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nen. Ihr Nutzen besteht darin, daß man sie aus einem Verstecke
auf die doppelte Schußweite eines Gewehres schleudern kann. Man
kann sich ihrer jedoch nur bei Landschlachten bedienen.
§. 162. Römische Brandkerzen.
Man schmelzt Stern-Composition bei einem schwachen Feuer
ohne Zuthun von Flüssigkeit in einem irdenen Tiegel. Sobald die
Masse anfangt zu rauchen, nimmt man sie mit der möglichsten Geschwindigkeit
vom Feuer, ohne sie jedoch umzurühren, denn dann
würde st- anfangen zu brennen und unlöschbar sein. Aus dieser
nun flüssigen Masse formt man Sterne mit der Form (s. die römischen
Kerzen tz. 112. und die Sterne §. 114.). Die Sterne müssen
in der Mitte durchbohrt werden, um einen Docht aufzunehmen, der
bis zum Ausstöße reicht, damit sie sich anbrennen. Zur Durchbohrung
der Sterne bringt man an dem Ende a der Form (9.1.)
eine eiserne Spitze an (vergl. die römischen Kerzen).
Die Sterne müssen sehr stark sein, und der Ausstoß wird verdoppelt,
damit sie eine große Schußweite bekommen und den anzuzündenden
Gegenstand treffen. Die Patronen müssen, wenn nicht
aus dickerem, doch aus stärkerem Papier gemacht werden.
Vorzüglich angewendet werden sie gegen Schiffe. Man kann
auch römische Mordkerzen machen, indem man statt der Sterne
Kugeln, wie Flintenkugeln, nimmt, die dann natürlich nicht durchbohrt
zu sein brauchen, weil sie nicht aus brennbaren Stoffen bestehen.
§. 163. Mord - Kanonenschläge.
Man nimmt hierzu einen geköderten Kanonenschlag (4. XIX.),
und befestigt an dem Dochte eine kleine der Zündspule bei den
Bomben ähnliche Rakete, sehr fest, dann durchbohrt man Flintenkugeln
mit einem Bohrer und befestigt diese um den Kanonenschlag,
den man in einen Teig auS Tischlerleim und spanischer Kreide taucht
(ein Stück Kreide auf 1§ Pfund Leim). Ist der Ueberzug getrocknet,
so bringt man den Ausstoß an und communicirt diesen mit der
Zündspule, wie bei den Bomben; man wirft sie aus einem Mörser
von nöthigem Ealiber (§. 120.).
Man bedient sich dieser Kanonenschläge auch noch, indem man
Bomben damit garnirt, und in diesem Falle bedürfen die Kanonenschläge
keines Ausstoßes.
§. 164. Brandbomben.
Man schmelzt dazu: 1) drei Theile Schwefel, 2) einen Theil