Ausschreiben.
A. Bedingungen.
Für die Anfertigung genereller Projekte zum Neubau eines Rat-
hauses in Charlottenburg wird ein allgemeiner Wettbewerb unter Architekten
deutscher Zunge eröffnet. Programm und Lageplan werden auf schrift- |
lichen oder mündlichen, im städtischen Hochbauamt Lützow 7/8 zu
stellenden Antrag verabfolgt.
An Zeichnungen werden verlangt:
I. die Grundrisse sämtlicher Geschosse im Mafsstabe I: 200,
II. die äusseren Ansichten des Gebäudes und zwar gegen die Berliner
Strasse im Mafstabe I: 100,
gegen die Lützower Strasse im Mafsstabe 1: 200,
III. die hauptsächlichsten Durchschnitte durch das Gebäude, aus
denen sich die wesentlichsten Konstruktionen des Gebäudes er-
kennen lassen, im Mafsstabe 1: 200,
IV. die Innenansichten des Repräsentationssaales und des Sitzungs-
saales der Stadtverordneten- Versammlung im Mafsstabe ı: 50,
V. perspektivische Ansichten sind zulässig und bleiben dem Ermessen
des Bewerbers überlassen,
VI. ein Erläuterungsbericht, in dem namentlich die gewählte Dis-
position zu begründen und genaue Auskunft über die Bauperioden
sowie über den beabsichtigten Gang des Baues unter Berück-
sichtigung der Räumung der vorhandenen Geschäftslokalitäten zu
geben ist,
VII. ein summarischer. revisionsfähiger Kostenüberschlag, berechnet
nach Kubikmetern umbauten. Raumes und nach Quadratmetern
bebauter Flächen. Für die Berechnung des kubischen Raumes
ist die Höhe der Gebäudeteile von Kellersohle bis Oberkante
Hauptgesims zu rechnen. Giebel, Dacherker und sonstige Auf-
bauten sind besonders zu berechnen; dabei ist für die kubische
Berechnung der Höhe des Gebäudes ein entsprechendes Durch-
schnittsmafs hinzuzunehmen. Ebenso sind Türme, Dachreiter etc,
nach ihrem Kubikinhalt besonders zu berechnen,
VIII eine Zusammenstellung der durch den Entwurf gewonnenen
Räumlichkeiten in Bezug auf ihre Flächengrösse,
IX. endlich ist in den zu diesem Programm gehörenden Lageplan
die Situation der projektierten Baulichkeiten farbig einzutragen.
Entwürfe, Erläuterungsbericht etc, und Kostenüberschlag werden bis
zum 15. November 1897 einschliesslich angenommen, Postsendungen
müssen diesen. Zeitpunkt spätestens für ihre Aufgabe innehalten. In
allen Fällen ist ein Verzeichnis der eingesendeten Zeichnungen und Schrift-
stücke beizufügen.
Die Entwürfe sind mit einem Motto zu versehen und mit einem
das gewählte Motto als Aufschrift tragenden verschlossenen Couvert zu
begleiten, das den Namen des Verfassers enthält,