Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Die Aufrichtung des Augsburger Zunftregiments 
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und zunftliche regierung, mit guter ordnung zu haben und zu halten 
sich entschlossen und das mit ainem fraintlichen ernst zu begeren für- 
genomen. dann dieweil Augspurg als am statt des hailligen reichs 
hoch löblich befreit und sich der libertas des reichs gepraucht, so were 
5 je, als die rechtverstendigen wissen, ain unbillichait in dem, daß 
allain die, so sich hoher namen und geschlechts berömen, das regiment 
ainer so großen, uralten und redlichen des reichs statt mit ausschließung 
der erbern gemaind, allain» inhaben und die regierung ires gefallens 
ordnen/ auch allain aus inen und wer inen dartzu gesellig 2 die rät 
io besetzen sollen, dieweil doch alle erworbne und ausgeprachte frei- 
haiten auf ainer gemainen burgerschafft beruhen und die erber 
gemaind jeder zeit sich so redlich gehalten und soliche erliche des rats 
besitzung mit kainer unredlichkait nie verwirckt habend; zudem daß 
die gemaind diser statt in des kaisers und reichs diensten, auch zu er- 
iä Haltung der statt Augspurg mit Vergießung ires bluts sich jeder zeitb 
gantz willig begeben/ auch - alle bürgerliche beschwerden undu ander 
mitleiden getreulich haben verrichten helfen, derhalben ire mitstimen 
in ainem erberen rat und gmainer regierung auch billich« gehört und 
auch aus inen die rät besetzt werden sollem. dann dieweil die predi- 
Lv canten und vorsteer der hailligen religion und göttlichen [19a] Worts 
auch nicht alle von den alten geschlechten und reicher burgerschafft 
herkamen/ sonder, wie es Gott, der allmechtig, verordnet und seine 
a) „allain" entlehnt aus t>. b) „barzu" nach „zeit" als störend von uns weggelassen, 
c) „und“ statt „auch“ b. d) Die Worte „alle bürgerliche beschw. und" schien b. e) Eben 
so die Worte „und gemainer regierung auch billich". 1) Nach „besetzt werden sollen" 
in b durchstrichen die Stelle „damit und aber jemand nit gedencken mög — und mit Gates 
hils bis zu dem end volsieren", die dann unten S. 82,5 den nächsten Abschnitt erüssnet. 
1. S. hierzu Frensdorfs, Einleitung zum I. Bd. der Augsburger Chroniken 
S. XXXII; Schumann S. 8ss. 
2. Hinweis darauf, daß auch schon vor der Regimentsänderung im Jahre 1368 
Leute „aus der Gemeind" oder „von den Handwerkern" bei Verwaltungsgeschäften 
und sonst vom Rate beigezogen zu werden pflegten; sie waren im besonderen ver 
treten im großen Rat und bei der Kommission, vor der Rechnung über die städtischen 
Einnahmen und Ausgaben abzulegen war. Frensdorfs, Beil. I zu A, S. 131. 
3. Siehe z. B. die Beteiligung der „Gemeinde" an dem oben (®. 67 A. 1, S. 77 
A. 2) erwähnten Zug der Augsburger gegen Zwingenberg in den Augsb. Chron. I, 
S. 252 ff. 
4. Die alten Geschlechtern und reichen Bürgerfamilien entstammten Prädikanten 
waren bekanntlich sehr dünn gesät; weitaus die meisten gingen aus dem Bauem 
und Kleinbürgerstand hervor und waren mit Glücksgütern wenig gesegnet. Der 
Verfasser des Vorworts zu Reins Werk, Das gesamte Augspurgische evangelische 
Ministerium in Bildern und Schrifften (Augsburg 1748), drückt sich, soweit Augs 
burg in Betracht kommt, darüber in folgenden Worten aus: Zu merken, „daß die 
meiste Prediger zwar von ehrlicher aber geringer Herkunfst gewesen, gleich einigen 
Propheten und den Jüngern des Herrn; gleichwohlen aber auch manche Söhne
	        

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