Länge, gelöst war, Nur wenigen Arbeiten war es gelungen, bei dieser Anordnung
eine völlig symmetrische. Planordnung zu erzielen. Einige dieser Ecklösungen hatten
den Eingang in einen der Flügel verlegt, wobei die Lage desselben an der Prome-
nadenseite nach dem vorher Gesagten den Vorzug verdiente,
Obgleich die Wahl einer Ecklösung durch die Lage und Grösse des Bauplatzes
nicht unbedingt geboten war, so konnte das Preisgericht in dieser Anordnung einen
grundsätzlichen Fehler nicht erkennen; zumal zugegeben werden muss, dass diese An-
rdnung eine grössere Geschlossenheit des Planes und entsprechende grössere Billigkeit
der Ausführung zulässt. Andererseits hat jedoch die Ecklösung vielfach zu unpassen-
den Grundrissformen der anstossenden Schulräume, sowie der Eingänge und Eingangs-
ıllen geführt, auch die zumeist auf der Ecke im ersten oder zweiten Obergeschoss
legene Aula hat dadurch oftmals eine unzweckmäfsige Anordnung erhalten und ist
ig in keiner Weise organisch aus dem Erdgeschosse heraus entwickelt worden.
den vorhandenen Entwürfen zu urteilen, scheint die bessere Lösung des Planes
Aufgabe der stumpfen Ecke und durch Errichtung eines Baues von zwei recht-
inklig gegen einander stehenden Flügeln mit Haupteingang von der Promenade her,
erreichen sein,
Die Verteilung der Räume anlangend, so war der Zeichensaal mehrfach ent-
gen dem ausdrücklichen Wortlaute des Programms an die Ostseite gelegt, ferner die
iche der Direktorwohnung im Keller untergebracht, obgleich die jedem Bewerber
bene Bauordnung der Stadt Altona solches nur bis zu einer Tiefe des Keller-
dens bis zu I m unter Erdoberfläche gestattet. Das Preisgericht glaubte in-
n aus diesen Mängeln eine grundsätzliche Ablehnung der Entwürfe nicht her-
n zu müssen, sobald sich nur eine Aenderung der Lage dieser Räume gegen
re durch Umtausch unschwer erreichen liess,
Die Gebäude für die Turnhalle und die Aborte sind jedenfalls so zu legen,
sie weder dem Hauptgebäude zu nahe kommen, noch die verbleibende ansehn-
Hof- und Gartenfläche in unzweckmäfsiger Weise zerteilen. Grade gegen. diese
g ist indessen in den Entwürfen mehrfach in ganz auffälliger Weise gefehlt
Schliesslich ist durch den Bauplatz, sowie durch die zur Verfügung gestellte
ıme Veranlassung zu einer künstlerischen Ausbildung des Gebäudes gegeben,
sich nicht auf das ganz Gewöhnliche zu beschränken hat und deren Berück-
bei der Auswahl der Entwürfe mit ins Gewicht fallen muss. Dass den
neinen Bedingungen bei der Anordnung von Schulhausbauten, wie gute Be-
ıchtung und genügende Tiefe der Schulräume, praktische Abmessungen und An-
der Treppen, Gänge und Vorplätze Genüge zu leisten ist, versteht sich
selbst.
Es wurde nun zunächst zu einer ersten Sichtung der Arbeiten geschritten und
hierbei 33 Entwürfe als die besseren ausgewählt. Wenn auch anerkannt werden muss,
dass unter der grossen Zahl von 72 auf diese Art von vornherein ausscheidenden
Arbeiten sich gerade keine von absoluter Unbrauchbarkeit befanden, so bleibt es doch
auern, dass bei einer verhältnismäfsig einfachen, leicht zu übersehenden Auf-
; welcher weder der Bauplatz, noch die Lage, noch die Bausumme erhebliche
Schwierigkeiten verursachten, soviele Arbeiten sich durch Ausserachtlassung der Grund-
bedingungen architektonischer Gestaltung geschadet haben. Unrichtige Wahl der
g Gebäudes, unzweckmäfsige Anordnung der Eingänge, Treppen und Gänge,
unzureichende Beleuchtung derselben, Zerstückelung des freien Hofraumes durch die
Nebengebäude, ungenügende künstlerische Ausbildung gaben Veranlassung zur Ab-
weist dieser Arbeiten, Auch die Anlage der Direktorwohnung hat häufig zu Be-
denken Veranlassung gegeben, teils durch die Anordnung und Zusammenlegung der
Zimmer, teils weil eine spätere Umgestaltung zu Klassenräumen nicht ausführbar erschien,
Auch aus den in erste Wahl gestellten 33 Arbeiten musste eine weitere Zahl
von 21 Entwürfen meist der gedachten Mängel wegen zurückgesetzt werden, obgleich
anzuerkennen ist, dass sich darunter manche Arbeit von verdienstlichen Gedanken
und von reiferer Ausbildung vorfand. Die nachverbleibenden 12 Entwürfe auf enger
Wahl wurden sodann einer nochmaligen Prüfung unterworfen und über dieselben die
nachfolgenden Bemerkungen abgegeben: