Aus dem Programm.
Die Lutherkirche soll auf dem im Westen der Stadt Zwickau
gelegenen, von der Brunnen-, der Spiegel-, der Luther- und der pro-
jektierten Steinpleisser Strasse eingeschlossenen, ungefähr 65 ar haltenden
Platze erbaut werden.
Auf demselben Platze sollen noch zwei Wohngebäude für die
Geistlichen der Lutherkirchengemeinde errichtet werden. Es wird be-
gehrt, dass neben der Lage der Kirche auch die Lage der beiden
Gebäude gekennzeichnet werde.
Der Kirchenbauplatz senkt sich von der Brunnenstrasse bis zur
Lutherstrasse um ungefähr 5 m. Die nördliche Seite fällt nach der
Steinpleisser Strasse zu ziemlich steil ab. An der dem Kirchenbauplatz
gegenüberliegenden Seite der Brunnenstrasse stehen zweistöckige, stillose,
gewöhnliche Wohnhäuser mit Erkern. An der dem Kirchenbauplatze
gegenüberliegenden Seite der Spiegelstrasse werden später wahrscheinlich
zwei- und dreistöckige Wohnhäuser, an der östlichen Seite der Luther-
strasse Villen oder Wohnhäuser, an der Steinpleisser Strasse Villen
errichtet,
An der südwestlichen Spitze des Kirchenbauplatzes steht gegen-
wärtig ein zweistöckiges Haus. Nach der Fertigstellung der Kirche und
der beiden geistlichen Gebäude wird dasselbe abgebrochen werden,
Es bleibt dem Ermessen der Herren Bewerber überlassen, Lage
der Kirche und der Pfarrhäuser zu gruppieren. Die Pfarrhäuser sollen
geräumig angelegt werden. Die Fassaden derselben sind zu skizzieren.
Der gesamte Platz, soweit er nicht zur Erbauung der Kirche und der
geistlichen Gebäude, sowie zu Gärten, die in der Umgebung der letz-
teren anzulegen sind, benutzt wird, soll mit gärtnerischen Anlagen ver-
sehen werden.
Die Kirche soll im Schiff (mit Ausschluss des Altarplatzes) und
auf der Empore, bez, den Emporen (mit Ausschluss der Orgelempore)
nicht unter 850 und nicht über 900 Sitzplätze halten.
Der Altarplatz ist so geräumig anzulegen, dass kirchliche Hand-
lungen, Trauungen, Beichten, Konfirmationen etc. dort stattfinden können.
Der Altar muss umschritten werden können.
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