Full text: Deutsche Konkurrenzen (1898, Bd. 8, H. 85/96)

  
  
  
Aus dem Programm. 
Die Lutherkirche soll auf dem im Westen der Stadt Zwickau 
gelegenen, von der Brunnen-, der Spiegel-, der Luther- und der pro- 
jektierten Steinpleisser Strasse eingeschlossenen, ungefähr 65 ar haltenden 
Platze erbaut werden. 
Auf demselben Platze sollen noch zwei Wohngebäude für die 
Geistlichen der Lutherkirchengemeinde errichtet werden. Es wird be- 
gehrt, dass neben der Lage der Kirche auch die Lage der beiden 
Gebäude gekennzeichnet werde. 
Der Kirchenbauplatz senkt sich von der Brunnenstrasse bis zur 
Lutherstrasse um ungefähr 5 m. Die nördliche Seite fällt nach der 
Steinpleisser Strasse zu ziemlich steil ab. An der dem Kirchenbauplatz 
gegenüberliegenden Seite der Brunnenstrasse stehen zweistöckige, stillose, 
gewöhnliche Wohnhäuser mit Erkern. An der dem Kirchenbauplatze 
gegenüberliegenden Seite der Spiegelstrasse werden später wahrscheinlich 
zwei- und dreistöckige Wohnhäuser, an der östlichen Seite der Luther- 
strasse Villen oder Wohnhäuser, an der Steinpleisser Strasse Villen 
errichtet, 
An der südwestlichen Spitze des Kirchenbauplatzes steht gegen- 
wärtig ein zweistöckiges Haus. Nach der Fertigstellung der Kirche und 
der beiden geistlichen Gebäude wird dasselbe abgebrochen werden, 
Es bleibt dem Ermessen der Herren Bewerber überlassen, Lage 
der Kirche und der Pfarrhäuser zu gruppieren. Die Pfarrhäuser sollen 
geräumig angelegt werden. Die Fassaden derselben sind zu skizzieren. 
Der gesamte Platz, soweit er nicht zur Erbauung der Kirche und der 
geistlichen Gebäude, sowie zu Gärten, die in der Umgebung der letz- 
teren anzulegen sind, benutzt wird, soll mit gärtnerischen Anlagen ver- 
sehen werden. 
Die Kirche soll im Schiff (mit Ausschluss des Altarplatzes) und 
auf der Empore, bez, den Emporen (mit Ausschluss der Orgelempore) 
nicht unter 850 und nicht über 900 Sitzplätze halten. 
Der Altarplatz ist so geräumig anzulegen, dass kirchliche Hand- 
lungen, Trauungen, Beichten, Konfirmationen etc. dort stattfinden können. 
Der Altar muss umschritten werden können. 
  
  
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