Oeffentliche Handlungen.
Die Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs ist am 6. März 1881 in An-
wesenheit Seiner Excellenz des Herrn Staateministers für das Kirchen- und Schulwesen, Dr. v. Gessler,
durch Publikation des Ergebnisses der Preisbewerbung vom Jahre 1880, durch öffentliche Verthei-
lung der Preise und durch eine Rede von Professor Autenrieth über »die Ausbildung der höheren
Techniker in Frankreich und England« begangen worden.
Bei der am 1. bis 4. Juni 1881 stattgefundenen Jubelfeier des 50 jährigen Bestehens der
technischen Hochschule in Hannover war das hiesige Polytechnikum durch einen Delegirten in der
Person des Oberbauraths Dr. v. Leins vertreten.
Allgemeine Verhältnisse der Anstalt. Organisations- und
Unterrichts-Fragen.
Die Aufnahmebedingungen für ordentliche Studirende sind, in Uebereinstim-
mung mit den von der Versammlung von Delegirten der deutschen technischen Hochschulen am
31. März bis 2. April 1880 zu Berlin gefassten Beschlüssen, zunächst in provisorischer Weise,
folgendermassen normirt worden.
‚Der Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse wird von den Aufnahmebewerbern erbracht:
I. wenn sie württembergische Vorschulen besucht haben, durch das Zeugniss über
erfolgreiche Erstehung
a. entweder der früher am Polytechnikum eingerichteten, im Jahr 1876 letztmals abgehaltenen technischen
Maturitütsprüfung ;
b. oder der Abiturientenprüfung von den Realgymmasien in Stuttgart und Ulm;
e. oder derjenigen von einer zehnklassigen württembergischen Realanstalt ;
d. oder endlich der Abiturientenprüfung von einem humanistischen Gymnasium ;
Il. wenn sie aus nichtwürttembergischen Vorschulen kommen, durch das Reifezeugniss
eines Gymnasiums, einer Realschule erster Ordnung oder einer diesen Schulen gleichgestellten Lehranstalt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Diejenigen, welche von andern technischen Hochschulen
auf das hiesige Polytechnikum übergehen. Ein solcher Uebertritt ist ausserdem durch Vorlegung des Abgangs-
zeugnisses von der zuletzt besuchten Hochschule bedingt.
Abiturienten eines hu manistischen Gymnasiums, welche sich dem Studium der Architektur, des
Ingenieurwesens, des Maschinenbaus oder des Hüttenfachs widmen wollen, treten zunächst in die Fachschule für
Mathematik und Naturwissenschaften ein.
Bis auf Weiteres werden Pharmaceuten in die Fachschule für chemische Technik auch ohne Reife-
zeugniss als ordentliche Studirende aufgenommen, wenn sie über die erlangte wissenschaftliche Qualifikation zum
einjährig-freiwilligen Militärdienst und über vierjährige Dienstzeit in einer Apotheke sich ausweisen.
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