nach dem Urteil des Preisgerichtes einen gıösseren Aufwand als die obige Summe
erfordern würde, werden von der Preiserteilung ausgeschlossen. Das Preisgericht
beschliesst in diesen wie in allen anderen Fragen mit einfacher Mehrheit. Es
wählt seinen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden. — An Zeichnungen werden in nicht farbiger Ausführung
verlangt: Z. zur Mafsstab von 1:200: a) ein Grundriss zu ebener Erde mit Ein-
teilung der Sitzplätze und Angabe über die Stellung von Altar und Kanzel; b) ein
Grundriss der Emporen mit Einteilung der Sitzplätze und Angabe über die Stellung
von Orgel und Sängerraum; c) Aussenansichten von der Seite und von hinten;
d) ein Längenschnitt und e) ein Querschnitt (mit Einzeichnung der inneren Ausstattung
(Wandverkleidung) bezw. des Aufbaues von Altar, Kanzel und Orgel. /7Z. zın Ma/fs-
stab von 1:100: £) eine Aussenansicht von vornen. Ferner II/. wird verlangt:
g) eine perspektivische Ansicht in farbiger oder Federzeichnung von einem für
Zetrachtung der Kirche günstigen Standpunkte. Als solcher wird der in dem bei-
liegenden Lageplan mit A bezeichnete Punkt empfohlen; h) eine Innenperspektive
in einfachen Linien; i) ein Lageplan im Mafsstab von I: 500. Beizufügen ist ein
kurzer Erläuterungsbericht, welcher die gewählten Anordnungen, Konstruktionen,
das in Aussicht genommene Baumaterial und die Grundzüge der Heizungs- und
Zeleuchtungseinrichtnng darlegt. Ausserdem ist beizugeben ein kontrolierbarer
Kostenanschlag nach: dem kubischen Inhalt des umbauten Raumes,
Die Einlieferung der Entwürfe hat an den evangelisch-protestantischen Kirchen-
gemeinderat in Karlsruhe i. B., zu Händen des Herrn Dekan D. Zzttel, FE inzen-
strasse 5, zu erfolgen und zwar spätestens am 30. Juni 1894, abends Ihr.
Aus den eingelaufenen Entwürfen wählt das Preisger MW
icht drei Ent
der erste, der als die beste Lösung der gestellten Aufgabe erfunden w«
mit 4000 Mark, der zweite mit 2500 Mark, der dritte mit 1500 Mark. honoır
wird. Wenn: die. Mehrheit des. Preisgerichtes der Ansicht ist, dass keine Arbeit
des ersten Preises würdig sei, so ist dasselbe befugt, die für Preise ausgesetzte
Gesamtsumme in anderer Verteilung zur Auszeichnung einer von ihm zu
stimmenden Anzahl der hervorragendsten Entwürfe zu verwenden. Das Preisgericht
besteht aus den Architekten Herren Baurat Behaghel, Vorstand der evang
Kirchenbau-Inspektion Heidelberg; zaudirektor Professor Dr. Durm in Karlsruhe
Hofbaudirektor v. Zg/e in Stuttgart; Geheimer Regierungsrat Professor O/zen iı
Charlottenburg; ferner den Herren: Dekan, Stadtpfarrer D. Zz/tel, V orsit „end
evang. protestantischen Kirchengemeinderats in Karlsruhe; Oberbaurat P
Baumeister daselbst, Mitglied der Kirchengemeindeversammlung, und Präsid
des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Wielandt daselbst, Mitglied des Kir hengemeind«
rats. Diese Herren haben sich mit den vorstehenden Bestimmungen einverstand
erklärt.
Aus dem Protokoll.
ler 67 ausgestellten Pläne wurden 46 als unzur« ichen
}
Zei der ersten Lesung «
oder die Kosten erheblich überschreitend von der weiteren Bewerbung abgeset
Als in die engere Auswahl fallend wurden folgende von den übrigen 21 Ent
17. Motto: Rzıte, Nr. 21. 1715, Nr. 42. Doppelkreis,
Nr. 45. Grüner und roter Sandstein Variante 1 üner Sandstein), Nr.
HFacit.
Als ihnen näher kommend, aber nicht in erster Reihe stehend, wurden b«
zeichnet: Nr. 4. Kreuz und Quer, Nr. 14. DBergpredigt.
Nach eingehendster Beratung kamen die Mitglieder des Preisgerichtes eiı
würfen festgestellt: Nr.
stimmig zu dem Urteile, dass unter Berücksichtigung der Anforderungen des Prc
grammes keine Arbeit des ersten Preises würdig sei; sie beschlossen daher ebenso ei
stimmig, von der durch $ 23 des Programmes ihnen erteilten Befugnis Gebrau
523 g g
machen und folgende Preise zu verleihen: 2000 Mark an den Verfasser des Ent
wurfes Nr. 17. (Rıte), Nr. 21. (1715), Nr. 60. (Zacıt), je 1000 Mark an d
Verfasser des Entwurfes Nr. 42. Doppelkreis), Nr. 45. (Grüner Sandsle
Als Verfasser der obenbezeichneten Entwürfe ergaben sich folgende Herren