4. Erhellung und Zugänglichheit der Klassenzimmer. Die
Fenster müssen mit möglichst schmalen Zwischenpfeilern gleichmäfsig
verteilt sein und für jedes Klassenzimmer mindestens !/; der Quad-
ratfläche des Zimmers ausmachen, (Fläche der Fenster zwischen der
Steinumrahmung gemessen.) Die Brüstungshöhe soll mindestens ı m
betragen und die Entfernung des Scheitels des Fensters von der
Decke möglichst gering sein. Die Thüren der Klassensäle sind mög-
lichst so anzuordnen, dass der Lehrer beim Eintritt in den Raum
das Gesicht der Schülerinnen vor sich hat.
5. Bauart und Baustil. Die Konstruktion der Gebäude soll
im Aeussern und Innern eine durchaus solide und feuersichere sein.
Der Baustil bleibt dem Verfasser zur Wahl freigegeben. Die Archi-
tektur der Fassaden ist in einfachen Formen zu halten, unter Be-
schränkung der Hausteinverwendung auf Sockel, Fenster- und Thür-
umrahmungen und Gesimse,
6. Heizung und Lüftung. Zur Erwärmung aller Räume und
der damit verbundenen Lüftungsanlage ist eine Niederdruckdampf-
heizung oder eine Wasserheizung in Aussicht genommen. Ein Pro-
jekt dieser Heizungsanlagen wird nicht verlangt. Die Sammlungs-
räume, Lehrer- und Direktorzimmer werden ausserdem mit Zimmer-
öfen versehen. Die Korridore bleiben ungeheizt, Die Turnhalle er-
hält Ofenheizung.
7. Baukosten. Die Baukosten dürfen für das Schulgebäude
nebst Turnhalle, Aborten, Verbindungsgängen, Vordach und mit
Dienerwohnung die Summe von 340000 Mk. nicht überschreiten,
In dieser Summe ist jedoch nicht enthalten und bedarf keiner Ver-
anschlagung: Die Centralheizungsanlage, die Beleuchtungsanlage (für
die Abendbeleuchtung), die Wasser-Zu- und Abführung, die Hof-
befestigung, die Einfriedigung, sowie das Mobiliar.
Es wird hierzu bestimmt, dass der Baupreis für das Kubikmeter
des umbauten Raumes von dem Kellerfussboden bis zur Dachgesims-
oberkante gemessen: bei dem Hauptgebäude 12,5 Mk, bei dem
Dienergebäude ı1 Mk. und bei besonderen Abortbauten vom Fuss-
boden bis Dachgesims gemessen 11 Mk. betragen soll, während für
etwaige Verbindungsgänge und für das Vordach pro Quadratmeter
20 Mk. anzunehmen sind,
Der Bauentwurf muss mit Zugrundelegung dieser Einheitspreise
nach dem Urteil des Preisgerichts ausführbar sein.
Bedingungen für den Wettbewerb.
Die Wettbewerbung soll nur zur Gewinnung einer Reihe ver-
schiedenartiger Ideen über die Anordnung und Gestaltung des Ge-
bäudes, insbesondere des Grundrisses dienen, Es werden daher nur
Skizzen in einfacher Linienzeichnung verlangt, und zwar sind zu liefern:
a) Zeichnungen (Skizzen in Blei oder Tusche) sämtlich im Mafs-
stab 1:200: 1. Lageplan, zugleich Erdgeschossplan; 2. die Grund-
risse sämtlicher Geschosse; 3. zwei Ansichten; 4. ein Durchschnitt.
Die Hauptabmessungen der im Programm genannten Räume. sind