Volltext : Jahres-Bericht der Kgl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1869-1870 (1869)

 

 

Oeffentliche Handlungen.

Die Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs, mit welcher die Publikation

des Ergebnisses der Preisbewerbung für das Jahr 1869 verbunden wurde, ist am 6. März d. J.

in Anwesenheit Seiner Excellenz des Herrn Cultministers Dr. v. Golther und des Herrn Ministerial-Referenten

 Oberregierungsraths Dr. v. Sileher durch óffentliche Vertheilung der Preise und durch.

eine Rede des Professors Büumer über »die Bedeutung des kunstgewerblichen Unterrichts für

Württemberg« begangen worden.

Allgemeine Organisations- und Unterrichtsfragen.

Die Verhandlungen, welche im Laufe der zwei letzten Jahre über die Abänderung einzelner

 Punkte der »Organischen Bestimmungen für die polytechnische Schule« gepflogen wurden,

haben durch Publikation der nachstehenden Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und

Schulwesens vom 18. Juli 1870 ihren Abschluss gefunden :

Verfügung, betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen der polytechnischen
Schule vom 16. April 1862.

Nachdem die mittels der Ministerialverfügung vom 16. April 1862 (Reg.-Blatt S. 109 ff.) bekannt gemachten

 neuen organischen Bestimmungen fiir die polytechnische Schule nach Massgabe der seitherigen Entwicklung

 dieser Anstalt einer Revision unterworfen worden sind,
Seiner Königlichen Majestät vom 15. d. M. hiemit Nachstehendes verfügt:

8].

(Zu 88. 2—4. 7. 8)
wie seither, in fünf auf einander folgenden Jahatische

 Abtheilung) zur nüheren Vorbereitung

wird in Gemässheit Hóchster Entschliessung

Der Unterricht an der polytechnischen Schule wird,

reskursen ertheili, von welchen die zwei unteren (mathem

 

 

 
      
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.