Aäche bietet. In Verbindung mit dem Konfirmandensaal sind _Klosetts,
und zwar nach Geschlechtern getrennt, anzubringen, — Die Aus-
gänge aus der Kirche und die Aufgänge zu den Emporen sind den
bestehenden Vorschriften entsprechend einzurichten. Die TTreppen-
aufgänge sind innerhalb des zum Gottesdienst bestimmten Raumes
zu legen, jedoch darf die Verbindung der Emporen mit dem unteren
Raum nicht durchs Freie führen. — Möglichst sämtliche Sitzplätze
— je 0,45 [m Fläche — müssen einen freien Blick auf Altar und
Kanzel gestatten. Für einseitig zugängliches Gestühl sind höchstens
8 Sitzplätze, für zweiseitig zugängliches höchstens 14 zulässig.
C. Architektonische Gestaltung. Der Stil der Kirche soll
ein ernster, würdiger, dabei einfacher sein. Das Aeussere der Kirche
ist in Ziegelverblendung mit oder ohne Verwendung von Hausteinen
herzustellen. Die Einrichtung und Ausstattung des Innern hat sich
in denselben Grenzen zu halten und einem echt kirchlichen Charakter
Rechnung zu tragen. Die Anwendung von Putz im Innern ist
gestattet. — Die Decke des Kirchgebäudes ist zu wölben. Auf die
Erreichung einer guten Akustik ist dabei besonders Rücksicht zu
nehmen. — Für die Wahl des Materials zur Eindeckung des Daches
werden Vorschriften nicht gemacht, dasselbe dürfte vielmehr ab-
hängig. sein von der Wahl des Verblendmaterials und den vorhandenen
Mitteln. — Die Grösse und Anzahl der Fenster muss genügende
Beleuchtung auf allen Sitzplätzen geben, dieselben dürfen von den
Emporen nicht durchschnitten werden.
D. Innere Einrichtung. Im Turm ist der nötige Raum für
ein Geläut von 3 Glocken aus Gussstahl in ausreichender Grösse,
sowie für den dazu gehörigen hinreichend grossen Glockenstuhl er-
forderlich. Auch ist’eine Uhrenkammer vorzusehen und im Aeussern
des Turmes der Platz für die Zifferblätter anzuordnen. — Der
Kirchenraum ist durch eine Sammelheizung — Heisswasserheizung —
zu erwärmen. Ausserdem ist auf Ofenheizung in der Sakristei und im
Konfirmandenzimmer und auf entsprechende Lüftung dieser Räume
Bedacht zu nehmen.
E. Baukosten. Die Baukosten dürfen 200000 Mark nicht
übersteigen. In diese Summe sind die Kosten des Projekts und
der Bauleitung, sowie der gesamten inneren Einrichtung und Aus-
stattung mit eingeschlossen.
F. Bedingungen. Die Beteiligung am Wettbewerb ist allen
Architekten Deutschlands gestattet. An Zeichnungen werden verlangt:
a) ein Lageplan in I: 500 mit Angabe der Gartenanlagen und
Zufahrtswege;
b) je ein Grundriss vom Erdg
Keller, je ein Längen- und Q
zwei Ansichten in I: 200;
eschoss, von den Emporen und vom
uerschnitt, drei, geeigneten Falls auch