" ab Kr Zu b Ls
Mold RES tin A
29 —
der Anpflanzungen ist der grosse vor dem Spitalbau liegende Teil des Bauplatzes der öffentlichen Benützung über-
lassen und wird der dem eigentlichen Bau reservirte Teil dadurch sehr geschmälert.
Der Spitalbau nimmt im Mittelbau Vestibül und Treppenhaus auf und sind die Krankenzimmer im rechtsseitigen
Flügel für weibliche, links für männliche Kranke bestimmt; sind die Spitalräume im Ganzen zweckmässig verteilt, so
muss die Lage des Operationszimmers aber als verfehlt bezeichnet werden. Da solches für männliche und weibliche
Kranke zugleich dienen soll, so darf dieser Raum nicht im äussersten Flügel der einen Krankenabteilung liegen.
Das Haus für die Schwestern ist in der Mittelaxe direkt dem "Treppenhaus des Spitals angebaut und hat
hier allerdings seine richtige Lage in Beziehung auf die Spitalràume, wührend die Kirche aber ganz ausser Ver-
bindung mit demselben steht.
Sehr hübsch ist die Anlage der Gärten für männliche und weibliche Kranke und die Höfe mit den Zufahrten.
Was die äussere Erscheinung betrifft, so fehlt wie in der Grunddisposition die organische Vermittlung der
vorgestellten Kirche mit den rückliegenden Gebäudeteilen. Die Kirche selbst ist in romanisierenden Formen gehalten,
welche mit dem modernen Zuschnitt und den Mansardendächern des Spitals in schreiendem Missklang stehen. Ganz
unmotivirt ist die Anordnung der kleinen Avantcorps, welche die vorspringenden Flügelbauten des Spitals begleiten.
Im Übrigen ist das Projekt mit grossem Fleiss gearbeitet und wäre nur zu wünschen, dass der Verfasser sich mit
dem künstlerischen Teil der Architektur noch vertrauter machen würde.“
Il. Die Bauingenieurfachschule
tte die folgende, schon im Jahr 1884 gestellte, aber ungelöst gebliebene Aufgabe wiederholt:
„Um eine direkte Fahrverbindung zwischen Cannstatt einerseits, Berg und Stuttgart andererseits zu er-
halten, soll die Königsstrasse in Cannstatt vom Wilhelmsplatze bis zum linken Neckarufer bei Berg, also mit Über-
brückung des Flusses, verlängert werden in gerader, auf der Katasterkarte Beilage 1 rot ausgezogener Linie, deren
Terrain-Lüngenprofil, sowie die Wasserstànde aus Beilage 2 zu ersehen sind. Die neue Strasse soll móglichst hoch-
wasserfrei liegen, und es darf, um ihr ein günstigeres Làngenprofil zu geben, eine Hôherlegung der Bahnhofshorizontalen,
welche noch über sie hinausreicht, von 222,96 m über Meer (gegenwärtige Schwellenhähe) bis auf hóchstens 224,24 m
in Aussicht genommen werden. Die 22,86 m betragende Breite des schon bestehenden Teils der Kónigsstrasse soll
auch für die Strecke vom Wilhelmsplatz bis zur Kreuzung mit der Eisenbahn gewählt werden; in der Durchfahrt
unter der Bahn und von da bis nach Berg soll dieses Mass auf 15,5 m, nümlich 3 m für jedes Trottoir, der Rest
für die Fahrbahn, beschränkt werden. Die Neckarbrücke soll steinerne Pfeiler, eisernen Oberbau, eine gesamte
Durchflussweite von 350 m erhalten und auf dem rechten Ufer bei A, Beilage 1 und 2, beginnen.
Es wird nun ein den vorstehenden Bedingungen entsprechender Entwurf der neuen Strassen- und Brücken-
anlage verlangt, insbesondere:
1) der Eintrag der Situation in ein Exemplar der beiliegenden Flurkarte (Massstab 1: 2500); ferner das
Längenprofil in den Massstäben der Beilage 2, sowie die wichtigsten Querprofile, worunter auch das
in der Eisenbahndurchfahrt;
2) die Übersichtszeichnungen der Neckarbrücke, wobei der Baugrund aus gleichartigen Flussgeschieben be-
stehend angenommen werden kann, wie solche beim Bau der benachbarten Eisenbahnbrücke sich vorge-
funden haben (vergl. Eisenbahnzeitung von 1847, Nr. 5); ferner die Details des eisernen Brückenoberbaues;
3) eine schriftliche Begründung nebst den zugehórigen Berechnungen.*
Die Aufgabe blieb auch diesmal unbearbeitet.
Ill. An der Maschineningenieurfachschule
lautete die Aufgabe:
,Die Wasserkraft des in Berg gelegenen neuen Wasserwerks der Stadt Stuttgart soll durch Turbinen für
denselben Zweck nutzbar gemacht werden. Dabei ist von den in der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1884
S. 571 u. f. enthaltenen Grundlagen auszugehen und etwa Fehlendes durch eigene Ermittelung festzustellen.
Es werden verlangt:
1) die Dispositionsplàne in mindestens 1:50;