.l
27
Drittens verstósst es gegen die Anforderungen der Sicherheit des Betriebs, dass der Verfasser die
von der Zweigbahn kommenden Züge auf dem zweiten Hauptgeleise halten lásst, auf welchem die von, rechts
nach links fahrenden Züge der Hauptbahn ankommen. Es erscheint auch unzulüssig, dass Verfasser die
Wagen der Personenzüge der Zweigbahn auf das dritte Geleis für die Zeit verwéist, wührend welcher sie
nicht benutzt werden. Dies Geleis wird man bei Kreuzungen und Ueberholungen für Güterzüge frei zu
halten haben.
Viertens ist der Platz und die Anlage der Rampe für den Produktenverkehr unzweckmässig, nicht
minder auch die Anordnung der Produktengeleise, welche sämmtlich nur von einem Ende her zugänglich
sind: Es ist indess anerkennend hervorzuheben, dass die Arbeit mit vielem Fleiss gemacht ist und mancherlei
gute Seiten hat. Auch sind in der schriftlichen Motivirung mit Klarheit die Voraussetzungen bezeichnet,
von welchen def Verfasser bei Bearbeitung des Planes ausgegangen ist.
' Die zweite Arbeit mit dem Motto: „Es führt kein Künigsweg zur Mathematik“ zeugt ohne Zweifel
von einer richtigeren Auffassung der zu lösenden Aufgabe. Die zu erfüllenden Bedingungen und die zu
überwindenden Schwierigkeiten sind meistens richtig erkannt, und im Ganzen darf die Lösung als eine
gelungene bezeichnet werden.
Es finden sich an dieser Arbeit freilich auch verschiedene Mängel, welche indess meistens von ge-
ringerem Gewichte sind und sämmtlich beseitigt werden könnten, ohne die Gesammtanlage des Bahnhofs
zu ändern,
(54 4
Es ist in dieser Beziehung hervorzuheben, dass. zwischen den drei Hauptgeleisen des Bahnhofs einige
weitere Weichenverbindungen anzubringen gewesen wären; dass die Geleisverbindungen an der linken Seite
des Bahnhofs zu wünschen übrig lassen; dass die projektirte Erweiterung des Hauptgebäudes und die Perron-
Anlagen bei demselben nicht vollständig gelungen sind; dass die Expeditionsräume des Güterschuppens un-
zweckmässiger Weise von einander getrennt wurden w. dergl. mehr.
Es dürfen jedoch, wie bereits angedeutet, diese Fehler als sehr wesentlich nicht bezeichnet werden und
liegt im Uebrigen ein sorgfältig bearbeitetes, gründlich motivirtes und gut ausgestattetes Werk vor.
In Anbetracht der angeführten Mängel konnte der ersten Arbeit, den scharfen Anforderungen des Preisstatuts
gegenüber, ein Preis nicht ertheilt werden, wogegen die zweite des Preises als würdig erkannt wurde. Als Verfasser
derselben ergab sich
Carl Vollmer von Rottenburg, Studirender der Ingenieurfachschule.
$1164.
RE
Die Preisaufgabe
war folgende:
Für eine gewerbliche Anlage soll eine Wasserkraft von 150 Pferden (brutto) verwerthet werden.
Das gewonnene Gefälle beträgt 3 Meter. Das hiezu erforderliche Wasserquantum ist jedoch nicht konstant,
sondern sinkt in trockenen Jahren bis auf '/, herunter. Zum Betriebe der Anlage sind Turbinen in Aus-
sicht genommen, deren Grósse und Anzahl dem Ermessen des Preisbewerbers anheimgestellt bleiben. Die
relative Lage des gewerblichen Gebäudes zum Kanale und oberen Wasserspiegel ist aus nebenstehender
Skizze zu ersehen. Der durch die Entfernung von 8 Meter gebildete Raum zwischen dem Kanale und dem
Gebiude muss dem Verkehr mit Fuhrwerk stets offen gehalten bleiben. Der Querschnitt des Gewerbe-