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Weberchronik von Clemens Jäger
werden möcht, es haben aber die erberen von der gmaind an die
Herren vom rat begeret, daß sie als die rät der erberen gmaind amen
brief zu ainer gedächtnus, daß die zunftliche regierung mit ainem
freuntlichen, guten friden angefangen worden sei», auffrichten walten,
damit in künftig zeit der zunftlich stand und regiment in diser statt s
Augspurg von mencklich unangefochten bleiben möcht, dessen sich
die Herren [52b] des rats in mainung, daß es von onnöten were»,
gleichwol erstlich gewidert, aber zuletst sich mit gutem willen dohin
begeben haben, daß sie amen pergamentin brieff in namen aines rats
und gantzer gmaind, reich und arm diser statt Augspurg, auffgericht 1°
und den mit der statt großem insigel und mit« irer aller des rats, näm
lich mit dreißig anhangenden insigeln, verfestnet und bestettet Habens
wölicher brieff der zunften freihait, und daß sie ewig wehren sollen,
klärlichen ausweiset, und diser brieff Wirt järlichen hinder den ge-
schwornen burgermaister von der gmaind in behaltungsweis gelegt, 1°
und so das jar seines ampts verscheint, so Wirt er dem andren er-
wölten geschwornen burgermaister von der gmaind gleicher gestalt
überantwurt. und ist diser brauch bis aufs dise unsere zeit gantz fleißig
a) Die Worte „daß die zunftliche regierung — angefangen worden sei" aus c. b) ebenso
„in mainung . . . were". c) „mit" fehlte.
1. Bgl. 3)irr, Studien usw., S. 166 s.— Der sog. erste Zunftbrief vom 24. No
vember 1368 ist also erst einen Monat nach Beginn des „Zunstauflauss" ent
standen. Die Urkunde liegt in zwei Ausfertigungen vor, von denen das Original
der einen im Stadtarchiv zu Augsburg, das der anderen im Reichsarchiv zu München
aufbewahrt wird. Der Inhalt und Wortlaut der Urkunde ist in beiden Exemplaren
der gleiche; verschieden sind nur die Unterschriften. In dem Augsburger Stück sind
unterschrieben die 30 Herren des abtretenden bisherigen Rates laufgeführt bei
Frensdorfs, Beil. I zu Chron. A, S. 133, 8), deren Siegel mit Ausnahme des
Welserschen, das jetzt fehlt, noch daran hangen. Das Münchener Stück ist von 17 pro
visorisch gewählten Zunftmeistern unterzeichne:—ihre Namen bei Frensdorfs,
>.c., S. 133, 27—.deren Siegel sämtlich noch vorhanden sind. Außerdem sind
beide Urkunden mit dem Stadtsiegel „versestnet". Die unterschriebenen Ratsherren
in der einen Ausfertigung sind die Repräsentanten der bisherigen Regierung, die
Zunftmeister in dem anderen die Vertreter der „Gemeinde". Die beiden Stücke
gehören also zusammen und bilden ein Ganzes. Der Inhalt derselben ist ein zwischen
beiden Teilen abgeschlossener Vertrag, in dem sie übereinkommen, zur Beseitigung
der bisherigen Mißhelligkeiten und Mißstände der Stadt eine Zunstversassung zu
geben, die nur von den Faktoren geändert werden kann, die sie hiermit errichten:
von den „Bürgern" und den Zunftmeistern; Angriffe auf die neuen Einrichtungen
werden mit der schärfsten Ahndung bedroht. Dieser erste Zunftbrief ist außer im
Augsb. Urkundenbuch noch bei Lang enmantel, Historie des Regiments in .. .Augs
burg, eci.Brücker (Augspurg 1734), S. 41 in modernisierten Wortformen und
fehlerhaft lvgl. Frensdorfs, I. c., S. 133Anm. 1) und bei Braun, bist. bist. litt.
IV (Aug. Vinci. 1793), S. 131, gedruckt. Handschriftlich ist er sowohl in Chroniken als
auch sonst häufig zu finden.