Volltext : Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

Die  Aufrichtung  des  Augsburger  Zunftregiments

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das  alles,  wo  sie  bei  der  gemainen  regierung  beliben  und  sich  des
stoltz  und  Hochmuts  sampt  der  könicklichen  Pracht  enthalten,  mit  Nichten
beschehen  were.
Der  zerfließend»,  warhafftig  und  hochberömbt  Historischreiber
°  Titus  Livius  setzt  in  dem  driten  buch  seiner  römischen  Historien,  daß
die  statt  Carthago  in  Africa  von  der  königin  von  Tiria,  Dido  genant,
nach  erschaffung  der  weit  im  3271.  jar  zu  den  zeiten  Amasia,  des
königs  in  Juda,  anfäncklich  erbauet  worden  sei?  dise  königin  Dido,
ehe  sie  den  schaden  und  verderbung,  so  den  bürgern  der  statt  Cartago
10  durch  ir  verheuraten  begegnen  sollt,  smocht  aufkomen  lassen]  und  auch
ir  gelüpt,  kainen  man  smehrs  zu  nemen,  verprechen  wollt,  hat  sie  ir
leben  mit  großen  eren  verlassen,  und  ist  nach  irem  todt  die  statt  Cartago
durch  ain  gmaine  regierung,  nämlich  durch  hundert  senatores  und  ratsherren
  geregiert  worden?  dis  ist  beschehen  vor  der  statt  Rom  erbauung
16  70  jar  und  vor  der  gepurt  Christi,  unsers  erlösers,  899  jar?  und  alledieweil
  die  von  Cartago  ir  gemaind  jmit  disen  häupternj  als  die  consules,
  senatoribus  und  suficiesv  in  ainigkait  geregiert  und  gehalten
haben,  da  ist  es  [21b]  inen  gantz  glücklichen  und  wol  ergangen,  und
»>  ziersließendt  d.  d>  susiccs  d.
1.  Jäger  lag  vor:  Titi  Livii,  deß/  aller  redtsprechstenvnndhochbe-/
rümptesten  geschieht  schreibers:  Rö-/mische  Historien  mit  etlichen
newen  translation  auß  dem/Latein,  so  kurtz  verschinen  jaren  zu
Meyncz  im  hohen/Thumbstifft  sampt  nun  dem  vierdten  theyl  der
Römischen  Historien  auß/fünff  Lateinischen  büchern  Liuij,  jetzt  newlich
  im  Closter  (Lorß  genant)/erfunden,  gemeynem  nutz  zu  gut  hiezu ­
  gethan,  im  M.  D..xxxiij  jar  ver-/  teutscht,  zwey  durch  NicolaumCarbachium,
  die  ander  drei  durch  Jacobum  Micyllum,  Vnd  dem  rechten
Latein  nach  jetzundt  mit  gan-/tzem  fleiß,  <wo  vnd  sovil  es  von  nöten
gewest)  besichtigt,  gebessert/vnd  gemert  worden.Weliche  allen  Rittermessigen,
  gewaltigen/regierern  der  landt  und  stett,  so  sich  intugent,
manheht  oder  ritterlichen  thatten  understehn  zu  üben,  nit/alleyn
zu  lesen  lustig,  sonder  jnen,  auch  ey-/nem  jeden  menschen  gemeynes
standts/vast  nützlich  vnnd  zu  wissen/noth  sind./Gedruckt  zu  Meincz
durch  Juonem  Schösser  /  mit  Keyserlicher  freyheyt.  Im  jar  M.  D.  xxxiij.  Bl.  XCV.
—  Unser  Chronist  hat  sich  gestattet,  dem,  was  er  hier  fand,  einiges,  das  er  aus  anderen
Quellen  schöpfte,  einzufügen;  so  gleich  am  Anfang  die  Jahreszahl  3271  und  den  als
Zeitgenossen  der  Dido  genannten  König  „Amasia".
2.  Die  Verfassung  des  karthagischen  Staates  war  bekanntlich  eine  aristokratische.
Die  Macht  lag  in  den  Händen  eines  aus  dem  Geburtsadel  gebildeten  kleinen  und
eines  aus  dem  Geldadel  bestehenden  großen  Rates  <Senat>  mit  zwei  den  spartanischen ­
  Königen  vergleichbaren  Suffeten  an  der  Spitze,  während  die  Volksversammlung ­
  nur  in  außerordentlichen  Fällen  einberufen  wurde.  Dazu  kam  noch  der  Rat
der  Hundertmänner,  der  den  Senat  überwachte  und  Heerführer  sowie  Beamte  zur
Rechenschaft  ziehen  konnte.
3.  Livius,  Bl.  XCVia:  72  Jahre.  Die  Zeitbestimmung  nach  Christi  Geburt
ist  natürlich  Zutat  Jägers.
            
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