Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Die Aufrichtung des Augsburger Zunftregiments 
77 
hoff, daß mit grundt von der erbern gemaind solichs nimermer geredt 
werden mög. dann dieweil die fachen so übel in der regierung ge 
standen, und (man) vil treffenlich beschwerden hat tragen und ge- 
tulden miessen, wie dann zum tail zuvor gehört, wer wollt dann 
s so töricht sein, sich aines soliches beschwerlichen» lasts zu underwinden 
und nicht vil lieber zu rue sein? dieweil es aber laider so übel von 
statten gangen, die schuldt und gült, darein die statt gefallen, nicht 
abnemen und alle beschwerden der erberen gemaind imerzu aufs 
dem hals gelegen und [eg] sonst auch, (als wol zu melden wer), (vieles) 
10 übel vonstatten in der regierung zugieng, do hat die erber gemaind, 
als ich in ainem alten stattbuch, so mir der erber und fürnem Johann 
He übler/ appenteger, gelichen hat, beschriben funden, daß ettliche jar 
zuvor in aller gietigkait die Künstliche regierung an ainen erbern rat 
begert (worden), aber es ist inen nicht mer von ainem rat zu antwurt 
is gefallen, dann daß es aines erberen rats gelegenhait und fug nicht 
feie? also hat die erber gemaind die fachen in Hoffnung ainer bösserung 
a) »beschwerlichen" fehlt b. 
1. Johann Heubler (vermählt 1516 mit Felicitas Herberin). Siehe über Heubler: 
Werner, Zur Gesch. der Augsb. Apotheken in Z. S.N., Bd. XXXVI (1910), S. 35. 
Er war Besitzer einer Apotheke im Hause c 29 (jetzt Brauerei zur Goldenen Gans). 
— Diese Heubler-Chronik scheint verschollen zu sein. — Zapf führt in seinen Annales 
typ. Aug. (Augsburg 1778), S. 53, den Druck auf: „Fortunatus ..., zu trucken ver- 
ordnet durch JohannsenHeybtzr, Apotheker in der kayserl. Statt A., in dem großen 
Schießen der mindern Jarzal Christi im 1509. Jar." 
2. Jäger meint hier wohl die in das Jahr 1352 fallende Bewegung der „Jaco- 
biten", einer Anzahl Unzufriedener, die ihren Namen von dem Ort ihrer Versamm 
lungen, der St. Jakobskapelle, erhielten (Stetten, Geschl., S. 39). Sie wurde 
durch entschiedenes Einschreiten des Rates unterdrückt (Stadtbuch, eck. Meyer 249). 
Jäger berichtet in der „Vorbereitung" darüber ohne Verweisung aus eine Quelle 
Bl. 18v: „Im Jahre 1353 (!> haben sich etliche aus der gemainde, welche (wie Dathan 
und Abiron der Neuerung beging) zusamen getan und die Herren statpfleger, nämlich 
Herr Johanns Herwarten und Conraden Langenmantel, so der zeit alter gewonhait 
nach am offnen statgericht gesessen, (doch mit gutter beschaidenhait) angesprochen 
und begert: dieweil [19 a] vil stet des reichs, darinnen die zunftlich regierung an- 
gefangen, in ain hohes aufnemen und zu gutem lob komen, daß ain rat seine Ord 
nung in ain zunftlich wesen auch wenden wölle, welches aber denselben mit der 
mainung, daß solicher zunftlicher stand der stat herkamen, auch des bischofs sreihait 
halben entgegen und inen gar nicht fueglich feie, abgeschlagen worden, deshalben sie 
sich am gleichen rechten, das inen dann guetlich mitgetailt werden soll, benuegen 
lassen wöllen. damit ist... solche begerung ersessen, und ain erber rat... bei 17. (!) 
jaren lang mit diser ansechtung in rue beliben," Beachtung verdient auch, was Her - 
b erg er in seinemBüchlein: „Die St. Jakobs-Pfründe in Augsburg" (Augsburg 1848) 
über die Jakobsbrüderschaft von 1352, S. 4 f., sagt. Er weist daraus hin, daß der 
Rat bei seinem Einschreiten gegen diese auch drei Pfleger des Spitals aufstellte und 
ihnen eine Geschäftsordnung gab. Daraus schließt er, daß die „Brüder" nicht nur 
„in den Gebäuden des Spitals und der Kapelle von St. Jakob ihre Zusammen 
künfte gehabt haben, sondern daß in ihr selbst auch ... die Verwalter des Spital-
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.