Full text: Deutsche Konkurrenzen (1894, Bd. 3, H. 25/36)

    
    
  
     
plane eingezeichneten Baulinien, welche mit den Buchstaben A BCD 
bezeichnet sind, bestimmt. Vor diese Baulinien dürfen im Unter- 
und Erdgeschosse Bauteile nicht vorspringen. Das Gebäude soll aufser 
einem Unter-, bezw. Kellergeschoss und dem Dachraume vier Geschosse 
erhalten. In der Friedrichstrasse und an der Klotzbahn soll im Erd- 
bezw. Unter- nnd Erdgeschosse eine Anzahl kleinerer 
n eingerichtet werden. Bei dem Entwurfe ist darauf 
nehmen, dass in dem Viertel zwischen den bezeichneten 
;ine möglichst vorteilhafte Ausnutzung des Bauplatzes 
erfolgt, d. h. dass möglichst viele Räume für die Verwaltung ge- 
  
  
geschosse 
Verkauf 
Bedacht 
vier Straf 
  
    
wonnen werden; hierbei müssen aber zugleich gute Lichtverhältnisse 
nach dem Hofraume, bezw. den Hofräumen bestehen bleiben. Es 
soll zunächst nur ein Teil des Rathauses ausgebaut werden, um das 
gegenwärtige Bedürfnis der nächsten Zukunft zu befriedigen, welches 
nachfolgend unter der Rubrik „Raumbedürfnis“ näher nachgewiesen 
ist; Da die Häuser an der Klotzbahn, welche mit den 
Nummern 27, 29 und 31 bezeichnet sind, bestehen bleiben 
auf der mit den Buchstaben vwxy (vergl. Lage- 
plan) bezeichneten Fläche, so werden vorläufig nur der südöstliche 
und eventuell ein Teil des nördlichen Gebäudeteiles auszuführen sein. 
Dieser Teil des Gebäudes, welcher zunächst nur zur Ausführung 
  
  
sollen, und 
kommen soll, muss in dem Lageplane, den Grundrissen und den 
übrigen Zeichnungen in charakteristischer Weise näher bezeichnet 
nd der spätere, beim Ausbaue des ganzen Rathauses aus- 
Teil auch in sämtlichen Zeichnungen speziell ausgearbeitet 
ichnet sein muss. 
Die Baukosten für die Ausführung des ganzen Rathaus- 
baues sollen eine Summe von 1400000 Mark nicht überschreiten, 
während die Baukosten für das durch das nachstehende Raum- 
bedürfnis unter A nachgewiesenen. und zunächst zu erbauenden 
Gebäudeteiles die Summe von 950000 Mark nicht überschreiten 
sollen, Für beide Baukostensummen muss eine Berechnung nach 
der überbauten Grundfläche des Gebäudes und nach dem Raum- 
inhalte des Baues — letzterer berechnet aus der überbauten Grund- 
fläche des Gebäudes und der Höhe desselben von der Kellersohle 
bis zur Oberkante des Hauptgesimses — aufgestellt werden, wobei 
besonders vorspringende Teile, welche nicht durch alle Etagen gehen, 
noch besonders zu berücksichtigen sind. In dem verlangten Kosten- 
überschlage sind die der Berechnung zu Grunde gelegten Zahlen zur 
Ermöglichung der Revision durch Randskizzen zu erläutern, 
  
  
  
In dem Rathause sind für den zunächst auszubauenden Teil 
folgende Räume vorzusehen :*) 
In der Friedrichstrasse in der ganzen Strafsenfronte, event. mit 
Die nachstehenden Angaben des Flächeninhaltes der einzelnen Räume 
Sind als annähernde anzusehen.
	        
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