Ba
bestehen‘ in‘ ungenügenden Treppenanlagen. Bei dem geringen Abstand des Flügels
an der Olvenstedterstrasse ist die Beleuchtung der hier liegenden Geschäftszimmer
eine dürftige, Die Anordnung gekuppelter Fenster für die Hauptfassaden entspricht
durchweg nicht derjenigen der Sitzplätze, welche dadurch stellenweise eine schlechte
Beleuchtung erfahren.
Nr. 46. Aufgeklebtes vierblättriges Kleeblatt. Es ist eine vollkommen
regelmäfsige Gestaltung des Grundrisses gewählt. Derselbe zeichnet sich durch
die Klarheit des Gedankens aus. Die Anlage der halbkreisförmig gewundenen
Haupttreppe erscheint nicht besonders gelungen. Der Mittelkorridor in dem Hof-
flügel ist unzureichend beleuchtet und. müsste hier entschieden eine reichlichere
Lichtzufuhr eventuell durch Anlegung von Lichtkorridoren stattfinden. Die Nach-
weisung der bebauten Grundfläche und des umbauten Raumes, wie sie vom Ver-
fasser im Erläuterungsbericht dargelegt ist, stimmt mit den in den Zeichnungen
eingeschriebenen Mafsen nicht überein. Das Projekt gehört zu denjenigen, welche
den meisten Kubikinhalt zeigen, sodass die Ausführungsfähigkeit der zur Verfügung
stehenden Bausumme bezweifelt werden musste,
Nr. 22. Ceres. Der Grundriss bietet eine gute Lösung für die Anordnung
von Mittelkorridoren und findet sich in geschäftlicher Beziehung wenig zu erinnern.
Die Anordnung der Verkehrshalle ist an. und für sich zweckentsprechend, entbehrt
jedoch der wünschenswerten Weiträumigkeit.
Von der Nachbargrenze an der Olvenstedterstrasse bleibt‘ der Giebel nur
21/2—3 Meter ab, sodass eine genügende Beleuchtung der. hier im Erdgeschoss
befindlichen Geschäftsräume nicht zu denken ist Die Auflösung der Korridorwände
in offene Säulenstellungen bietet für eine ev. Lösung mit Mittelkorridor- Verwendung
beachtenswerte Anregungen.
Nachdem die vorstehend erläuterten Projekte vom Preisgericht in der ein-
gehendsten Weise bis in die Details hinein geprüft waren, entschied sich dasselbe
dahin, dass bei den sämtlichen Projekten anhaftenden grösseren oder geringeren
Schwächen von der Erteilung eines ersten Preises überhaupt abgesehen werden
müsse, Ein zur Ausführung ohne weiteres reifes Projekt liegt nicht vor. Dagegen
gelangt das Preisgericht einstimmig zu dem Beschlusse, von dem in den Bedingungen
des Preisausschreibens ihm gewährten Rechte der anderweitigen Verteilung der
Preise unter diesen Umständen Gebrauch zu machen. Hiernach sind zwei Preise
zu je 2500 Mark und drei Preise zu je 1000 Mark zuerkannt worden, und zwar
je ein Preis von 2500 Mark für ı. Nr. 30. Dreieck, darüber Doppelkreis, und
für 2. Nr. 38. WW zın Doppelkreis; ferner ein Preis von je 1000 Mark für 3. Nr. 29.
Für Luft und Licht, für 4. Nr. 22. Ceres und für 5. Nr. 26. Nec aspera terrent.
Ausserdem wurde der Entwurf Nr. 46 mit dem Kennzeichen des aufgeklebten
vierblättrigen Kleeblattes zum Ankauf empfohlen.
Bei Eröffnung der Kouverte ergaben sich die Namen der Verfasser wie folgt:
1. Nr. 30. Drezeck, darüber Doppelkreis: die Herren Regierungs-Baumeister Solf
& Wichards, Berlin W, Stülerstrass 2, 2. Nr. 38. W im Doppelkreis: die Herren
Regierungs-Baumeister Reimer und Körte, Berlin S.W., Anhaltstrasse 12/111, 3. Nr. 29.
Für Luft und Licht: Herr Baumeister Conrad Raufer, Magdeburg, Hauptwache 3,
4. Nr. 22. Ceres: die Herren Architekten Z. Neher und A. v. Kauffmann, Frank-
furt a/M., 5. Nr. 26. Nec aspera terrent: Herr Architekt Zudwig Hirsch, Direktor
der Grossherzogl. Gewerbeschule, Jena, 6. Nr. 46. Aufgeklebtes vierblättriges Klee-
ölatl: Herr Aıchitekt, Theod. Otz0 Schmidt, Baumeister in Chemnitz, Poststrasse 19.
g. uU,
V.g
Hugo Licht, Thür, Paul Wallot. Peters. Schrader. Kalkow. ‘ Dr. Hahn.