Volltext : Jahres-Bericht der Kgl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1870-1871 (1870)

 

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a) in der Architekturfachschule :

L Allgemeine Bestimmungen.
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Die Diplomprüfung findet Jährlich im Monat October statt.

Die nühere Angabe des Termins wird je darch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht.

$. 2.

Die Prüfung wird von einer Commission vorgenommen, bestehend aus den Vertretern der Prüfungsfücher

 (8. 7.) am Polytechnikum unter dem Vorsitz des jeweiligen Vorstands der Architekturfachschule.

II. Zulassung zur Prüfung.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden hat der Candidat sich auszuweisen :

1) Ueber die Zurücklegung des 91. Lebensjahrs,

2) Ueber den Besitz der in der technischen Maturitätsprüfung (vergl. Verfügung des Cultministeriums vom

dass inzwischen auch die Physik in provisorischer Weise unter
die Gegenstünde dieser Prüfung aufgenommen worden is

10. August 1862, wobei zu bemerken,

t) verlangten Kenntnisse.

3) Ueber ein dem Umfange der Diplomprüfune § 7. u. 8) ents prechendes erfol reiches Fachstudium, von
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welchem in der Regel wenigstens Ein Jahr an der hiesigen Fachschule für Architektur absolvirt

sein muss,

4) Ueber sittliches Betragen.

§ 4

Der Nachweis zu 9, (873.) ist zu liefern dureh d

às Zeugniss über Erstehung der technischen Maturitätsprüfung
 oderauch durch anderweite entsprechende

Kenntnisszeugnisse,
Der Nachweis zu 3, u. 4. ($. 3.) ist za liefern in:
a) durch die Jahres- oder Semesterzeugnisse von den betreffenden Lehr

anstalten,
b) durch Vorlegung der in der Beilage

aufgeführten Zeichnungen, deren eigenhändige Ausführung von
den betreffenden Lehrern, beziehungsweise auf sonstigem Wege, mit Angabe der Zeit der Fertigung,
sowie mit der Bezeichnung ob Copie oder eigene Erfindung, beurkundet sein muss,

Die Meldungseingaben mit den erforderlichen Belegen (8. 4.)

sind je vor dem 1. Juli bei der Direction
 des Polytechnikums einzureichen ,

welehe nach vorgängiger gutächtlicher
Commission ($. 2.) über die von dem Candidate

Prüfung erkennt und die zugelassenen Candid

Einvernehmung der Prüfungsn

 vorgelegten Zeichnungen (S. 4. lit. b) über die Zulassung zur

aten durch Anschlag am schwarzen Brett zur Prüfung einladet.

8. 6.
Vor Beginn der Prüfung ist von jedem zugelassenen Candidaten eine Sportel zu entrichten und zwar

Bedingung mindestens Einjühriger Studienzeit an hiesiger Architekturfachschule (S. 3.

Z. 3.) erfüllt haben, je zehn T haler wenn solche ausnahmsweise zugelassen werden sollten,
je Zwanzig Thaler.

von Solehen, welche die

Von den übrigen,

 

 
            
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