Volltext : Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

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Weberchronik  von  Clemens  Jäger

bis  zu  seiner  zeit  gietigklich  lassen  ersitzen,  daß  aber  die  sachen  in  Harnisch ­
  und  mit  gewörter  handt  zugangen,  das  ist  gar  kain  neues,  dann
was  jeder  zeit  in  wichtigen  sachen  alhie  in  diser  statt  in  den  beruffen
und  ratsgepotten  zugangen,  das  ist  der  merer  tail  mit  geläuter  sturmgloggen
  zugangen  und  gehandlet  worden,  zudem  ist  dise  ristung  des
Harnischs  nicht,  ainen  rat  zu  vergweltigen,  sonder  daß  die  sachen  on
alle  Meuterei  und  ausfrur  der  gaistlichen  [18b]  vom  stifft,  (wöllichen
nicht  zu  vertrauen  gewesen),  und  der  juden  halben*,  in  diser  statt
einträg  zu  verhueten,  und  sonst  gar  kainer  ursach  noch  andrer  gestalt
beschehen,  wie  dann  der  gantz  proces  der  zunftlichen  Handlung  klärlich
mit  sich  bringen  Wirt,  und  in  suma,  so  hat  die  gantz  erber  gemaind
allain  dohin  gesehen,  dieweil  andren  und  gar  nach  allen  des  hailligen
reichs  stötten,  so  bischöfliche  sitz  in  sich  haben,  die  zünftliche  regierung
so  wol  erschossen  und  sie  an  ehren»  und  gut  zugenomen,  [sie]  auch
alle  ire  sachen  mit  guter  ordnung  verricht,  fridlich  und  sraintlich  mitainander
  gewonet  und  zudem  iren  inhabenden  bischöflichen  sitzen
und  capitlen  zu  erhaltung  des  reichs  statt  rechten  und  freihaiten  vil
dester  stattlicher  und  ordenlicher  am  widerstand  haben  verrichten
mögen,  umb  deren  und  sonst  kainer  andren  Ursachen  swillen]  haben
die  erberen  handtwerck  und  gemaind  diser  statt  Augspurg  ain  bestendig, ­
  lanckwirig,  unverenderts  regiment,  nämlich  den  freien  standt
a)  „und  in  eten“  b.
Vermögens  tätig  gewesen  seien,  denn  außerdem  wäre  kaum  nötig  gewesen,  eine
neue  Anordnung  in  Bezug  auf  die  Personen  der  Verwaltung  und  ihrer  Geschäfts
tätigfeit  zu  treffen.  Wahrscheinlich  mißbrauchte  die  Bruderschaft  das  Vermögen
des  Spitals  zu  ihren  politischen  Zwecken,  weil  mit  der  Anordnung  von  drei
Pflegern  vornehmlich  die  Bestimmung  festgestellt  wurde,  daß  alljährlich  von  ihnen
genaue  Rechnung  abzulegen  sei."  Sichere  Aufschlüsse  über  diese  Dinge  könnte  nur
ein  glücklicher  archivalischer  Fund  geben.  —  Zehn  Jahre  später  <1362)  mußte  der
Rat,  als  man  gegen  die  Feste  Zwingenberg  auszog,  der  Gemeinde  das  für  ihn  gefährliche ­
  Zugeständnis  machen,  daß  sie,  nach  Handwerken  gegliedert,  hierzu  antrat.
Stetten  (Geschl.)  S.  40  berichtet  dies  mit  der  Beifügung,  daß  damals  schon  die
Zünfte  in  Ordnung  gebracht  worden  seien,  doch  so,  daß  sie  am  Regiment  nichts  zu
sagen  gehabt  hätten.  —  Siehe  zu  diesem  Zwingenberger  Zug  und  was  damit  zusammenhängt: ­
  Beil,  ll  zur  Chron.  von  Wahraus  S.  250  ff.;  Dirr,  Studien  usw.
S.  160;  Schumann  S.  72.
1.  Nach  dem  Judenmord  von  1348  hatte  Kaiser  Karl  IV.  den  Augsburgern  gestattet, ­
  während  der  nächsten  zwölf  Jahre  wieder  Juden  aufzunehmen,  und  im  Jahre
1355,  also  noch  vor  Ablauf  dieser  Frist,  war  ihnen  dieses  Privilegium  von  da  an  auf
weitere  zwanzig  Jahre  verlängert  worden.  Augsb.  Urk.-B.,  I  I,  S.  65,  Nr.  510,
S.  75,  Nr.  523;  Schumann  S.  110.  —  Daß  man  vor  den  Juden  und  auch  vor
den  Geistlichen  tatsächlich  aus  der  Hut  sein  mußte,  zeigen  die  Geschichten,  die  Buff
in  seinem  Aufsatz  „Verbrechen  und  Verbrecher  zu  Augsburg"  usw.  in  der  Z.  S.  N.,
Bd.  IV  <1878),  S.  193  ff.  unter  1355  von  dem  Juden  Lämmlin  und  S.  171  unter
1366  von  dem  Chorherrn  Berchtold,  dem  Truchseß,  erzählt.

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