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Weberchronik von Clemens Jäger
bis zu seiner zeit gietigklich lassen ersitzen, daß aber die sachen in Har
nisch und mit gewörter handt zugangen, das ist gar kain neues, dann
was jeder zeit in wichtigen sachen alhie in diser statt in den beruffen
und ratsgepotten zugangen, das ist der merer tail mit geläuter sturm-
gloggen zugangen und gehandlet worden, zudem ist dise ristung des
Harnischs nicht, ainen rat zu vergweltigen, sonder daß die sachen on
alle Meuterei und ausfrur der gaistlichen [18b] vom stifft, (wöllichen
nicht zu vertrauen gewesen), und der juden halben*, in diser statt
einträg zu verhueten, und sonst gar kainer ursach noch andrer gestalt
beschehen, wie dann der gantz proces der zunftlichen Handlung klärlich
mit sich bringen Wirt, und in suma, so hat die gantz erber gemaind
allain dohin gesehen, dieweil andren und gar nach allen des hailligen
reichs stötten, so bischöfliche sitz in sich haben, die zünftliche regierung
so wol erschossen und sie an ehren» und gut zugenomen, [sie] auch
alle ire sachen mit guter ordnung verricht, fridlich und sraintlich mit-
ainander gewonet und zudem iren inhabenden bischöflichen sitzen
und capitlen zu erhaltung des reichs statt rechten und freihaiten vil
dester stattlicher und ordenlicher am widerstand haben verrichten
mögen, umb deren und sonst kainer andren Ursachen swillen] haben
die erberen handtwerck und gemaind diser statt Augspurg ain be
stendig, lanckwirig, unverenderts regiment, nämlich den freien standt
a) „und in eten“ b.
Vermögens tätig gewesen seien, denn außerdem wäre kaum nötig gewesen, eine
neue Anordnung in Bezug auf die Personen der Verwaltung und ihrer Geschäfts
tätigfeit zu treffen. Wahrscheinlich mißbrauchte die Bruderschaft das Vermögen
des Spitals zu ihren politischen Zwecken, weil mit der Anordnung von drei
Pflegern vornehmlich die Bestimmung festgestellt wurde, daß alljährlich von ihnen
genaue Rechnung abzulegen sei." Sichere Aufschlüsse über diese Dinge könnte nur
ein glücklicher archivalischer Fund geben. — Zehn Jahre später <1362) mußte der
Rat, als man gegen die Feste Zwingenberg auszog, der Gemeinde das für ihn ge
fährliche Zugeständnis machen, daß sie, nach Handwerken gegliedert, hierzu antrat.
Stetten (Geschl.) S. 40 berichtet dies mit der Beifügung, daß damals schon die
Zünfte in Ordnung gebracht worden seien, doch so, daß sie am Regiment nichts zu
sagen gehabt hätten. — Siehe zu diesem Zwingenberger Zug und was damit zu
sammenhängt: Beil, ll zur Chron. von Wahraus S. 250 ff.; Dirr, Studien usw.
S. 160; Schumann S. 72.
1. Nach dem Judenmord von 1348 hatte Kaiser Karl IV. den Augsburgern ge
stattet, während der nächsten zwölf Jahre wieder Juden aufzunehmen, und im Jahre
1355, also noch vor Ablauf dieser Frist, war ihnen dieses Privilegium von da an auf
weitere zwanzig Jahre verlängert worden. Augsb. Urk.-B., I I, S. 65, Nr. 510,
S. 75, Nr. 523; Schumann S. 110. — Daß man vor den Juden und auch vor
den Geistlichen tatsächlich aus der Hut sein mußte, zeigen die Geschichten, die Buff
in seinem Aufsatz „Verbrechen und Verbrecher zu Augsburg" usw. in der Z. S. N.,
Bd. IV <1878), S. 193 ff. unter 1355 von dem Juden Lämmlin und S. 171 unter
1366 von dem Chorherrn Berchtold, dem Truchseß, erzählt.
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