Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

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Weberchronik von Clemens Jäger 
bis zu seiner zeit gietigklich lassen ersitzen, daß aber die sachen in Har 
nisch und mit gewörter handt zugangen, das ist gar kain neues, dann 
was jeder zeit in wichtigen sachen alhie in diser statt in den beruffen 
und ratsgepotten zugangen, das ist der merer tail mit geläuter sturm- 
gloggen zugangen und gehandlet worden, zudem ist dise ristung des 
Harnischs nicht, ainen rat zu vergweltigen, sonder daß die sachen on 
alle Meuterei und ausfrur der gaistlichen [18b] vom stifft, (wöllichen 
nicht zu vertrauen gewesen), und der juden halben*, in diser statt 
einträg zu verhueten, und sonst gar kainer ursach noch andrer gestalt 
beschehen, wie dann der gantz proces der zunftlichen Handlung klärlich 
mit sich bringen Wirt, und in suma, so hat die gantz erber gemaind 
allain dohin gesehen, dieweil andren und gar nach allen des hailligen 
reichs stötten, so bischöfliche sitz in sich haben, die zünftliche regierung 
so wol erschossen und sie an ehren» und gut zugenomen, [sie] auch 
alle ire sachen mit guter ordnung verricht, fridlich und sraintlich mit- 
ainander gewonet und zudem iren inhabenden bischöflichen sitzen 
und capitlen zu erhaltung des reichs statt rechten und freihaiten vil 
dester stattlicher und ordenlicher am widerstand haben verrichten 
mögen, umb deren und sonst kainer andren Ursachen swillen] haben 
die erberen handtwerck und gemaind diser statt Augspurg ain be 
stendig, lanckwirig, unverenderts regiment, nämlich den freien standt 
a) „und in eten“ b. 
Vermögens tätig gewesen seien, denn außerdem wäre kaum nötig gewesen, eine 
neue Anordnung in Bezug auf die Personen der Verwaltung und ihrer Geschäfts 
tätigfeit zu treffen. Wahrscheinlich mißbrauchte die Bruderschaft das Vermögen 
des Spitals zu ihren politischen Zwecken, weil mit der Anordnung von drei 
Pflegern vornehmlich die Bestimmung festgestellt wurde, daß alljährlich von ihnen 
genaue Rechnung abzulegen sei." Sichere Aufschlüsse über diese Dinge könnte nur 
ein glücklicher archivalischer Fund geben. — Zehn Jahre später <1362) mußte der 
Rat, als man gegen die Feste Zwingenberg auszog, der Gemeinde das für ihn ge 
fährliche Zugeständnis machen, daß sie, nach Handwerken gegliedert, hierzu antrat. 
Stetten (Geschl.) S. 40 berichtet dies mit der Beifügung, daß damals schon die 
Zünfte in Ordnung gebracht worden seien, doch so, daß sie am Regiment nichts zu 
sagen gehabt hätten. — Siehe zu diesem Zwingenberger Zug und was damit zu 
sammenhängt: Beil, ll zur Chron. von Wahraus S. 250 ff.; Dirr, Studien usw. 
S. 160; Schumann S. 72. 
1. Nach dem Judenmord von 1348 hatte Kaiser Karl IV. den Augsburgern ge 
stattet, während der nächsten zwölf Jahre wieder Juden aufzunehmen, und im Jahre 
1355, also noch vor Ablauf dieser Frist, war ihnen dieses Privilegium von da an auf 
weitere zwanzig Jahre verlängert worden. Augsb. Urk.-B., I I, S. 65, Nr. 510, 
S. 75, Nr. 523; Schumann S. 110. — Daß man vor den Juden und auch vor 
den Geistlichen tatsächlich aus der Hut sein mußte, zeigen die Geschichten, die Buff 
in seinem Aufsatz „Verbrechen und Verbrecher zu Augsburg" usw. in der Z. S. N., 
Bd. IV <1878), S. 193 ff. unter 1355 von dem Juden Lämmlin und S. 171 unter 
1366 von dem Chorherrn Berchtold, dem Truchseß, erzählt. 
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