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besondere bei Koe-*--- —
einbarung mit der Univer-“"“
Das Rektoramt ist zur”
vertrages, die arbeit:
tätseinrichtungen und dir | Tim“
Dieser Antrag wird mit 20 ©
(durch Beschluß - S. 14 der ?
Zum Begriff Offenlegung werden Fragen aufzsworfen (wie lange?
Entscheidung unabhängig von Offei © 09), die später noch beantwortet
werden sollen. a
Auf Wunsch wird festgehaltem: G»- “m dimsen Antrag haben sich
ausgesprochen Herr Barner (er war für die ursprünrliche Fassung
des Antrags Volkmann) und Herr ("#t4igeh (der eine Verzögerung befürchtet,
die für die Univers‘“ ““-+4Amrichtungen uni den Einzelnen
von Nachteil sei).
Die Zuordnungsfrage wird weiter. behandelt; es wird darüber diskutiert,
ob die wissenschaftlichem Assistenten den Ständigen Einheiten
für Forschung und Lehre oder den Universitätseinrichtungen
zugeordnet werden sollen (vgl. $ 40 Abs. 1 HSchG). Herr Kammerer
vertritt die Auffassung, daß diese Frage im Einzelfall von den
Ständigen Einheiten entschieden werden müsse und nicht in der Grundordnung
geregelt werden könne. Herr Güth ist dagegen der Auffassung,
daß diese Frage grundsätzlich entschieden werden müsse umd nur in
Einzelfällen später abgewichen werden könne. Herr Schulze schließt
aus dem Wortlaut des S$ 36 Abs. 1, daß die Entscheidung über beide
vom Gesetz zugelassene Möglichkeiten doch offen bleiben solle.
Herr Güth verwendet als Auslegumgshilfe (zugunsten einer Zuordnung
zum Fachbereich) die Stellungnahmen des Kultusministeriums in der
Reihe "Bildung für die Welt von morgen" S. 7. Der Fachbereich könne
dann die Zuordnungen weiter delegieren. Die akademischen Mitarbeiter
seien einhellig für eine Zuordnung zum Fachbereich. Herr Lambert
widerspricht dem und schlägt eine Urabstimmung unter den Ar-“stenten
unserer Universität vor. A
Herr Bertram fragt, wie der Fachbareich überhaupt zu As“: s=tentenstellen
kommen soll, über die er dann verfügen könne, wenn die A--? -
ten ihm nicht zugeordnet werden. Antwort durch Herrn Kammerer:
Durch Anträge zum Haushaltsplax.