Full text: Deutsche Konkurrenzen (1898, Bd. 8, H. 85/96)

  
  
  
  
  
Aus dem Preisausschreiben. 
Für die Preisbewerbung sind die von dem Verbande Deutscher 
Architekten und Ingenieur-Vereine aufge: tellten Grundsätze mafsgebend. 
Die Preisbewerbungs-Arbeiten müssen am I. September 1897 ein- 
gelaufen sein. 
Die Verteilung der Preise erfolgt durch eine Kommission, welche 
aus fünf Mitgliedern besteht; 
a) Königlicher Baurat Spanke in Dortmund, 
b) Stadtbauinspektor Kullrich in. Dortmund, 
c) Stadtbaumeister Schulz in Gelsenkirchen, 
d): Bürgermeister Vatimann in Gelsenkirchen, 
e) Rechtsanwalt Greve in. Gelsenkirchen. 
Zur Preisverteilung ist die Summe von 3000 Mark zur Verfügung 
gestellt und zwar für einen ersten. Preis 1500 Mark, für einen zweiten 
Preis 1000 Mark, für einen dritten Preis 500 Mark, 
Die Kommission. ist berechtigt, eine anderweitige Verteilung der 
Preise vorzunehmen, falls das Ergebnis des Preisbewerbs dies als not- 
° wendig erscheinen lässt. 
Die Stadt Gelsenkirchen behält sich das Recht vor, für den Geld- 
betrag des. dritten Preises noch: andere Entwürfe anzukaufen. 
Eine Zusicherung bezüglich der Uebertragung der Bauausführung 
kann den Bewerbern nicht gemacht werden, Ebensowenig übernimmt 
die Stadt Gelsenkirchen die Verpflichtung, nach einem der preisgekrönten 
Entwürfe den Bau wirklich auszuführen, 
An Zeichnungen werden verlangt: 
a) Ein Lageplan I: 1000, 
b) Der Grundriss vom Erdgeschoss I : 200. 
c) Ein Querschnitt 1 : 200. 
d) Ein Längenschnitt 1 : 200. 
e) Die beiden Hauptansichten des Gebäudes I : 100, 
Den Zeichnungen ist ein Erläuterungsbericht und eine Kosten- 
ermittelung nach dem Kubikinhalt des umbauten Raumes beizufügen, 
welch letzterer die Fläche des Erdgeschosses und die Höhe vom Keller- 
fussboden bis zum Hauptgesims zu Grunde zu legen ist. Höhere Bau- 
teile sind besonders in Rechnung zu bringen. 
Die Baukosten, einschliesslich Beleuchtung, Wasserversorgung und 
Heizung, dürfen 200000 Mark nicht überschreiten, . 
Der gewählte Bauplatz ist auf dem Lageplan ersichtlich, An 
der Nordseite des zu errichtenden Gebäudes ist Raum frei zu lassen 
für die Anfuhr von Wagen. Der Bauplatz ist horizontal anzunehmen, 
Die Erdoberfläche der "Terrasse, an welche das Restaurationsgebäude 
anschliessen soll, liegt 1,10 m höher als das umliegende Gelände. 
Das Gebäude soll als Backsteinbau mit Verblendung oder Putz- 
flächen errichtet werden. und soll ausser als Restauration für den Stadt- 
garten — besonders an den Sonntagen — auch zur Abhaltung von 
Konzerten, Festen und Versammlungen dienen. Reichliche und gut 
   
  
  
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