I. Feierlichkeiten und öffentliche Handlungen.
Am Vormittag des 14. November 1902 fand die feierliche Grundsteinlegung der Bismarcksäule
statt, welehe die Studentenschaft Stuttgarts dem Andenken des ersten Reichskanzlers auf einer An-
höhe über der Stadt, dem Gáhkopf, errichtet. Die K. Regierung war vertreten durch den
Herrn Ministerprisidenten, Staatsminister der Justiz Dr. v. Breitling, den Herrn Staatsminister des
Kirchen- und Schulwesens, Dr. v. Weizsäcker und den Herrn Staatsminister des Kriegswesens, General-
leutnant v. Schnürlen. Der Herr Ministerpräsident übermittelte der Hochschule und der Studentenschaft
die Grüsse und Glückwünsche Seiner Majestät des Königs. Die Festrede hielt der Rektor der Tech-
nischen Hochschule, Professor Weitbrecht.
Am 26. Februar 1908 beging die Technische Hochschule das Geburtsfest Seiner Majestüt
des Kónigs durch einen Festakt in der Aula. Professor Schwend hielt die Festrede über deutsche
und amerikanische Konstruktionen von Hüngebrücken grosser Spannweite, worauf das
Ergebnis der Preisbewerbung vom Jahre 1902 verkündet und die Preisverteilung durch den Rektor
vorgenommen wurde, Seine Exzellenz der Herr Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens,
Dr. v. Weizsäcker, nahm an der Feier teil. :
Bei der Jubelfeier der Universitit Heidelberg zum Gedächtnis ihrer Erneuerung durch
Karl Friedrich von Baden am 5.—8. August 1903 war unsere Hochschule durch Professor Dr. Sauer,
der seinerzeit dem Lehrkörper der Heidelberger Universität angehört hatte, vertreten. Er über-
brachte in einer Adresse Grüsse und Glückwünsche von Rektor und Senat.
II. Allgemeine Verhültnisse der Hochschule. Organisations-
und Unterrichtsfragen.
Durch Königliche Entschliessung vom 14. Oktober 1902 wurde genehmigt, dass die im
Hauptamt angestellten etatsmässigen Hilfslehrer an der Technischen Hochschule den Titel „ausser-
ordentlicher Professor“ mit dem Rang auf der VIL Stufe der Rangordnung zu führen haben.
An die Stelle der dureh Ministerialverfügung vom 17. Juni 1885 bekannt gemachten, durch
spátere Verfügungen und Bekanntmachungen teilweise abgeánderten und ergänzten ,Organischen
Bestimmungen für das Polytechnikum in Stuttgart“ ist mit Allerhöchster Genehmigung Seiner
Königlichen Majestät vom 26. September 1908 mit Wirkung vom 1. Oktober 1903 ab die durch
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 28. September 1903 im Regierungs-
blatt S. 477—492 veröffentlichte „Verfassung der Technischen Hochschule in Stuttgart“ getreten.
Ein Sonderabdruck der Verfassung ist in Vorbereitung.
Nach Beendigung umfassender Vorarbeiten wurde zu Anfang des Studienjahres ein neuer
Katalog der Bibliothek unserer Hochschule ausgegeben.
Die für die Ausfertigung von Bescheinigungen, Zeugnissen etc, zu entrichtenden Gebühren
sind seit 1. Oktober 1902 in ‚einer Gebührenordnung festgelegt.
Durch den Hauptfinanzetat für die Rechnungsjahre 1903 und 1904 wurden für die Technische
Hochschule (Kap. 70) neu geschaffen :