plane eingezeichneten Baulinien, welche mit den Buchstaben A BCD
bezeichnet sind, bestimmt. Vor diese Baulinien dürfen im Unter-
und Erdgeschosse Bauteile nicht vorspringen. Das Gebäude soll aufser
einem Unter-, bezw. Kellergeschoss und dem Dachraume vier Geschosse
erhalten. In der Friedrichstrasse und an der Klotzbahn soll im Erd-
bezw. Unter- nnd Erdgeschosse eine Anzahl kleinerer
n eingerichtet werden. Bei dem Entwurfe ist darauf
nehmen, dass in dem Viertel zwischen den bezeichneten
;ine möglichst vorteilhafte Ausnutzung des Bauplatzes
erfolgt, d. h. dass möglichst viele Räume für die Verwaltung ge-
geschosse
Verkauf
Bedacht
vier Straf
wonnen werden; hierbei müssen aber zugleich gute Lichtverhältnisse
nach dem Hofraume, bezw. den Hofräumen bestehen bleiben. Es
soll zunächst nur ein Teil des Rathauses ausgebaut werden, um das
gegenwärtige Bedürfnis der nächsten Zukunft zu befriedigen, welches
nachfolgend unter der Rubrik „Raumbedürfnis“ näher nachgewiesen
ist; Da die Häuser an der Klotzbahn, welche mit den
Nummern 27, 29 und 31 bezeichnet sind, bestehen bleiben
auf der mit den Buchstaben vwxy (vergl. Lage-
plan) bezeichneten Fläche, so werden vorläufig nur der südöstliche
und eventuell ein Teil des nördlichen Gebäudeteiles auszuführen sein.
Dieser Teil des Gebäudes, welcher zunächst nur zur Ausführung
sollen, und
kommen soll, muss in dem Lageplane, den Grundrissen und den
übrigen Zeichnungen in charakteristischer Weise näher bezeichnet
nd der spätere, beim Ausbaue des ganzen Rathauses aus-
Teil auch in sämtlichen Zeichnungen speziell ausgearbeitet
ichnet sein muss.
Die Baukosten für die Ausführung des ganzen Rathaus-
baues sollen eine Summe von 1400000 Mark nicht überschreiten,
während die Baukosten für das durch das nachstehende Raum-
bedürfnis unter A nachgewiesenen. und zunächst zu erbauenden
Gebäudeteiles die Summe von 950000 Mark nicht überschreiten
sollen, Für beide Baukostensummen muss eine Berechnung nach
der überbauten Grundfläche des Gebäudes und nach dem Raum-
inhalte des Baues — letzterer berechnet aus der überbauten Grund-
fläche des Gebäudes und der Höhe desselben von der Kellersohle
bis zur Oberkante des Hauptgesimses — aufgestellt werden, wobei
besonders vorspringende Teile, welche nicht durch alle Etagen gehen,
noch besonders zu berücksichtigen sind. In dem verlangten Kosten-
überschlage sind die der Berechnung zu Grunde gelegten Zahlen zur
Ermöglichung der Revision durch Randskizzen zu erläutern,
In dem Rathause sind für den zunächst auszubauenden Teil
folgende Räume vorzusehen :*)
In der Friedrichstrasse in der ganzen Strafsenfronte, event. mit
Die nachstehenden Angaben des Flächeninhaltes der einzelnen Räume
Sind als annähernde anzusehen.