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Unterscheidung zwischen Vorlesungen und Ubungen, zwischen ordentlichen und ausserordentlichen
Studierenden 2,50 Mark fiir die Wochenstunde.
Fiir die Teilnahme an den chemischen Ubungen findet eine abweichende Berechnung
statt; es sind fiir das Semester zu entrichten:
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . . . 36 À,
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . . . . 60 4
Jeder Studierende hat mindestens 60 Mark Unterrichtsgeld fiir das Semester zu bezahlen,
in welchen Betrag das Honorar für Privatvorlesungen nicht eingerechnet wird.
Ferner wurde festgesetzt, dass bei dem Besuch der chemischen Laboratorien und der mikro-
skopischen Übungen wie bei einer Reihe anderer Übungen Ersatzgeld zu entrichten ist, und zwar:
a) bei dem Besuch der chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . . . 10 4 | Rerdas- Semester
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . . . . 15 À Con eed
b) bei dem Besuch der mikroskopischen Übungen 2 .K für die Semesterwochen-
stunde.
Die im Herbst 1899 begonnenen Arbeiten zur Errichtung eines Flügelbaus an das Haupt-
gebäude längs der Keplerstrasse (s. d. letzten Bericht) haben erfreulicherweise solche Fürderung er-
fahren, dass voraussichtlich einige Sále schon zu Beginn des kommenden Wintersemesters in Benützung
genommen werden kónnen.
Nachdem dureh den Etat für 1899 und 1900 die Summe von 1500 4 zu Stipendien für
Studierende ausgesetzt worden ist, wurden mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät
vom 30. April 1900 Bestimmungen betreffend die Verleihung dieser Staatsstipendien erlassen, welche
demnächst mit anderen Vorschriften über Stipendienverleihungen an der Technischen Hochschule
durch den Druck vervielfältigt werden sollen.
Der Unterricht an dem Studienkurs für die Kandidaten des höheren Eisenbahn-, Post- und
Telegraphendienstes fiel im Studienjahr 1899/1900 aus.
Über die Abhaltung der Semestralprüfungen und die Ausstellung der Semestral- und Schluss-
Zeugnisse wurden mit Genehmigung K. Ministeriums vom 30. Mai 1900 besondere Bestimmungen
aufgestellt und durch den Druck vervielfältigt.
Das Rechnungsergebnis der Krankenkasse der Studierenden vom 1. April 1899/1900 stellt
sich wie folgt: Einnahmen an Beiträgen der Studierenden 7070 ./, an Zinsen aus Kapitalien und
Restmitteln 198 Æ 25 X3. Ausgaben für 31 Studierende in 508 Verpflegungstagen im Spital 8471 J£
abzüglich ersetzter 6 AM, ärztliche Taxen für ambulatorisch behandelte Studierende 785 #4 80 Aj,
und für Medikamente 431 4 13 5. Auf 31. Màrz 1900 ist ein Reservefonds von 9799 J 81 4»
vorhanden, der in Württemb. Staatsobligationen und Stuttgarter Stadtobligationen angelegt ist, wo-
von aber nachtrüglich noch 296 . 95 4 an den Apotheker und 742 4 80 ~j an den Augenarzt
zu bezahlen sind.