Full text: Deutsche Konkurrenzen (1894, Bd. 3, H. 25/36)

  
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s 6 Uhr an das städt. Hochamt — alter Schlossplatz 2 
  
0. Preise. Für denjenigen Entwurf, der nach dem Mehrheitsurteil des 
es der gestellten Aufgabe am. besten entspricht, wird ein I. Preis von 
Mark, für den nächstbesten ein zweiter Preis von 2000 Mark und ein dritter 
von 1000 Mark gewährt. Dem Preisgericht bleibt vorbehalten, weitere Ent- 
zum Ankaufe zu empfehlen. Die preisgekrönten oder angekauften Ent- 
°hen in das unbeschränkte Eigentum der Stadt Stuttgart über, die be- 
ıligt, aber nicht verpflichtet ist, diese Entwürfe ganz oder teilweise für die 
städtischen Bauorganen obliegende Bauausführung zu benützen. 
  
  
     
Aus dem Protokoll des Preisgerichts. 
Das Preisgericht bestand aus den Herren Stadtbaurat B/ankenstern-Berlin, 
Stadtbaudirektor Licht-Leipzig, Stadtbaurat Mayer, Professor Neckelmann, Ober- 
bürgermeister Rdümelin, Bürgerausschussobmann Rechtsanwalt Schott und Rektor 
Schumann, sämtlich in Stuttgart. Es waren 74 Entwürfe eingelaufen, von denen 
  
unächst 27 als minderwertig und gegen das Bauprogramm verstossend ausge- 
schieden wurden. Bei einer wiederholten Durchsicht kam namentlich der Umstand 
in Betracht, dass im Programm vo 
   
geschrieben war, es solle der Turn- und Spiel- 
ästigung des Schulunterrichts durch Lärm thun- 
beschränkt werde. Da eine grosse Anzahl von Entwürfen zeigte, wie dieser 
rdings nach dem Wortlaut nicht als unbedingt geltenden Vorschrift ohne Nach- 
Rechnung getragen werden konnte, so mussten diejenigen Entwürfe, bei welchen 
grösserer Teil der Schulzimmer mit der Fensterseite gegen den Turn- und Spiel- 
liegt, in zweite Linie zurücktreten gegen die anderen, bei welchen dieser 
Missstand vermieden erscheint. Ein weiterer Grund, eine Reihe von Entwürfen, 
lie in vielen Beziehungen als tüchtige T.eistungen anerkannt werden müssen, in 
weite Linie zurückzustellen, lag darin, dass dabei kein Turn- ‘und Spielplatz 
von entsprechender Grösse in zusammenhängender Form verblieb, oder dass die 
Verbindung zwischen Turnhalle und Turnplatz bew. zwischen den Iletzeren und 
em Gebände nicht als zweckentsprechend bezeichnet werden konnte. Sodann 
das Preisgericht davon aus, dass die Zeichensäle, wenn immer möglich, das 
Licht von Norden, Nordwesten oder Nordosten erhalten sollen“. und musste es 
als einen Fehler erachten, wenn nicht wenigstens zum Teil dieser Rücksicht 
Rechnung getragen war. — Einige wenige Entwürfe zeigten Gruppierungen um 
innere Lichthöfe; eine solche Anlage lässt sich bei dem in reichlichem Mafse 
zu Gebote stehenden Bauplatze nicht rechtfertigen. Bei anderen Entwürfen hat 
die eingehendere Durchsicht zur Ausschliessung von der engeren Wahl geführt 
wegen minder erheblicher Mängel in der Durchführung der Grundrisse und auch 
der Fassaden, Endlich konnten Entwürfe, bei denen die Kosten den im Pro- 
gramm genannten Höchstbetrag wesentlich überschritten, nicht in die engere 
Wahl kommen, und zwar konnten in dieser Hinsicht vielfach die von den 
Verfassern angegebenen Beträge nicht als ausschlaggebend gelten, weil sie 
bei eingehender Prüfung eine Aenderung erfahren mussten. Dagegen konnte es 
als zulässig gelten, Entwürfe, welche durch besondere Vorzüge sich auszeichnen, 
zum Ankauf zu empfehlen, wenn sie auch infolge hoher Kostenanschläge von der 
Preiserteilung ausgeschlossen wurden. Nach der unter den aufgeführten Gesichts- 
punkten vorgenommenen zweiten Durchsicht verblieben noch die ı7 Entwürfe: 
Nr. = 3: Aula.“ Nr, 9. „Schaffen und Streben,“ Nr. 18. „Klar und Hell.“ 
Nr.‘ 20. „ZscCht’sP*“ Tr, 24: 4S6.“ (1) Nr. 27. „Mit frischem Mut.‘, Nr. 30. 
Wespe (gezeich.) Nr. 34. „B.‘“ Nr. 39. „Auch.“ Nr. 41. „Logisch‘“ “Nr. 44. 
„490.000, Varzante 480.000.“ ‘. 46 ,, Unserer Jugend.“ Nr. 47. „Humboldt.“ 
Nr. 52. „Zin Gedanke.“ Nr. 63. „Licht.“ Nr. 64. „Nördlich-östlich.“ Nr. 72. 
„Furchtlos und treu.“ Bei einer nochmaligen Prüfung mussten noch folgende 
Entwürfe ausscheiden, .die bei der zweiten Durchsicht in Anbetracht der in ihnen 
zum Ausdruck kommenden glücklichen Gedanken oder der von besonderem Ge- 
schick des Verfassers zeugenden architektonischen Gestaltung belassen worden waren: 
3, 18, 30, 41, 52, 63, so dass schliesslich in die engere Wahl folgende ı1 Ent- 
würfe kamen: 9, 20, 24, 26, 34, 39, 44; 46, 47, 64, Zu erwähnen ist hier, 
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hof so gelegt werden, dass die Be 
  
   
  
  
  
   
  
  
    
  
  
   
  
  
   
  
   
    
   
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