Full text: Deutsche Konkurrenzen (1898, Bd. 8, H. 85/96)

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Die von den Preisrichtern zuzuerkennenden Preise sind wie folgt 
festgesetzt: 
ein erster Preis‘ #7, ... 1. 50000 Mk. 
ein zweiter. Preis 9 U 6000 x 
ein dritter: Preis 40000 ,, 
zwei vierte Preise zu je 2500 Mk. 5000, 
; ; 25 000 Mk. 
Die Preise werden in der angegebenen Höhe auf alle Fälle verteilt. 
   
ıng der Preisrichter gegenüber ist die Einlegung eines Rechts- 
sondere die Beschreitung des Rechtsweges ausgeschlossen. 
ie ‚prämiierten Entwürfe gehen in das Eigentum der Stadt Char- 
Iottenburg über, der die beliebige Benutzung für diese Bauausführung 
ht. Das Recht der Publikation der Entwürfe bleibt den betreffenden 
/erfassern, denen die nicht prämiierten Entwürfe zurückgesendet werden. 
soll jedoch den Preisrichtern freistehen, einzelne Entwürfe mit Ein- 
verständnis des Verfassers zum Ankauf für je 1000 Mark zu empfehlen, 
wofür diese in das Eigentum der Stadt Charlottenburg übergehen. Im 
übrigen. steht keinem Bewerber ein Anspruch auf Vergütigung für die 
aus Anlass des Wettbewerbes gemachten Aufwendungen oder ein sonstiger 
Entschädigungsanspruch zu. 
Das Ergebnis der Preisbewerbung wird binnen 2 bis 3 Wochen nach 
der Entscheidung des Preisgerichts bekannt gemacht. Die öffentliche 
Ausstellung der. Entwürfe und die Veröffentlichung des motivierten Gut- 
achtens der Preisrichter werden zugesichert. Für die nicht binnen 
Monatsfrist nach Bekanntmachung des Ergebnisses der Preisbewerbung 
abgeholten Entwürfe wird die Adresse durch Oeffnung des betreffenden 
Couverts ermittelt, 
Die Stadtgemeinde Charlottenburg ist nicht verpflichtet, einen der 
prämiierten Entwürfe zur Ausführung zu bringen und macht auch keine 
Zusicherung hinsichtlich der Uebertragung der Bauausführung an einen 
der Wettbewerber. 
  
B. Bauprogramm, 
Als Bauplatz für das Rathaus ist das kombinierte Grundstück 
Berliner Strasse No. 72/73 bestimmt, auf dem zu diesem rogramm 
gehörenden Situationsplane ‚mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, A 
umschrieben. Die auf der Ost- und Westseite von den Nachbarhäusern 
und den dazu gehörenden Gärten und Höfen eingefasste Baustelle ' er- 
streckt sich von Süden nach Norden, von der 52 m breiten Berliner 
Strasse bis zu der 15 m breiten Lützower Strasse. Der Unterschied des 
Strassenniveaus zwischen diesen beiden Strassen beträgt 2 m, die sich, 
abfallend zur Lützower Strasse, auf die gesamte Baustellentiefe annähernd 
gleichmäfsig verteilen. 
Auf dem Grundstücke Berliner Strasse No. 73 A, B, H, G, 'A be- 
findet sich das gegenwärtige Rathaus nebst Hofgebäude, in denen nur 
der kleinere Teil der städtischen Verwaltungszweige untergebracht ist. 
Die übrigen Spezial -Verwaltungen sind auf andere städtische Gebäude 
und auf Mietsräume angewiesen. Vorderhaus und Hofgebäude befinden 
sich in ausreichendem baulichen Zustande und könnten an und für sich 
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