Bedingungen.
ERNST an
Die Deutsch-reformierte Kirchengemeinde zu Magdeburg be-
absichtigt in dem von ihr erworbenen, auf dem anliegenden Lage-
plane dargestellten Gelände von 1500 qm Grösse eine Kirche zu
erbauen, zu der der Bauplan durch einen öffentlichen Wettbewerb
ınter den Architekten Deutschlands beschafft werden soll.
DE
A. Lage und Stellung. Die Baustelle befindet sich auf dem
allein für die Herstellung von Garten- und Parkanlagen bestimmten
Vittelgelände der Promenadenstrasse I der Nordfront zwischen Strasse VI
les Bebauungsplanes (Lüneburgerstrasse) Pappelallee. — Es darf für
die Errichtung der Kirche selbst eine Grundfläche von möglichst nicht
mehr als 800 qm in Anspruch genommen werden, während der
Gemeinde überlassen bleibt, das Gelände bis zur vollen Grösse von
1500 qm zwecks Herstellung von Vorfahrt, Fusswegen und gärtnerischen
Anlagen in Anschluss an die zu errichtende Kirche zu verwenden.
Die Breite des zwischen den städtischerseits herzustellenden Strassen-
zügen nördlich und südlich des Kirchenbauplatzes verbleibenden
Anlagestreifens beträgt 32 m, worüber nach Erfordernis im Projekt
zu verfügen ist, — Die Kirche soll derart orientiert liegen, dass der
Haupteingang nach Westen zu angeordnet wird, Nebeneingänge sind
an der Nord- und Südseite vorzusehen,
B. Form und Grösse. Die Form der Kirche, ob Lang- oder
Centralbau, bleibt freigestellt. Der Predigtraum hat den Anforderungen
des reformierten Gottesdienstes zu entsprechen. — Die Kirche soll
etwa 800 Sitzplätze enthalten, von denen 600 im Schiff zu ebener
Erde anzuordnen sind, während die übrigen sich auf den Emporen
befinden können. Die für den Sitzplatz zu gewährende Fläche ist
zu 0,55 qm anzunehmen. Für einseitig zugängliches Gestühl sind
höchstens 8 Sitzplätze, für zweiseitig zugängliches höchstens 14 zu-
lässig. Zwischenteilungen der einzelnen Sitze sind entbehrlich. Von
thunlichst sämtlichen Sitzplätzen muss ein freier Blick auf die Kanzel
gewährt sein. — Im Anschluss an den Kirchenraum soll eine Sakristei
von etwa 35 qm Flächenraum vorgesehen werden, in Verbindung
damit ein Zimmer für den Geistlichen von 12—15 qm Grösse,
Ausserdem wird ein Warteraum von 35—40 qm Grösse verlangt, der
sich in der Nähe des Haupteinganges befinden muss, — Sämtliche
Zugänge zum Kirchenraum müssen unbedingt zugfrei hergerichtet
werden. Die Treppenaufgänge zur Orgel bezw. zu den Emporen
sind ausserhalb des gottesdienstlichen Raumes anzulegen. Für die
Anordnung der Treppen und der Ausgänge sind die betreffenden
Vorschriften zu beachten. — An geeigneter Stelle sind Aborte, nach
Geschlechtern getrennt, mit besonderen, gut gelüfteten Vorräumen
anzulegen. — Die Kirche soll durch einen Turm ausgezeichnet werden,
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