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Die von den Preisrichtern zuzuerkennenden Preise sind wie folgt
festgesetzt:
ein erster Preis‘ #7, ... 1. 50000 Mk.
ein zweiter. Preis 9 U 6000 x
ein dritter: Preis 40000 ,,
zwei vierte Preise zu je 2500 Mk. 5000,
; ; 25 000 Mk.
Die Preise werden in der angegebenen Höhe auf alle Fälle verteilt.
ıng der Preisrichter gegenüber ist die Einlegung eines Rechts-
sondere die Beschreitung des Rechtsweges ausgeschlossen.
ie ‚prämiierten Entwürfe gehen in das Eigentum der Stadt Char-
Iottenburg über, der die beliebige Benutzung für diese Bauausführung
ht. Das Recht der Publikation der Entwürfe bleibt den betreffenden
/erfassern, denen die nicht prämiierten Entwürfe zurückgesendet werden.
soll jedoch den Preisrichtern freistehen, einzelne Entwürfe mit Ein-
verständnis des Verfassers zum Ankauf für je 1000 Mark zu empfehlen,
wofür diese in das Eigentum der Stadt Charlottenburg übergehen. Im
übrigen. steht keinem Bewerber ein Anspruch auf Vergütigung für die
aus Anlass des Wettbewerbes gemachten Aufwendungen oder ein sonstiger
Entschädigungsanspruch zu.
Das Ergebnis der Preisbewerbung wird binnen 2 bis 3 Wochen nach
der Entscheidung des Preisgerichts bekannt gemacht. Die öffentliche
Ausstellung der. Entwürfe und die Veröffentlichung des motivierten Gut-
achtens der Preisrichter werden zugesichert. Für die nicht binnen
Monatsfrist nach Bekanntmachung des Ergebnisses der Preisbewerbung
abgeholten Entwürfe wird die Adresse durch Oeffnung des betreffenden
Couverts ermittelt,
Die Stadtgemeinde Charlottenburg ist nicht verpflichtet, einen der
prämiierten Entwürfe zur Ausführung zu bringen und macht auch keine
Zusicherung hinsichtlich der Uebertragung der Bauausführung an einen
der Wettbewerber.
B. Bauprogramm,
Als Bauplatz für das Rathaus ist das kombinierte Grundstück
Berliner Strasse No. 72/73 bestimmt, auf dem zu diesem rogramm
gehörenden Situationsplane ‚mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, A
umschrieben. Die auf der Ost- und Westseite von den Nachbarhäusern
und den dazu gehörenden Gärten und Höfen eingefasste Baustelle ' er-
streckt sich von Süden nach Norden, von der 52 m breiten Berliner
Strasse bis zu der 15 m breiten Lützower Strasse. Der Unterschied des
Strassenniveaus zwischen diesen beiden Strassen beträgt 2 m, die sich,
abfallend zur Lützower Strasse, auf die gesamte Baustellentiefe annähernd
gleichmäfsig verteilen.
Auf dem Grundstücke Berliner Strasse No. 73 A, B, H, G, 'A be-
findet sich das gegenwärtige Rathaus nebst Hofgebäude, in denen nur
der kleinere Teil der städtischen Verwaltungszweige untergebracht ist.
Die übrigen Spezial -Verwaltungen sind auf andere städtische Gebäude
und auf Mietsräume angewiesen. Vorderhaus und Hofgebäude befinden
sich in ausreichendem baulichen Zustande und könnten an und für sich
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