I. Feierlichkeiten und öffentliche Handlungen.
An der Feier zur Einweihung der Technischen Hochschule in Danzig den 6. Oktober 1904
nahm als Vertreter der hiesigen Technischen Hochschule der Rektor Professor Dr. Fünfstück teil.
Am 25. Februar 1905 beging die Technische Hochschule das Geburtsfest Seiner Majestät
des Königs durch einen Festakt in der Aula in Gegenwart des Staatsministers des Kirchen- und
Schulwesens, Dr. von Weizsäcker, und des Staatsministers des Kriegswesens, General der Infanterie
von Schnürlen. Die Festrede hielt Professor Dr. Sauer über die Entwicklungsgeschichte
des Neckars, worauf der Rektor das Ergebnis der Preisbewerbung von dem Jahr 1904 ver-
kündete und die Preisverteilung vornahm. Im Anschluß hieran gab er die erste von der Tech-
nischen Hochschule vollzogene Ehrenpromotion (s. unten S. 19) bekannt,
Anläblich des 100. Todestags Schillers veranstaltete die Hochschule am 9. Mai 1905 einen
feierlichen akademischen Akt in der Aula, bei dem das Kultministerium durch Ministerialdirektor
v. und Ministerialrat Dr. Bálz vertreten war. Die Gedächtnisrede (zugleich seine Antrittsrede)
hielt Professor Dr. 0. Harnack, wührend Gesang des Akademischen Liederkranzes Schwaben die
Feier einleitete und schlof.
Dei der Feier der Einweihung von Neubauten der Technischen Hochschule in Dresden am
27.—29. Mai 1905 vertrat der Prorektor Professor Dr. v. Weyrauch unsere Hochschule.
Der Feier des 50jährigen Jubiläums des Technikums für Textilindustrie in Reutlingen am
19.—20, August 1905 wohnte namens der Technischen Hochschule der Professor für mechanische
Technologie A. Widmaier bei.
II. Allgemeine Verhàáltnisse der Hochschule. Organisations-
und Unterrichtsfragen.
Durch das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens wurde die Benützung der Rüume
und Einrichtungen des lIngenieurlaboratoriums zur Abhaltung von Umterrichtskursen für
Heizer (erstmals ini Sommer 1905) genehmigt (s. unten S. 5).
Das Laboratorium für allgemeine Chemie wurde in den Frühjahrsferien 1905
unter Ausnützung freien Raums im Untergeschoß um 12 Arbeitsplätze erweitert.
Mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens wurden die
Diplomprüfungsgebühren an den Abteilungen für Architektur, Bauingenieurwesen und
Maschineningenieurwesen neu festgesetzt; sie betragen vom 1. Oktober 1905 an: 50 4
für die Vorprüfung, 75 Æ für die Hauptprüfung.