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Ministerium des Innern ausgestellt. Vor Beginn der Prüfung sind die auf 46 Thaler festgesetz-
ten Prüfungsgebühren an das Kassenamt der polytechnischen Schule zu bezahlen. 2a
Die Bestimmungen, betreffend die Staatsprüfungen im Baufache » Sind durch König-
liche Verordnung vom 4. November 1872, im Wesentlichen den Antrügen der Schule entspre-
chend, neu geregelt worden und wird erstmals im Herbst 1873 eine erste Dienstprüfung nach
Massgabe der neuen Verordnung abgehalten werden. Die Prüfungsverordnung ist im Regierungs-
blatt vom Jahre 1872 Seite 369—383 publicirt.
An der Fachschule fiir chemische Technik sind nunmehr ebenfalls Diplompriifungen
eingerichtet und ist fiir dieselben mit Genehmigung des K. Kultministeriums vom 27. August
1872 folgendes Statut festgestellt worden :
I. Allgemeine Bestimmungen,
8.1
Die Fachschule fiir chemische Technik veranstaltet
1) für techniche Chemiker“
und eine Diplomprüfung
2) für Hüttenleute.
Der Termin wird durch Anschlag am schwarzen Brett besonders bekannt gemacht.
$. 2
ner besonderen Kommission vorgenommen, welche aus den Vertretern der
Prüfungsfächer am Polytechnikum besteht. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschulvorstand. Der Lehrer-
Convent ernennt die Kommission nach dem Vorschlag der Fachschule.
Jährlich im Monat Oktober eine Diplomprüfung
Die Prüfungen werden von ei
II. Zulassung zu den Prüfungen.
8. 3.
werden hat sich der Candidat auszuweisen
l) über den Besitz der in der technischen M
2) über ein dem Umfang der betreffenden
Um zu einer der Prüfungen zugelassen zu
aturitätsprüfung verlangten Kenntnisse,
Diplomprüfung entsprechendes Fachstudium, von
welchem im Allgemeinen wenigstens Ein Jahr an dem Polytechnikum absolvirt sein muss,
3) über sittliches Betragen.
8. 4.
Der Nachweis zu 8.3 Nro 1.ist zu liefern durch ein Zeugniss über Erstehung der technischen
Maturitütsprüfung oder einer der letztern nach Umfang und Schwierigkeit gleichkommenden Prüfung und zwar
1) bei der Diplomprüfung für technische Chemiker in dem Umfang, wie er zum Eintritt in
die Fachschule für chemische Technik,
2) bei der Diplompriifung fiir Hii
wesen, Maschinenb
Als Nachweis für
ttenleute im Umfang, wie er von den F
au und Architektur verlangt wird.
$.3 Nr. 2.u. 3 sind
achschulen für Jngenieur-
die Jahres- oder Semesterzeugnisse vorzulegen.
$. 5.
Die schriftliche Anmeldung für eine der Prüfungen ist, versehen mit de
n (8. 4) angeführten Belegen