Volltext : Architektonische Monatshefte, VII. Band (1901)

B)  Sludienpläne
1.  Studien  zeit:  Für  das  Studium  des  Maschtnenbaufaches.  der  Elektrotechnik ­
  und  der  Luftfahrt  sind  7  Semester  vorgesehen,  davon  4  Semester
für  die  Vorprüfung  und  3  Semester  für  die  Hauplprüfung.
2.  Prüfungen:  Die  Sludienpläne  entsprechen  den  Anforderungen  der  Diplomvrüfungsordnungen
  für  Maschinen«.  Elektro-  und  Luftfahrtinge.
nicure.  Sie  sind  deit  reichseinhcitlirben  Bestimmungen  angepaßt.  Studierende. ­
  die  chr  Studium  Ostern  1940  oder  srüher  aufgenommen  haben,
können  noch  nach  den  bisherigen  Bestimmungen  die  Vor-  oder  Hauptprüfung
  ablegen.  Für  das  4.  und  folgende  Semester  gelten  noch  die  alten
Studienpläne.
3.  Farbskdulabielveutrn:  Bei  entsprechenden  Leistungen  wird  das  Fachschulstudium ­
  bis  zu  höchstens  3  Semestern  auf  dao  Hochschulstudium  angerechnet. ­
  d.  b.  die  'Ausgabe  der  Diplomarbeit  erfolg,  frühestens  am  Ende  des
4.  Semesters.  Sofern  bei  der  Vorprüfung  Übungöergebnisse  verlangt  iverdcn.
  und  hierüber  bereits  'Arbeiten  aus  der  Fachschule  vorliegen,  iverden
dieie  teilweise  oder  ganz  von  dem  jeweiligen  Fachvertrcter  angerechnet.
Dieser  entscheidet  auch  über  die  noch  zu  belegenden  Vorlesung--  und
Ubungsstundcn  und  vermerkt  seine  Entscheidung  im  Belegbuch  (letzte
Seite,.  Die  in  der  Hauptprüfung  verlangten  Studienarbeiten  sind  sämtliche ­
  anzufertigen.  Eine  Befreiung  von  der  'Ablegung  der  in  den  Diplomprüfungsordnungen
  vorgeschriebenen  Prüfungen  ist  nicht  möglich.
4.  Höherer  bautechnischer  Verwaltungsdienst:  Das  Besteben  der  Diplomprü.
sung  ist  Voraussetzung  für  die  Zulassung  zur  Großen  Staatsprüfung  für
de»  höheren  bautechnischen  Verwaltungsdienst.  Studierende,  die  diese
Staatsprüfung  (Bauassessor-Prüfung)  ablegen  wollen,  berücksichtigen
zwerkmäßigerwetse  die  Bestimmungen  dieser  Prüfung  bei  der  Auswahl
der  Wahlfächer.
Nach  der  ersten  Verordnung  über  die  Ausbildung  und  Prüfung  für  den
höheren  bautechnischen  Verwaltungsdienst  vom  6.  August  1936  (RcichSgcsehl'latt
  Teil  l  S.  585  ff.)  muß  sich  die  Diplomprüfung  aus  alle  in,  PrüsungSplan
  der  Technischen  Hochschule  vorgesehenen  Pflichtfächer  sowie
aus  die  Sonderfächer,  die  für  die  in  Frage  kommettden  Berufsartcn  sonst
noch  gefordert  werden,  erstreckt  haben.
In  der  Fachrichtung  Maschinenbau  (einschließlich  Elektro,echnik)  soll  sich
die  Prüfung  aus  folgende  Pflichtfächer  erstrecken:
V)  Fachrichtung  Maschinenbau
a)  Kraft«  und  Wärmewirtschaft.  c)  Arbeil-maschinen  einsrbl.  Hebeb)
  Kraftmaschinen.  und  Förderanlagen.
«I)  Elektrotechnik.

108

8)  Fachrichtung  (klektroterbnik
a)  Theoretische  Elektrotechnik.  c)  Elektromaschinenbau.
b)  Elektrische  Kraftanlagen.  d)  Kraft,  und  Wärmewirtschaft.

außerdem  für  beide  Fachrichtungen
c)  Fabrikorganisation  und  Fabrikbelricb.
5)  Verkehr-maschinenwesen.
»)  Grundzüge  des  Staat-,  und  Berwaltung-wesens.  des  bürgerlichen
Rechts  und  der  sozialen  Gesetzgebung  (Arbeitsrecht,  Sozialversicherung.
  Sozialpolitik).
ferner  ein  Wahlfach.  daS  sich  z.  B.  mit  der  vertiefte»  Behandlung  eine-Teilgebietes
  aus  dem  BerkehrSmaschinenwesen  oder  dem  Eisenbahnwesen
befaßt.  Die  2lufgabc  für  die  Diplomarbeit  soll  den  unter  a  bi-  s  aufgeführlen
  Fächern  entnommen  sein.
Die  Belegbüchcr  müssen  erkennen  lassen,  daß  die  von  den  Technischen
Hochschulen  als  Voraussetzung  für  die  Zulassung  zu  den  Diplomprüfungen ­
  verlangten  Vorlesmtgei»  und  Übungen  auch  tatsächlich  belegt  ivorden
sind.

l!)  Heerestechnit
Anwärter  für  den  'Ausbildungodienst  in  der  Fachrichtung  Heerestechnit
müssen  die  Diplombauptprüsung  einer  Technischen  Hochschule  in  der  Fachrichtung ­
  Maschinenbau.  Elektrotechnik  oder  HÜNentechnik  bestanden  haben.
Die  Diplombauptprüsung  in  der  Fachrichtung  Maschinenbau  muh  neben
den  übrigen  im  Prüfung-plan  der  Technischen  Hochschulen  enthaltenen
Pflicht,  und  Eondersächern  auch  abgelegt  sein  in  den  Fächern  ..Fabrik-Organisation".
  ..Maschtnensabrikation  und  Fabrikbelricbe"  sowie  „Verbrennungskraftmaschinen".
  Die  Anwärter  müssen  ferner  im  Heere  ein
Zabr  gedient  bal'en  und  die  Gewähr  bieten,  daß  sie  bis  zur  Staatsprüfung
die  Qualifikation  zum  Offizier  des  Beurlaublenstandcs  erhalten.  Die  kör.
perltche  Tauglichkeit  für  den  technischen  Heere-beaintendienst  ivird  durch
eine  heeresärztliche  Untersuchung  festgestellt.
Für  den  maschinentechnischen  Dienst  der  Deutschen  Reichsbahn
wird  von  den  Studierenden  des  Maschinenbalis  das  Bestehen  der  Teilprüsungen
  in  .Kraftfahrzeuge.  Fahrzeug-  und  Flugmotoren"  «nd  in  „Eisenbahnfahrzeuge ­
  und  Elektrische  Bahnen",  von  den  Studierenden  der  Elektrotechnik ­
  das  Bestehen  der  Teilprüfungen  in  ..Elektrische  Bahnen"  und  in
«Eisenbahnfahrzeuge"  verlangt.

109
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.