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a) die Stelle eines Kassiers und II. Verwaltungsbeamten — durch Umwandlung
der bisherigen Stelle des Verwaltungsassistenten,
b) je eine ordentliche Professur für Wasserbau und Maschineningenieurfächer
— die letztgenannte durch Umwandlung der bisherigen ausserordentlichen Professur
dieser Fachrichtung,
e) je eine Assistentenstelle für Botanik und Entwerfen im Hochbau,
d) die Stelle eines weiteren Assistenten für Bauingenieurfácher als Ersatz
für die weggefallene ausserordentliche Professur für Wasserbaufácher.
Der Etat gewáhrt ausserdem die Mittel zur Verwendung von Hilfskräften bei den Übungen
für die Hochbaukunde, beim Maschinenzeichnen, im mineralogiseh-geologischen Institut, im zoologischen
Institut und auf der Kanzlei der Hochschule.
Zur Verlegung der im Hauptgebáude untergebrachten Materialprüfungsanstalt auf das Grund-
stück bei dem Ingenieurlaboratorium in Berg wurde durch das Finanzgesetz fir 1903/05 vom
25. Juli 1903 die Summe von 250000 4 bewilligt.
Ein Teil der Studierenden war seit 1. Oktober 1890 gegen die beim Unterricht in den Labora-
torien und bei Exkursionen möglichen Unfälle auf Kosten der Technischen Hochschule versichert (vgl.
Bericht für 1889/90 S. 4). Nachdem aus der Mitte der Studierenden der Wunsch auf Ausdehnung
der Unfallversicherung laut geworden war, hat das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens
den Anträgen des Senats entsprechend, durch Erlass vom 24. September 1903 No. 5830 genehmigt:
1. dass sich künftig die Unfallversicherung auf alle Studierenden der Technischen Hoch-
schule, sowie auf diejenigen Hospitanten, die sich in die Liste der zu versichernden Personen
eintragen, zu erstrecken hat; 2. dass die Prämien von den Versicherten selbst zu bezahlen sind.
Auf der hierdurch geschaffenen neuen Grundlage wurde ein Vertrag zwischen der Technischen
Hochschule und dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart abgeschlossen, der auf
1. Oktober 1903 in Kraft tritt. Das Nähere über die Versicherung wird besonders bekannt gegeben.
Ein Teil der bei den Doktor-Ingenieur-Promotionen anfallenden Gebühren wird gemäss $ 9
der Promotionsordnung zu gunsten einer besonderen Kasse — Promotionskasse — vereinnahmt. Auf
31. Márz 1903 zeigte die Kasse einen Vermügensstand von 662 Æ 08 Aj.
Die Rechnung der Krankenkasse der Studierenden vom 1. April 1902/03 weist folgendes Ergebnis auf:
Einnahmen: Ausgaben:
Beiträge der Stu- Nachträglich eingelaufene Rechnungen vom Vorjahr (ärztliche
dierenden . . 8570 Æ — A Taxen und Verpflegungsgelder) . . . . 11444&— A)
Kapitalzinsen . . 197 , 45 , Vom laufenden Jahr:
3767 À 15 3. Rechnungen der Arzte . . . 6538490 À
davon zum Ersatz durch Stu-
dierende vorgemerkt . . . 1035 , 41 ,
5508 , 49
”
flix: Massioren.. i... 41 N een mHanton 57. 1:29.
» Medikamente 22. 0n ux 1008 , 14,
» Spilalverpflegung. 5.2 CHAR ed 8987:,,50.,
Steuern und Verwaltungskosten . . . 381,70,
8922 #05 9,