Full text: Jahres-Bericht der Königl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1875-1876 (1875)

  
— 5; 
die betreffende Fachschule des Polytechnikums eingetreten sind, beziehungsweise im Herbst 1876 noch eintreten 
werden, und auf welche daher die mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung keine Anwendung findet, 
haben dagegen die erste Staatsprüfung auch künftig nach den Normen der 88. 15 und 16 der Verordnung vom 
4, November 1872 abzulegen. ; 
Solche Kandidaten des Ingenieurfachs, welche auf Grund der Maturitäts- oder Abiturienten-Prüfung vom 
tealgymnasium in Stuttgart in die Fachschule eingetreten sind, werden, wenn dies vor dem Herbst 1876 der Fall 
gewesen ist, gleichfalls ohne Erstehung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorpriifung (vergl. §. 6 Abs. 2) 
zu der ersten Staatsprüfung zugelassen, und sodann bei letzterer in demselben Umfang wie die Kandidaten, 
welche die technische Maturitäts-Prüfung gemacht haben, geprüft (vergl. Abs. 1). 
Gleichzeitig mit dieser Kgl. Verordnung und in unmittelbarem Anschluss an letztere 
erschien eine Verfügung des Kgl. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, welche das Nähere 
über die an der polytechnischen Schule für Kandidaten des Ingenieurfachs neu eingeführte 
mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung enthält und folgendermassen lautet: 
S 1. 
Die Prüfung findet erstmals im Oktober 1878, und von da an jedes Jahr im Oktober statt und wird je 
unter n&herer Angabe des Termins im Staatsanzeiger besonders ausgeschrieben. 
Dieselbe wird von den betreffenden Lehrern der polytechnischen Schule, unter Mitwirkung eines 
Kommissürs der drei betheiligten Ministerien, welche in der Absendung eines solchen unter einander wechseln, 
vorgenommen. 
Vorstand der Prüfungskommission ist der jeweilige Vorstand der Ingenieurfachschule. 
S. 2. 
Der Kandidat hat sich bei seiner Meldung auszuweisen: 
a) über die durch Erstehung der Abiturientenprüfung vom Realgymnasium in Stuttgart oder einer 
zehnklassigen württembergischen Realanstalt erhaltene Berechtigung zum Eintritt in die Inge- 
nieurfachschule. 
Kandidaten, welche ihre Studienlaufbahn nicht im Inlande gemacht haben, können zu der 
Prüfung ausnahmsweise dann. zugelassen werden, wenn sie sich über den Besitz derjenigen 
Kenntnisse, welche für die genügende Erstehung einer der genannten Abiturientenprüfungen 
verlangt werden, in anderer Art ausweisen. 
b) über ein mindestens einjähriges Studium an einer technischen Hochschule; 
c) über sein sittliches und disciplinarisches Benehmen während der Studienzeit, soweit diese nicht 
am Polytechnikum in Stuttgart selbst zugebracht worden ist. 
8:8. 
Die Meldungseingaben mit den erforderlichen Belegen ($. 2) sind je vor dem 1. Juli des Prüfungs- 
jahres bei der Direktion einzureichen. Ueber die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission ($. 1). Die 
Direktion ladet die zugelassenen Kandidaten zur Prüfung vor. 
$. 4. 
Prüfungsgegenstünde sind: 
1) hóhere Analysis. 
Differential- und Integralrechnung Elemente der Differentialgleichungen. 
2) Allgemeine Mechanik. 
Analytische Behandlung von Gleichgewichts- und Bewegungsaufgaben. 
3) Angewandte bes chreibende Geometrie, insbesondere Schattenlehre und Perspektive, 
4) Physik. 
5) Chemie. 
6) Geognosie. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.