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Preisbewerbung.
Nach den »organischen Bestimmungen« für die polytechnische Schule und dem revi-
dirten Preisstatute vom 6. September 1868 werden jáhrlich an Studirende der vier Fachschulen für
Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau und chemische Technik für vóllig genügende Lósung
der zum Zwecke der Preisbewerbung gestelllen Aufgaben, und an Schiller der mathe-
matischen Abtheilung für hervorragende Leistungen bei der technischen Maturitütsprüfung
Preise vergeben.
Das Ergebniss der Preisbewerbung des Jahrs 1870 war folgendes:
L Die Architekturschule
hatte folgende Aufgabe gestellt:
Die Stadt Stuttgart beabsichtigt auf dem von der Canzlei-Strasse, der Linden-, Kriegs-
berg- und Alleen-Strasse eingeschlossenen 102,8? langen und breiten Viereck eine Gewerbehalle
zu Abhaltung von Märkten und Ausstellungen aller Art zu erbauen.
Die Lindenstrasse liegt 2,57™ und die Ecke an der Canzlei- und Kriegsbergstrasse um
1,4 höher als der tiefste Punkt des Terrains an der Ecke der Canzle und Alleenstrasse, so
dass die Hauptanfahrt an die Lindenstrasse und an der Canzleistrasse ein Hauptzugang für
Fussgünger über eine entsprechende Treppenanlage anzuordnen ist.
Das Gebäude zerfällt in drei ganz freie Hallen; die mittlere 37” Weite, welche vorerst allein
erbaut werden soll, hült circa 32000, die beiden rechts und links liegenden sollen je nach
Bedürfniss später angebaut werden und erhalten bei einer Breite von je circa 28? zusammen
jnen weiteren Flücheninhalt von 4800 [9 *,
In der mittleren Halle sind seitwiirts circa 6™ breite eiserne Gallerien mit entsprechen-
den Treppenanlagen anzubringen, welche später in die Seitenhallen zurückgerückt werden.
An der Canzleistrasse ist 3™ von der Strassenfront zurückgestellt ein Portalbau anzu-
ordnen, der im Erdgeschoss Vestibule, Marktbureau, Waghalle, Polizeilokal, Garderobe, im
ersten Stock einen grossen Saal für die Produktenbürse, Lesezimmer, und im zweiten Stock die
Wohnung des Verwalters mit allem Zubehör enthält.
Im Souterrain dieses Portalbaues sind die Abtritte, Keller der Verwaltungswohnung,
Holz- und Kohlenlegen unterzubringen.
In der Halle selbst sind, ohne Störung für die Zwecke des Baus, 1 oder 2 Brunnen
anzuordnen.