Volltext : Deutsche Konkurrenzen (1895/96, Bd. 5, H. 49/60)

 

 

 

 

Wettbewerb
um einen monumentalen Brunnen in Bremen.

1) Die Lage ist durch einen Grundriss nebst Durchschnittszeichnung*)
 sowie durch eine photographische Ansicht veranschaulicht.
Der Platz, den der Unterbau des Brunnens und die etwa vorgesehene
 Aenderung der Umgebung im äussersten Falle bedecken
darf, ist in dem Lageplan mit einer punktierten Linie umgrenzt.

2) Die Gestaltung des Brunnens kann vorwiegend architektonisch
oder bildhauerisch gehalten werden; die Wahl des Materials bleibt
den Künstlern überlassen.

3) Für die Herstellung des Brunnens einschliesslich der Kosten,
welche die etwaige Umgestaltung der Umgebung des Brunnens verursacht,
 steht eine Summe von 60000 M. zur Verfügung. Diese
Summe darf nicht überschritten werden. Den Entwürfen ist ein
detaillierter Kostenanschlag beizulegen, welcher darthut, dass für
genannte Summe das Werk herzustellen ist. Den Anschluss an die
städtische Wasserleitung wird der Staat auf eigene Kosten übernehmen.

4) Zeichnungen sind im Mafsstabe ı:20 n. Gr. anzufertigen,
Es werden verlangt ein Grundriss, ein Querschnitt, ein Längenschnitt
und eine Perspektive. Bei der Perspektive ist ein Grundriss im
Mafsstabe von 1:40 n. Gr. zu benutzen und die Bildebene durch
die dem Standorte (A des Lageplanes) zunächst befindliche Ecke des
Brunnenunterbaues zu legen. Plastische Entwürfe sind im Mafsstabe
von I: 1IO n. Gr. anzufertigen.

5) Die Entwürfe sind bis zum 3. Januar 1895 bei der Regierungskanzlei

 einzureichen, Auswärtige Bewerber haben ihre Arbeiten
zu spätestens eben diesem Zeitpunkte einer Post-, Eisenbahn- oder

*) Diese Zeichnung ist durch die in den Lageplan eingeschriebenen Höhenzahlen
 ersetzt,

 
            
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