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Prüfungsfächer bestehen. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschulvorstand. Der Konvent ernennt die Kom-
mission, Referenten und Correferenten, auf den Vorschlag der Fachschule.
Il. Zulassung zu den Prüfungen.
8. 3.
Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, hat sich der Kandidat auszuweisen :
1) über den Besitz der Kenntnisse, welche für den Eintritt als Studirender in die Fachschule ge-
fordert werden;
2) über ein dem Umfang der betreffenden Diplomprüfung entsprechendes erfolgreiches Fachstudium;
3) über sittliches Betragen.
8. 4.
Der Nachweis zu 8. 3 Nr. 1 ist zu liefern durch ein Zeugniss über Erstehung einer Maturitütsprüfung
oder einer der letzteren nach Umfang und Schwierigkeit gleichkommenden Prüfung.
Zu 8.3 Ziff. 2 u. 8 sind die Jahres- oder Semester-Zeugnisse vorzulegen.
8. 5.
Die Meldungsgesuche sind, versehen mit den (S. 4) angeführten Belegen, je vor dem 1. Juli jeden
Jahres bei der Direktion der polytechnischen Schule einzureichen, welche im Einverständniss mit dem Fachschul-
collegium über die Zulassung zur Prüfung erkennt und die zugelassenen Kandidaten zu derselben einladet.
$..6.
Vor Beginn der Prüfung ist von jedem zugelassenen Kandidaten eine Sportel zu entrichten, und' zwar
von denjenigen; welche mindestens 1 Jahr an der polytechnischen Schule studirt haben, im Betrag von je 30
Mark, von den übrigen, wenn solche ausnahmsweise zugelassen werden, im Betrag von je 60 Mark.
Ml. Umfang der Prüfungen.
§ 7.
Die Prüfungsfücher sind:
A. Hauptficher:
1) deutsche Sprache,
2) englische Sprache,
3) französische Sprache,
4) italienische Sprache,
5) deutsche Literaturgeschichte,
6) Geschichte und Geographie,
7) Kunstgeschichte,
8) Aesthetik.
B. Neben- oder secundäre Fächer, welche bei den Prüfungen nur insoweit vorkommen, als sie zum
Verständniss der Hauptfächer nôthig sind :
a) Latein, Altdeutsch (und Griechisch). Die beiden ersten als Sprachen, welche mit derjenigen,
die den Hauptprüfungsgegenstand bildet, verwandt sind,
b) allgemeine Literaturgeschichte, besonders der neueren,
€) Culturgeschichte.
Geprüft wird in den Hauptfáchern in dem Umfang als dieselben an der polytechnischen Schule ge-
lehrt werden. Die Prüfung geschieht theils schriftlich, in den Hauptfichern, theils mündlich, als Ergänzung
der schriftlichen und in den secundären Fächern. In besonderen Fällen kann eine schriftliche Prüfung aber
auch auf die letzteren Fächer ausgedehnt werden.