Die Aufrichtung des Augsburger Zunftregiments
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hoff, daß mit grundt von der erbern gemaind solichs nimermer geredt
werden mög. dann dieweil die fachen so übel in der regierung ge
standen, und (man) vil treffenlich beschwerden hat tragen und ge-
tulden miessen, wie dann zum tail zuvor gehört, wer wollt dann
s so töricht sein, sich aines soliches beschwerlichen» lasts zu underwinden
und nicht vil lieber zu rue sein? dieweil es aber laider so übel von
statten gangen, die schuldt und gült, darein die statt gefallen, nicht
abnemen und alle beschwerden der erberen gemaind imerzu aufs
dem hals gelegen und [eg] sonst auch, (als wol zu melden wer), (vieles)
10 übel vonstatten in der regierung zugieng, do hat die erber gemaind,
als ich in ainem alten stattbuch, so mir der erber und fürnem Johann
He übler/ appenteger, gelichen hat, beschriben funden, daß ettliche jar
zuvor in aller gietigkait die Künstliche regierung an ainen erbern rat
begert (worden), aber es ist inen nicht mer von ainem rat zu antwurt
is gefallen, dann daß es aines erberen rats gelegenhait und fug nicht
feie? also hat die erber gemaind die fachen in Hoffnung ainer bösserung
a) »beschwerlichen" fehlt b.
1. Johann Heubler (vermählt 1516 mit Felicitas Herberin). Siehe über Heubler:
Werner, Zur Gesch. der Augsb. Apotheken in Z. S.N., Bd. XXXVI (1910), S. 35.
Er war Besitzer einer Apotheke im Hause c 29 (jetzt Brauerei zur Goldenen Gans).
— Diese Heubler-Chronik scheint verschollen zu sein. — Zapf führt in seinen Annales
typ. Aug. (Augsburg 1778), S. 53, den Druck auf: „Fortunatus ..., zu trucken ver-
ordnet durch JohannsenHeybtzr, Apotheker in der kayserl. Statt A., in dem großen
Schießen der mindern Jarzal Christi im 1509. Jar."
2. Jäger meint hier wohl die in das Jahr 1352 fallende Bewegung der „Jaco-
biten", einer Anzahl Unzufriedener, die ihren Namen von dem Ort ihrer Versamm
lungen, der St. Jakobskapelle, erhielten (Stetten, Geschl., S. 39). Sie wurde
durch entschiedenes Einschreiten des Rates unterdrückt (Stadtbuch, eck. Meyer 249).
Jäger berichtet in der „Vorbereitung" darüber ohne Verweisung aus eine Quelle
Bl. 18v: „Im Jahre 1353 (!> haben sich etliche aus der gemainde, welche (wie Dathan
und Abiron der Neuerung beging) zusamen getan und die Herren statpfleger, nämlich
Herr Johanns Herwarten und Conraden Langenmantel, so der zeit alter gewonhait
nach am offnen statgericht gesessen, (doch mit gutter beschaidenhait) angesprochen
und begert: dieweil [19 a] vil stet des reichs, darinnen die zunftlich regierung an-
gefangen, in ain hohes aufnemen und zu gutem lob komen, daß ain rat seine Ord
nung in ain zunftlich wesen auch wenden wölle, welches aber denselben mit der
mainung, daß solicher zunftlicher stand der stat herkamen, auch des bischofs sreihait
halben entgegen und inen gar nicht fueglich feie, abgeschlagen worden, deshalben sie
sich am gleichen rechten, das inen dann guetlich mitgetailt werden soll, benuegen
lassen wöllen. damit ist... solche begerung ersessen, und ain erber rat... bei 17. (!)
jaren lang mit diser ansechtung in rue beliben," Beachtung verdient auch, was Her -
b erg er in seinemBüchlein: „Die St. Jakobs-Pfründe in Augsburg" (Augsburg 1848)
über die Jakobsbrüderschaft von 1352, S. 4 f., sagt. Er weist daraus hin, daß der
Rat bei seinem Einschreiten gegen diese auch drei Pfleger des Spitals aufstellte und
ihnen eine Geschäftsordnung gab. Daraus schließt er, daß die „Brüder" nicht nur
„in den Gebäuden des Spitals und der Kapelle von St. Jakob ihre Zusammen
künfte gehabt haben, sondern daß in ihr selbst auch ... die Verwalter des Spital-