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in
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Programm.
Die evang. Gemeinde zu Düsseldorf beabsichtigt zwei neue
Kirchen zu bauen, zu welchen die Baupläne in Form von Skizzen
durch eine freie Konkurrenz unter den deutschen Architekten be-
schafft werden sollen.
Die von der Gemeinde hierzu erworbenen Bau-Terrains liegen
in der Kruppstrafse in Oberbilk und an der Florastrafßse; das
erstere hat eine Strafsenfront von 46 Meter und eine mittlere
Tiefe von 54 Meter und das letztere eine Strafsenfront von
56 Meter und eine mittlere Tiefe von 68 Meter. — Die Terrains
liegen ziemlich eben und ungefähr im Niveau der Strafsen. Der
Baugrund ist bei einer Tiefe von ca. 2 Meter als tragfähig an-
zusehen.
_ Die Kirche in Oberbilk soll Raum für 1200 Sitzplätze und die
an der Florastrafse für 1400 Sitzplätze gewähren, wobei die
Plätze der Emporen inbegriffen sind. Die Kosten der ersteren
dürfen 250000 Mk. und die der letzteren 300 000 Mk., ein-
schließlich der gesamten inneren Einrichtung, wie Bänke, Orgel,
Glocken, Kanzel, Altar, Heizung etc., nicht übersteigen.
_ Altar und Kanzel sollen von allen Plätzen möglichst sichtbar
sein; die Anlage einer heizbaren Sakristei sowie eines Abortes
und einer Centralheizung für die Kirchen ist vorzusehen.
4. Die Kirchen sollen als Central- oder Predigtkirchen ausgeführt
werden. Die Wahl des Baustils bleibt den Herren Konkurrenten
überlassen, ebenso werden hinsichtlich der Orientierung der
Kirchen, der Stellung der Türme keine Vorschriften gemacht.
Die Fassaden der Kirchen sollen in Ziegelrohbau mit Haustein-
gliederungen ausgeführt werden, Der Lage der Kirche ent-
sprechend ist jedoch nur die der Strafßse zugekehrte Fassade
künstlerisch reich zu gestalten.
_ Die einzuliefernden Pläne sollen nur Projektskizzen und soweit
ausgeführt sein, wie es zum Verständnis der wesentlichen Teile
der Anlagen nötig ist. Die Zeichnungen sind im Mafsstabe
von 1:100 auszuführen. Verlangt wird für jede Kirche ı Grund-
riss (zur Hälfte unter den Emporen, zur Hälfte über denselben),
2 Ansichten, 2 Durchschnitte, ı Perspektive und Iı Situations-
plan im. Mafsstabe von I: 500.
. Den Plänen ist je ein Erläuterungsbericht mit Kostenüberschlag
beizufügen.
. Baupläne, deren Ausführung höhere Summen in Anspruch nehmen,
werden nicht berücksichtigt werden können.