darauf gelegt, dass der Stadtverordneten-Sitzungssaal hinreichende
Wandflächen zur malerischen Ausstattung erhält, sowie dass er hoch
nd luftig eingerichtet wird. Für die Polizei-Wachtstube ist auf einen
besonderen Eingang Rücksicht zu nehmen; dieselbe muss mit der
Wohnung des Pförtners im Sockelgeschoss in Verbindung stehen.
Die übrigen Räume der Polizei- Verwaltung sind in der Nähe der
Wachtstube anzuordnen. Von letzterer aus ist ein unmittelbarer
Zugang zum Hofe zu schaffen. Der Hof ist mit den Gefangenen-
Zellen hinter dem Amtsgerichtsgebäude in Verbindung zu bringen.
Die Kassenräume der Stadtkasse und der Sparkasse sind mög-
lichst zusammenliegend anzuordnen, und zwar so, dass die feuersicher
gewölbten Räume für die Kassen sich möglichst nahe bei der Wacht-
stube befinden,
Für die Wohnungen im zweiten Obergeschoss ist ein besonderer
T’reppenaufgang vom Hofe aus vorzusehen. Eine Zufahrt zu dem
Hofraum von der westlich des Bauplatzes belegenen Gasse aus ist
dicht neben der südlichen Abschlussseite, also ausserhalb des Ge-
bäudes, gedacht, Diese Zufahrt darf nur geringe Neigung haben.
Ein besonderer Eingang zu der Ratskellerwirtschaft im Sockelgeschoss
ist an geeigneter Stelle, jedoch möglichst nahe dem Marktplatz, an-
zuordnen. In allen Geschossen sind Aborte, für welche das Gruben-
system mafsgebend ist, vorzunehmen. Die Aborte für die Dienst-
räume, das Publikum und die Wohnungen sind zu trennen, Treppen
sind in hinreichender Zahl anzulegen und gänzlich feuersicher
herzustellen.
Raumeinteilung.
Die nachstehend angegebenen Zählen für den benutzbaren
Flächeninhalt der einzelnen Räume müssen im allgemeinen inne-
gehalten werden, erleiden aber in einzelnen Fällen Abweichungen
bis zu 10 Prozent. In den sämtlichen Bureau- Räumen sind Wand-
schränke zur Aufnahme von Akten, Büchern, sowie zur Kleiderablage
dienend, vorzusehen, soweit die Tragfähigkeit des Gebäudes dadurch
nicht beeinträchtigt wird.
I. Sockelgeschoss.
I. 4 Wohnräume einschliesslich Küche für den Pförtner 54 qm.
— 2, Die Ratskellerwirtschaft mit dem eigentlichen Ratskeller, einem
besseren Gastzimmer, Küche, Speisezimmer, Bier- und Weinkeller,
Gelass für Feuerungsmaterialien und drei Privatzimmer für den Wirt;
Gesamtgrösse nach Verhältnis der übrigbleibenden nutzbaren Fläche.
Die Küche ist so anzuordnen, dass kein Geruch in die‘ oberen
Räumlichkeiten dringen kann. — 3. 2 Räume zur Unterbringung
der Geräte der Freiwilligen Turner- Feuerwehr und des Freiwilligen
Brandkorps unmittelbar an und in gleicher Höhe mit der westlich
des Bauplatzes belegenen Gasse liegend, zusammen 120 qm. —
4. Die für die Centralanlage nebst Brennmaterialien, sowie die für
die Wohnungen erforderlichen Kellerräume. Die Heizanlage ist in
der Nähe der Pförtnerwohnung anzuordnen. Der Wein- und Bier-
keller darf durch dieselbe nicht beeinflusst werden. Die Bier-, Wein-
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