen. Das Münchener Stück ist von 17 pro 
visorisch gewählten Zunftmeistern unterzeichne:—ihre Namen bei Frensdorfs, 
>.c., S. 133, 27—.deren Siegel sämtlich noch vorhanden sind. Außerdem sind 
beide Urkunden mit dem Stadtsiegel „versestnet". Die unterschriebenen Ratsherren 
in der einen Ausfertigung sind die Repräsentanten der bisherigen Regierung, die 
Zunftmeister in dem anderen die Vertreter der „Gemeinde". Die beiden Stücke 
gehören also zusammen und bilden ein Ganzes. Der Inhalt derselben ist ein zwischen 
beiden Teilen abgeschlossener Vertrag, in dem sie übereinkommen, zur Beseitigung 
der bisherigen Mißhelligkeiten und Mißstände der Stadt eine Zunstversassung zu 
geben, die nur von den Faktoren geändert werden kann, die sie hiermit errichten: 
von den „Bürgern" und den Zunftmeistern; Angriffe auf die neuen Einrichtungen 
werden mit der schärfsten Ahndung bedroht. Dieser erste Zunftbrief ist außer im 
Augsb. Urkundenbuch noch bei Lang enmantel, Historie des Regiments in .. .Augs 
burg, eci.Brücker (Augspurg 1734), S. 41 in modernisierten Wortformen und 
fehlerhaft lvgl. Frensdorfs, I. c., S. 133Anm. 1) und bei Braun, bist. bist. litt. 
IV (Aug. Vinci. 1793), S. 131, gedruckt. Handschriftlich ist er sowohl in Chroniken als 
auch sonst häufig zu finden.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.