Synagoge für Köln a./Rh.”)
Allgemeine Bestimmungen.
Jeder Mitbewerber hat zu liefern: einen Lageplan im Mafsstabe
von 1:250, einen vollständigen Entwurf mit Ansichten, Grundrissen
und Schnitten im Mafsstabe von I: 100, eine Ansicht des Oraun-
Hakaudesch (der heiligen Lade) im Mafsstabe von I : 20, einen. kurzen
Erläuterungsbericht nebst Kostenüberschlag. Für die Gesamtausführung
steht die Bausumme von Mk. 300000 zur Verfügung, welche keines-
falls überschritten werden darf, Das Preisgericht besteht unter dem
Vorsitz des Herrn Geheimen Baurat Pflaume aus folgenden Mit-
gliedern: Herrn Geheimen Baurat Pflaume in Köln, Herrn Stadtbaurat
Heimann in Köln, Herrn Professor Frentzen in Aachen und 2 Ge-
meindemitgliedern. Für diejenigen 3 Entwürfe, welche den Be-
stimmungen am besten entsprechen und für die Ausführung am ge-
eignetsten befunden worden, sind folgende Preise festgesetzt: ein
erster Preis von 2700 Mk., ein zweiter 1700 Mk,, ein dritter 1000 Mk.
Besondere Bestimmungen.
Der Wettbewerb erstreckt sich: a) auf einen Bauplan für die
Synagoge einschliesslich innerer Einrichtung, b) auf die Entwürfe zu
einem Versammlungssaal, 4 Schulsälen und Kastellanwohnung. Es
bleibt den Architekten überlassen, diese Nebenräume im Hauptbau
oder in einem besonderen Bau anzubringen. Das Baugrundstück hat
einen Flächeninhalt von rund 2680 qm und 46,96 m Länge nach
der‘ Roonstrasse. Für die Gruppierung der Synagoge nebst Schul-
räumen, Versammlungssaal und Castellanwohnung wird dem Architekteı
vollste Freiheit gelassen; nur ist darauf Bedacht zu nehmen, dass dic
Schauseite nach der Roonstrasse (Königsplatz) architektonisch schön
und einem Gotteshause entsprechend gehalten ist
Die äussere und innere Ausstattung soll einfach und würdig
gehalten sein, wobei dem Bewerber die Wahl des Stiles überlassen
*) Eine Besprechung dieses Wettbewerbes mit Beigabe von Abbildungen
befindet sich auch in No. 19 des Centralblatt der Bauverwaltung Jahrgang
Die Herausgeber.