Evangelische Kirche in Karlsruhe.
Aus dem Preisausschreiben.
Die zu erbauende Kirche soll auf dem, aus dem nachstehenden Lageplan er-
sichtlichen Platz, hergestellt werden. — Der Bau soll so angelegt werden, dass der
Haupteingang an der Ostseite, d. h. an die Front gegen die Westendstrasse zu
liegen kommt. Er ist mit einem Turme zu versehen. Die Stellung und Anlage
desselben wird der Wahl des Baumeisters anheimgegeben. — Die Kirche soll
Raum für 1200 Sitzplätze von 0,54 m Breite und 0,85 m Tiefe gewähren. — Ein
Peil derselben kann auf Emporen angebracht werden. — Es ist darauf Bedacht
zu nehmen, dass der Geistliche am Altar und auf der Kanzel von allen Sitzplätzen
us sichtbar sei. — Der Altar soll für die Abendmahlsfeiern leicht zugänglich
sein, in der Art, dass die Abendmahlsgäste um denselben herumgehen können, —
Es wird hierzu bemerkt, dass in der badischen uniierten Landeskirche der Altar
lediglich aus einem Altartisch besteht und ein Aufsatz auf dem Altar nicht üblich
ist. — Der Orgelraum soll für eine Orgel mit 30—35 Registern und für einen
Sängerchor von ungefähr 60 Personen Platz bieten. Kann derselbe so angelegt
werden, dass er auch für grössere Musikaufführungen, Oratorien etc. dient, so ist
dies erwünscht. — In der Nähe des Altars, jedoch nicht im Rücken des Geistlichen,
soll ein besonderer Sitzraum für ungefähr ı0 Mitglieder des Kirchengemeinderats,
der Diakonie oder der Kirchengemeindeversammlung angeordnet werden. — Als
Nebenraum ist vorzusehen: eine auch von aussen zugängliche, gut heizbare Sakristei
in der Grösse von 20-25 qm. Erwünscht ist ausserdem ein gut heizbarer Saal
ur Versammlung der Teilnehmer an Trauungen, der Konfirmanden vor der Kon-
firmation etc., der auch als Lehrsaal für 50 Konfirmanden dienen kann. — In der
P’urmanlage ist Raum für ein ansehnliches Geläute von mindestens 4 Glocken und
für ein Uhrwerk vorzusehen. — Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Central-
heizung und Gasbeleuchtung, letztere von den Seiten aus, in der Kirche eingerichtet
werden soll. — Die Wahl des Baustils wird freigegeben. — Guter Baugrund ist
in 2 m Tiefe vorhanden. — Die Aussenflächen des aufgehenden Mauerwerkes sind
aus’ Schichtensteinen (bearbeiteten Bruchsteinen), Sockel, architektonische Gliede-
rungen, Abdeckungen etc. aus Hausteinen herzustellen. Im übrigen wird Material
und Farbe freigestellt, jedoch für die in Haustein herzustellenden Teile Sandstein
empfohlen. — Die innere Wandverkleidung von 2 m Höhe, desgleichen das Ge-
stühl ist aus Eichenholz herzustellen. — Besonderer Wert wird auf gute Akustik
gelegt.
Die Gesamtbausumme, einschliesslich des Architektenhonorars, darf den Betrag
von 450000 Mark nicht überschreiten. In dieser Summe ist der Aufwand für die
gesamte innere Ausstattung der Kirche, insbesondere für Altar, Kanzel, Gestühl
nebst Wandverkleidung, die vorbezeichneten Nebenräume, Orgel, Glocken, Uhr,
Heizungs- und Beleuchtungseinrichtung inbegriffen. — Entwürfe, deren Ausführung
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