nachträglich gegen besonderes Entgelt beizufügen, nach welchen die
Teilzeichnungen für die Ausführung angefertigt werden können. Die
Baukosten, ausschliesslich Beleuchtung und Wasserversorgung, jedoch
einschliesslich der Heizungsanlage sollen den Betrag von 200000 Mk.
nicht erheblich überschreiten, Entwürfe, welche diesen Kostenbetrag
wesentlich überschreiten, sind von dem Wettbewerb ausgeschlossen,
Bei im übrigen gleichwertigen Entwürfen erhält der in der Ausführung
weniger kostspielige Entwurf den Vorzug.
Baubeschreibung.
Lage, Form, Grösse und Höhenlage des Bauplatzes gehen aus
den beigefügten Lage- bezw. Höheplänen hervor. Auf letzteren sind
auch die Ergebnisse der vorgenommenen Bodenuntersuchungen bild-
lich dargestellt. Die Hauptschauseite des Rathauses soll nicht mit
der des Amtsgerichts in einer Flucht liegen; es wird empfohlen, den
Neubau etwa bis zur Flucht der verlängerten Pastorat-Gartenmauer
vorzuziehen, wie dies auf dem Lageplan angedeutet ist. Ein mälfsiges
Zurückbleiben hinter dieser Linie ist den Bewerbern jedoch überlassen.
Die an der Westseite des Amtsgerichts- Gebäudes befindliche
3 Meter breite Durchfahrt zum Hofe soll von dem neuen Rathause,
insoweit notwendig, überbaut werden. AErsteres ist Eigentum der
Stadt Rheydt. Die Durchfahrt kann auch als Zukömmlichkeit zum
Hofe des Rathauses mit benutzt werden. Das Ueberbauen der
Durchfahrt ist zur Vermeidung eines Lichthofes nur bis zu dem
südlichen der beiden Giebelfenster im Erdgeschoss, im Obergeschoss
und im Dachgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes auszudehnen. Die
Lage der beiden Giebelfenster ist auf dem Lageplan in besonderer
Teilskizze angedeutet. Bei dem Planentwurf ist darauf Rücksicht zu
nehmen, dass der Anschluss des Rathauses an das Amtsgericht in
architektonischer Hinsicht in ansprechender Weise gelöst wird. Der
Teil des Marktplatzes bis zur Poststrasse und der Platz vor dem
Amtsgericht sollen, soweit. dies ohne Beeinträchtigung des Verkehrs-
zuges von der Poststrasse bis zur Limitenstrasse möglich ist, durch
gärtnerische Anlagen ausgestaltet und als Vorplätze zum Rathaus
behandelt werden,
Das Gebäude ist viergeschossig gedacht: Sockelgeschoss, Erd-
geschoss, ı. und 2. Obergeschoss. Die Wahl des Baustils bleibt
den Bewerbern überlassen,
Die Ausführung der Schauseiten ist in Backsteinbau mit spar-
samer Verwendung von Haustein ’ für die Gliederungen vorgesehen,
Zur etwaigen Verblendung der Flächen können Blendziegel oder
Tuffstein zur Verwendung kommen.
Für das ganze Gebäude, einschliesslich der Wohnungen, ist
Centralheizung vorzusehen. Das Sockelgeschoss und das Erdgeschoss,
sämtliche Flure und Treppen sollen feuersicher, die Decken der
beiden Obergeschosse mit Holzbalken und Spalierputz hergestellt
werden. Die Bauart der Decke über dem Stadtverordneten-Sitzungs-
saal bleibt dem Ermessen der Bewerber überlassen. Es wird Wert